RS Vwgh 2002/12/16 2001/12/0007

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Veröffentlicht am 16.12.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Im Beschwerdefall stellte schon das Anbot einer ressortgebundenen BUWOG-Wohnung in einer grundsätzlich angemessenen Größe in Wien 15 eine zumutbare Handlungsalternative dar, die bei Beurteilung des Vorliegens des Ausschließungstatbestandes des § 20b Abs. 6 Z. 2 GehG zu berücksichtigen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120007.X03

Im RIS seit

14.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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