RS Vwgh 2000/2/23 97/12/0346

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Veröffentlicht am 23.02.2000
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

DienstrechtsG Krnt 1994 §158;
GehG 1956 §18 impl;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn der Beamte sich auf eine ihm angeblich erteilte Zusage auf Zuerkennung einer Mehrleistungszulage beruft, so ist er darauf hinzuweisen, dass im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ein derartiger Anspruch - sofern nicht Gestaltungsrechte ausdrücklich eingeräumt sind - einer gesetzlichen Deckung bedarf. Zusagen - von wem auch immer - haben damit keine Bedeutung als Grundlage für einen derartigen Anspruch. Dieser ist vielmehr ausschließlich an Hand des Gesetzes zu beurteilen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997120346.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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