RS Vwgh 2005/3/31 AW 2005/12/0001

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

GehG 1956 §20b;
LDG 1984 §19;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versetzung gemäß § 19 LDG 1984 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin als Hauptschuloberlehrerin von Amts wegen von der Hauptschule A. an die Hauptschule G. versetzt. Ausführungen dazu, dass die Beschwerdeführerin dem Konkretisierungsgebot iSd § 30 Abs. 2 VwGG nicht genügt: Sie legt, was durch die bloße Behauptung eines Autoritätsverlustes keinesfalls ersetzt werden kann, nicht dar, welche konkreten dienst- oder besoldungsrechtlichen Nachteile ihr aus der Dienstverrichtung an einer anderen Hauptschule erwüchsen und welche konkrete dienstrechtlich zulässige Nebenbeschäftigung ihr durch die Versetzung entgangen wäre. Der inhaltlich detailliert aufgelistete Mehraufwand an Fahrtkosten wird, unbeschadet steuerrechtlicher Folgewirkungen, bereits durch § 20b GehG weitgehend egalisiert, sodass allein daraus das Entstehen eines unverhältnismäßigen Nachteils zu verneinen ist.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005120001.A01

Im RIS seit

04.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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