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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b Abs6 Z2;Rechtssatz
Im Beschwerdefall stellte schon das Anbot einer ressortgebundenen BUWOG-Wohnung in einer grundsätzlich angemessenen Größe in Wien 15 eine zumutbare Handlungsalternative dar, die bei Beurteilung des Vorliegens des Ausschließungstatbestandes des § 20b Abs. 6 Z. 2 GehG zu berücksichtigen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120007.X03Im RIS seit
14.04.2003