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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b Abs6 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0080/78 E 8. November 1978 VwSlg 9682 A/1978 RS 1Stammrechtssatz
Wirtschaftliche Grundlagen sind im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Antrag auf Gewährleistung eines Fahrtkostenzuschusses nur dann beachtlich, wenn sie die Vermögensverhältnisse des Beamten selbst, nicht aber wenn sie die seiner Ehefrau oder eines Verwandten beeinflussen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989120048.X02Im RIS seit
20.11.2000