Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin als Hauptschuloberlehrerin von Amts wegen von der Hauptschule A. an die Hauptschule G. in Salzburg versetzt. Sie begründet ihren Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG damit, dass zwingende dagegen sprechende öffentliche Interessen nicht vorlägen. Ihr drohe durch den Dienstantritt in G. ein hoher Autoritätsverlust bei Kindern und Eltern. Dazu käme ein großer finanzieller Nachteil du... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §20b;LDG 1984 §19;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung gemäß § 19 LDG 1984 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin als Hauptschuloberlehrerin von Amts wegen von der Hauptschule A. an die Hauptschule G. versetzt. Ausführungen dazu, dass die Beschwerdeführerin dem Konkretisierungsgebot i... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender (unbestrittener) Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Wien. Der Beschwerdeführer ist in Schützen am Gebirge, mehr als 20 km vom Dienstort entfernt, wohnhaft. Der Beschwerdeführer ersuchte am 28. Jänner 2001 um die Zuerkennung eines monatlich pauschalierten Fahrtkostenzuschus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;GehG 1956 §20b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0260 E 26. Februar 1992 RS 1 Stammrechtssatz Die Behörde hat ausschließlich zu klären, ob der Beamte "aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km außerhalb seines Dienstortes wohnt", mit der (in diesem Fall) relevanten Konsequenz, daß er im Falle einer Bejahung dies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revident in einem öffentlichenrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 1. März 1989 wurde er als Werkmeister dem Fernmeldebauamt Klagenfurt zur Dienstleistung zugewiesen. Er absolvierte in Klagenfurt die HTL Elektrotechnik für Berufstätige (Reifeprüfung am 29. Juni 1993). Mit Wirkung vom 20. Dezember 1993 wurde er als Messtechniker zum Fernmeldebauamt Sp (im Folgenden FBA) versetzt, wo er auch zum Zeitpunkt des angefochtenen Bescheides - seit ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b;
Rechtssatz: Aus einem allfälligen Fehlverhalten der Dienstbehörde bei der Beurteilung von Ansprüchen nach § 20b GG anderer Beamten kann der Beamte keinen Anspruch auf ein gleiches Fehlverhalten für sich geltend machen. Jeder Fall ist auf der Grundlage des Gesetzes zu lösen (vgl. z.B. das hg Erkenntnis vom 22. April 1991, Zl. 91/12/0014). Euro... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Klagenfurt. Am 27. Oktober 1992 fasste der Gemeinderat der Stadt Klagenfurt den Beschluss, den Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Klagenfurt auch ohne Uniform gegen Vorweis eines Dienstausweises freie Fahrt auf den städtischen Bussen zu gewähren. Die Sicherheitswachebeamten seien jedoch darauf aufmerksam zu machen,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Legationssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, in dem er seit 1. Oktober 1993 (wieder) Dienst verrichtet, nachdem er zuvor bei der österreichischen Botschaft in Washington tätig war. Mit Antrag vom 29. September 1993 begehrte der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1993 die "Zuerkennung" eines Fahrtkostenzuschusses gemäß § 20 b des G... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2;GehG 1956 §20b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1084/74 E 19. Dezember 1974 RS 2 Stammrechtssatz Als Wohnung im Sinne des § 20b Abs 1 Z 1 GG 1956 idF der 24. GG-Novelle ist eine Wohnung dann anzusehen, wenn die Wohnung auf Grund der sozialen und Familienverhältnisse des Beamten geeignet erscheint. Ein Hinweis darauf, daß diese Voraussetzung gegeben ist, wird... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der von ihm bekämpften Personalmaßnahme war der Beschwerdeführer beim Panzergrenadierbataillon n1, G, F, eingesetzt. Wohnhaft ist der Beschwerdeführer in T, NÖ. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 10. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 verständigt, daß seine Versetzung zur Panzertruppenschule und Diensteinteilung auf den Arbeitsplatz "HptLO Pz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;BDG 1979 §38 Abs3;DVG 1984 §8 Abs1;GehG 1956 §20b;RGV 1955 §27;
Rechtssatz: Um feststellen zu können, ob den Beamten im Falle seiner Versetzung ein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil treffen würde oder nicht, sind die geschätzten und als gerechtfertigt anerk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Rechenzentrum der Post in Wien. Wegen seines damaligen Wohnsitzes in F. bezog der Beschwerdeführer ab 1. Dezember 1983 einen Fahrtkostenzuschuß (im folgenden FKZ) nach § 20b des Gehaltsgesetzes 1956 (GG). Mit Schreiben vom 26. Februar 1993 teilte der Beschwerdeführer der belangten Behörde mit, er sei am 2. Februar 1993 von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;GehG 1956 §20b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/26 90/12/0260 1 Stammrechtssatz Die Behörde hat ausschließlich zu klären, ob der Beamte "aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km außerhalb seines Dienstortes wohnt", mit der (in diesem Fall) relevanten Konsequenz, daß er im Falle einer Bejahung dieser F... mehr lesen...
Der 1960 geborene Beschwerdeführer steht als Zollwachebeamter (Bezirksinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist seit 1. Jänner 1985 das Zollamt Klagenfurt (Abteilung für Strafsachen). Die Abteilung, in der er verwendet wird, befand sich bis 29. Jänner 1990 in Klagenfurt, Villacher Ring 51, und befindet sich seither im Gebäude Klagenfurt, Herrengasse 9. Über Antrag des Beschwerdeführers vom 11. April 1988, in dem er angab, daß für ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16a;GehG 1956 §20b;GehG 1956 §34 Abs4; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 8.6.1994 93/12/0149
Rechtssatz: Zur Zurücklegung einer Strecke von 800 bis 850 m ist die Benützung eines (öffentlichen) Verkehrsmittels für einen Gesunden nicht zweckdienlich (Hinweis E 20.2.1968, 1831/67, VwSlg 7292 A/1968 - Trennungszuschuß... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 8.6.1994 93/12/0149
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob sich aus der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels im Verhältnis zur Zurücklegung des Weges zu Fuß eine Zeitersparnis ergibt, sind Wartezeiten sowie sich aus der Verkehrssituation ergebende Unwägbarkeiten zu berüc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre (Stamm)Dienststelle ist das Fernmeldeamt Wien. Über ihr Ersuchen wurde sie mit 30. Juni 1986 dem Fernmeldegebührenamt dienstzugeteilt. Auf Grund ihres Antrages vom 11. Jänner 1982 wurde der Beschwerdeführerin ab 1. Februar 1982 ein Fahrtkostenzuschuß nach § 20b des Gehaltsgesetzes 1956 (im folgenden GG) für die regelmäßige Zurücklegung der Wegstrecke zwischen dem Dienstort Wien und ihrer n... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1084/74 E 19. Dezember 1974 RS 2
(hier: Einzelperson auf 30,82 m2) Stammrechtssatz Als Wohnung im Sinne des § 20b Abs 1 Z 1 GG 1956 idF der 24. GG-Novelle ist eine Wohnung dann anzusehen, wenn die Wohnung auf Grund der sozialen und Familienverhältnisse des Beamten geeignet erscheint. Ein Hinweis darauf, daß diese Voraussetzung gegebe... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens und der mit der Beschwerde vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer steht als Oberleutnant der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 25. März 1991 suchte der Beschwerdeführer bei seiner Dienstbehörde um die monatliche Zuweisung eines pauschalierten Fahrtkostenzuschusses für seine dem Dien... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;GehG 1956 §20b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/26 90/12/0260 1 Stammrechtssatz Die Behörde hat ausschließlich zu klären, ob der Beamte "aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km außerhalb seines Dienstortes wohnt", mit der (in diesem Fall) relevanten Konsequenz, daß er im Falle einer Bejahung dieser F... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsabteilung. Mit Erledigung vom 13. April 1978 teilte die Bundespolizeidirektion Wien, Gerneralinspektorat der Sicherheitswache, dem Beschwerdeführer mit, daß ihm mit Wirksamkeit vom 1. April 1978 ein monatlicher Fahrtkostenzuschuß gemäß § 20b des Gehaltsgesetzes 1956 (im folgenden kurz GG) in einer bestimmten Höhe gebühre. Der Bemess... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2;GehG 1956 §20b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0080/78 E 8. November 1978 VwSlg 9682 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Wirtschaftliche Grundlagen sind im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Antrag auf Gewährleistung eines Fahrtkostenzuschusses nur dann beachtlich, wenn sie die Vermögensverhältnisse des Beamten selbst, nicht aber wenn sie die seiner Ehefr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (des Zollwachdienstes) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Zollwachabteilung A. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Fahrtkostenzuschuß nach § 20b des Gehaltsgesetzes 1956 (GG 1956) ab. Ihrer Entscheidung legte die belangte Behörde nachstehenden Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer sei mit Wi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;GehG 1956 §20b;
Rechtssatz: Die Behörde hat ausschließlich zu klären, ob der Beamte "aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km außerhalb seines Dienstortes wohnt", mit der (in diesem Fall) relevanten Konsequenz, daß er im Falle einer Bejahung dieser Frage die ihm aus einem solchen Wohnen erwachsenden Fahrtkosten zur G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Offiziersstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht, wurde aus Anlaß der Verlegung seiner Dienststelle von S nach A mit Wirksamkeit vom 26. April 1982 in den neuen Dienstort Amstetten versetzt. Für die Zeit vom 26. April 1982 bis 25. Oktober 1982 bezog er, da er seinen Familienwohnsitz in S beibehielt, den Trennungszuschuß gemäß § 34 Abs. 4 der Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV). Seinem Antrag vom 13. September 1982 auf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für die Wegstrecke zwischen seiner Wohnung in XY und der Dienststelle benützt er eine Autobuslinie der Österreichischen Bundesbahnen, die in Wien ihre Endstation beim Bahnhof Wien-Mitte hat. Mit Schreiben an seine Dienststelle vom 18. Februar 1987 machte er geltend, daß der ihm derzeit zuerkannte Fahrtkostenzuschuß in Höhe von S 26... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0004 E 12. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Ein in der Regel gegebener Zeitverlust von unbestrittenermaßen nicht einmal einer Stunde, der sich für die tägliche Hin- und Rückfahrt bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (hier: Personen- bzw. Eilzüge) ergibt, ist nicht unzumutbar. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art130 Abs2;GehG 1956 §20b;RGV 1955 §34 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Ermessensentscheidung über die Weitergewährung des Trennungszuschusses gem § 34 Abs 4 RGV hinsichtlich der Fahrtauslagen auch den "Fahrtkostenanteil" in Betracht zu ziehen, den der Beamte nach § 20b GehG selbst zu tragen hat, widerspricht nicht de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Diensthundeabteilung in N. Mit Wirksamkeit vom 19. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer probeweise der Diensthundeabteilung zum Grundausbildungslehrgang für Polizeidiensthundeführer zugeteilt. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers stand zu diesem Zeitpunkt bereits fest, daß er nach T übersiedeln würde, was tatsächlich am 12. März 1990 durc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §55 Abs1;GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §20b Abs6;GehG 1956 §20b;
Rechtssatz: Der Regelung des § 20b Abs 6 GehG kann mangels jeglichen Ansatzes im Wortlaut nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß dadurch ein Ersatz aller sonstigen dienstlich notwendigen Aufwendungen, die mit der Zurücklegung einer Wegstrecke für den Beamten zwingend verbun... mehr lesen...