Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Diensthundeinspektion G. Nach Auflösung seiner Lebensgemeinschaft gab der Beschwerdeführer seinen bisherigen Wohnsitz im Haus seiner Lebensgefährtin in S, welcher weniger als 20 km von seiner Dienststelle entfernt gelegen war, auf und begründete seinen neuen Wohnsitz auf der in einer Entfernung von mehr als 20 km von seiner Dienststelle gelegenen L... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Oberlandesgericht X, bei dem er als Leiter eines Wirtschaftsreferates verwendet wird. Aus einer geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers stammt ein 1990 geborener Sohn, der bei der Mutter wohnt und jedes zweite Wochenende sowie einen Teil der Schulferien bei seinem Vater verbringt. Der Beschwerdeführer verfügte in X (Dienstort) über eine Wohnung mit drei ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;DVG 1984 §8;GehG 1956 §20b Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20b Abs6 Z2 idF 1988/288;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beamte wäre schon im Verwaltungsverfahren (betreffend seinen Antrag auf Festsetzung eines Fahrtkostenzuschusses) im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten gewesen, über a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;DVG 1984 §1 Abs1;GehG 1956 §20b Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20b Abs6 Z2 idF 1988/288;
Rechtssatz: Dem Umstand, dass der Fahrtkostenzuschuss mehrere Monate lang bezahlt wurde, kann keine rechtliche Verbindlichkeit zukommen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 2002, Zl. 98/12/0268). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20b Abs6 Z2 idF 1988/288; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0005 E 9. Juni 2004 RS 5
Hier: ohne den letzten Satz; hier: der Beamte sah - neben der
Anstellung nicht entscheidungswesentlicher Überlegungen zur
Tunlichkeit seines Vorgehens - die (seiner Ansicht nach
unzumutbare) Handlungsalternative darin, eine weitere Wohnung zu
finanzieren. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §45 Abs1;GehG 1956 §20b Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20b Abs6 Z2 idF 1988/288; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0291 E 19. November 2002 RS 3
(hier: ohne den letzten Klammerausdruck) Stammrechtssatz Die Behörde kann die Frage der Zumutbarkeit einer Handlungsalternative im Regelfall nur auf Grund eines entsprechend konkreten Vorbringens des Beam... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20b Abs6 Z2 idF 1988/288;
Rechtssatz: Die finanzielle Zweckmäßigkeit des Vorgehens eines Beamten und die Rücksichtnahme gegenüber seiner Lebensgefährtin und ihren Angehörigen, insbesondere ihrem schulpflichtigen Sohn, sind keine zwingenden
Gründe: , die es rechtfertigen könnten, den Mehraufwand an Fahrtkosten gemäß § 20b GehG 1956 auf den D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Sicherheitswacheabteilung D in W. Mit formularmäßigem "Ansuchen" vom 12. April 2002 beantragte er die Zuerkennung eines pauschalierten Fahrtkostenzuschusses für die dem Dienstort nächstgelegene Wohnung in N. Mit Erledigung vom 10. Oktober 2002 wurde der Beschwerdeführer von der Bundespolizeidirektion Wien "eingeladen, nachstehende Fragen ausführlich ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2 idF 1988/288; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0291 E 19. November 2002 RS 2
(hier mit dem Zusatz: Ebenso unmaßgeblich ist die Beibehaltung
eines von der Familie erhaltenen Eigenheimes; vgl. Erkenntnis vom
27. Juni 1988, Zl. 88/12/0099) Stammrechtssatz § 20b Abs. 6 Z. 2 GehG und die diesbezügliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt al... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2 idF 1988/288;
Rechtssatz: Der Beamte sah die - seiner Ansicht nach unzumutbare - Handlungsalternative lediglich darin, "eine weitere Wohnung zu finanzieren". Einer solchen Handlungsalternative, nämlich der Schaffung einer weiteren Wohnung am Dienstort oder in einer Entfernung von bis zu 20 km von diesem unter Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes trat die Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §45 Abs1;GehG 1956 §20b Abs6 Z2 idF 1988/288; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0291 E 19. November 2002 RS 3
(hier: ohne den letzten Klammerausdruck) Stammrechtssatz Die Behörde kann die Frage der Zumutbarkeit einer Handlungsalternative im Regelfall nur auf Grund eines entsprechend konkreten Vorbringens des Beamten beurteilen (vgl. das hg. Erke... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich in Linz. Mit Schreiben vom 23. April 1998 beantragte der Beschwerdeführer einen Fahrtkostenzuschuss gemäß § 20b des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG) ab 1. Juni 1998. Dies begründete er damit, dass er seit 1. Juli 1989 bei der Kriminalabteilung Dienst verrichte; der Dienstbetrieb werde im Wechseldienstsystem g... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0052 E 13. März 2002 RS 3
Hier: ohne Klammerausdruck am Ende; hier: der Beamte hat lediglich
vorgebracht, dass seine Mutter (deren erforderliche Pflege durch
seine Lebensgefährtin wahrgenommen werde) an Migräne leide und
regelmäßig Medikamente zur Behandlung des Bluthochdruckes und für
die Blutgerinnung nehmen müsse. Stammrecht... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0322 E 30. Mai 2001 RS 2 Stammrechtssatz In einem Verfahren auf Zuerkennung des Fahrtkostenzuschusses ist ausschließlich zu klären, ob der Beamte "aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km außerhalb seines Dienstortes wohnt", mit der in diesem Fall allein relevanten Konsequenz, dass er bei Bejahung die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §45 Abs1;GehG 1956 §20b Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0291 E 19. November 2002 RS 3
Hier: Aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers, der belangten
Behörde sei (als sein Dienstgeber) sein Einkommen bekannt gewesen,
ist nichts gewonnen, da es doch durchaus möglich wäre, dass dem
Beschwerdeführer über sein Einkommen als Beamter hinaus andere
finanzielle Quel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Ansuchen vom 7. Mai 1999 beantragte er die Zuerkennung eines pauschalierten Fahrtkostenzuschusses ausgehend von seiner dem Dienstort nächstgelegenen Wohnung in M. Mit Erledigung vom 19. August 1999 ersuchte die Bundespolizeidirektion Wien (als nachgeordnete Dienstbehörde, nunmehr Dienstbehörde erster Instanz) ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: Einen unabweislich notwendigen Grund für ein Wohnen außerhalb der 20-km-Grenze im Sinn des § 20b Abs. 6 Z. 2 GehG 1956 erblickt der Beschwerdeführer (ein Beamter) in der Weigerung seiner Ehegattin, nach Wien zu ziehen, und - für den Fall seiner gesonderten Wohnsitznahme - mit der drohenden Scheidung von seiner Ehegattin und der Trennung von seine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant der Verwendungsgruppe E1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt Wien-Josefstadt. Von 1983 bis Ende 1999 bewohnte er gemeinsam mit seiner Ehefrau eine Dienstwohnung in der Justizanstalt Wien-Simmering. Am 29. Dezember 1999 kündigte er seine Dienstwohnung zum 31. Jänner 2000 und gab als seine neue Wohnadresse ab 1. Februar 2000 Kottingneusiedl an. Mit Eingabe vom 2. Febru... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §45 Abs1;GehG 1956 §20b Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0083 E 31. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für die Unanwendbarkeit des § 20 b Abs 6 Z 2 GehG genügt es nicht, dass ein Wohnen mehr als 20 km außerhalb des Dienstortes für den Beamten oder seine Familie vorteilhaft oder zweckmäßig ist, es müssen vielmehr hiefür unabweislich notwendig... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: Rechtlich ausschlaggebend ist nicht, ob der Beamte seine Dienstwohnung aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, aufgegeben hat, sondern ausschließlich, ob er aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km außerhalb seines Dienstortes wohnt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:200112... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §55;GehG 1956 §20b Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0052 E 13. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz In einem Verfahren nach § 20b GG geht es (vgl. z.B. das hg Erkenntnis vom 2. Juli 1997, Zl. 93/12/0107, oder vom 19. Dezember 2001, Zl. 2000/12/0289, mwN) - nicht darum, "Lebensverhältnisse zu regeln" bzw. dem Beamten bestimmte Verhal... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0289 E 19. Dezember 2001 RS 3 Stammrechtssatz Grundsätzlich sind für die Gebührlichkeit des Fahrtkostenzuschusses nicht die Bemühungen um die Erlangung einer Wohnmöglichkeit im Dienstort bzw. im Nahbereich entscheidend, sondern ob der Beamte aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km außerhalb seines ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall stellte schon das Anbot einer ressortgebundenen BUWOG-Wohnung in einer grundsätzlich angemessenen Größe in Wien 15 eine zumutbare Handlungsalternative dar, die bei Beurteilung des Vorliegens des Ausschließungstatbestandes des § 20b Abs. 6 Z. 2 GehG zu berücksichtigen ist. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender (unbestrittener) Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Wien. Der Beschwerdeführer ist in Schützen am Gebirge, mehr als 20 km vom Dienstort entfernt, wohnhaft. Der Beschwerdeführer ersuchte am 28. Jänner 2001 um die Zuerkennung eines monatlich pauschalierten Fahrtkostenzuschus... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: § 20b Abs. 6 Z. 2 GehG und die diesbezügliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt allein auf das Faktum des "Wohnens" ab; darauf, ob der Wohnsitz durch den Beamten neu begründet worden oder ob er seit seiner Geburt unverändert am gleichen Wohnsitz verblieben ist, kommt es nicht an. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §45 Abs1;GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die Behörde kann die Frage der Zumutbarkeit einer Handlungsalternative im Regelfall nur auf Grund eines entsprechend konkreten Vorbringens des Beamten beurteilen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. März 1989, Zl. 87/12/0083). Einzige Einschränkung dieses vielfach ausgesprochenen Grundsatzes ist das Vorliegen of... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten B. Mit Schreiben vom 28. Jänner 1996 und vom 22. Juni 1996 beantragte der Beschwerdeführer (jeweils näher aufgeschlüsselt) beim Landesgendarmeriekommando Oberösterreich (im Folgenden: LGK oder Dienstbehörde erster Instanz) die Zuerkennung eines Fahrtkostenzuschusses ausgehend von seinem Wohnort in A., der nach seinen Angaben ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2 idF 1995/297;
Rechtssatz: Der Wohnungsbedarf im Allgemeinen kann nicht bloß durch ein Eigenheim, sondern auch durch eine Mietwohnung abgedeckt werden (vgl. das Erkenntnis vom 13.3.2002, 98/12/0052). Dass die Beibehaltung eines Wohnsitzes außerhalb des Dienstortes zweckmäßig und kostengünstig und das Wohnungsproblem für den Beamten damit nahe liegend und auch ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender (unbestrittener) Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor des Sicherheitswachdienstes der Bundespolizeidirektion Wels in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer hat seinen Wohnsitz in Schwanenstadt, mehr als 20 km vom Dienstort Wels entfernt. Der Beschwerdeführer ersuchte am 21. August 2001 um die Bewilligung des Fahrtkostenzuschusses gemäß § 20b A... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0259 E 17. Mai 1995 RS 1 Stammrechtssatz In einem Verfahren auf Zuerkennung des Fahrtkostenzuschusses nach § 20b GehG geht es nicht darum, "Lebensverhältnisse zu regeln", das heißt dem Beamten vorzuschreiben, wo er - unter Bedachtnahme auf die Umstände des Einzelfalles - nach rechtlichen oder sittlichen Gesichtspunkten ... mehr lesen...