RS Vwgh 1992/10/14 89/12/0048

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
GehG 1956 §20b;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0080/78 E 8. November 1978 VwSlg 9682 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Wirtschaftliche Grundlagen sind im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Antrag auf Gewährleistung eines Fahrtkostenzuschusses nur dann beachtlich, wenn sie die Vermögensverhältnisse des Beamten selbst, nicht aber wenn sie die seiner Ehefrau oder eines Verwandten beeinflussen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989120048.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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