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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §15 Abs1 Z6 idF 1972/214;Rechtssatz
Der tatsächliche Wegfall der den Nebengebührenanspruch begründenden bisherigen Verwendung durch eine Personalmaßnahme führt zwar grundsätzlich auch zum Wegfall der aus diesem Titel bisher gebührenden Nebengebühr; dies aber nur, sofern die neue Verwendung nicht ihrerseits einen solchen Anspruch begründet, was in einem Verfahren nach § 15 Abs. 6 GehG 1956 jedenfalls zu berücksichtigen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. April 2002, Zl. 99/12/0259).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003120065.X04Im RIS seit
29.03.2004