Index
L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
DienstrechtsG Krnt 1994 §158;Rechtssatz
Wenn der Beamte sich auf eine ihm angeblich erteilte Zusage auf Zuerkennung einer Mehrleistungszulage beruft, so ist er darauf hinzuweisen, dass im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ein derartiger Anspruch - sofern nicht Gestaltungsrechte ausdrücklich eingeräumt sind - einer gesetzlichen Deckung bedarf. Zusagen - von wem auch immer - haben damit keine Bedeutung als Grundlage für einen derartigen Anspruch. Dieser ist vielmehr ausschließlich an Hand des Gesetzes zu beurteilen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997120346.X05Im RIS seit
11.07.2001