Ob der Liegenschaft EZ X ist das Eigentumsrecht für Moritz T zur Hälfte sowie für Michael T und Rosa M zu je 1/4 einverleibt. Das Erstgericht bewilligte auf Grund des Kaufvertrages vom 26. November/28. Dezember 1972, der Schreiben vom 18. Dezember 1972 sowie weiterer Urkunden ob dem Hälfteanteil des Moritz T und dem Viertelanteil der Rosa M die Vormerkung des Eigentumsrechtes für Alois B entsprechend seinem Grundbuchsgesuche. Zugleich wurde ihm eine Frist von 14 Tagen zur Erhebung d... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §861ABGB §862 aABGB §876
Rechtssatz: Ein Gestaltungsrecht wird regelmäßig durch formlose empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeübt, wird mit deren Zugang an den Empfänger wirksam und erlischt mit seiner Ausübung. Es ist unwiderruflich, aber wegen Willensmängeln anfechtbar. Entscheidungstexte 5 Ob 97/74 Entscheidungstext OGH 08.05.1974 5 Ob 97/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §36ABGB §37 C1ABGB §862
Rechtssatz: Als Ort des Vertragsabschlusses bei Abschluß durch Korrespondenz gilt der Wohnort ( die Niederlassung ) des Offerenten. Als Offerent gilt der Besteller, dem der Partner nicht schon zuvor einen endgültigen Bindungswillen mitgeteilt hatte. Entscheidungstexte 1 Ob 43/74 Entscheidungstext OGH 03.04.1974 1 Ob 43/74 JBl 1974,369 = S... mehr lesen...
Die erstbeklagte Partei, eine offene Handelsgesellschaft, deren Gesellschafter die Zweit- bis Viertbeklagten sind, bestellte von der klagenden Partei, einer Handelsgesellschaft, die ihren Sitz in Italien hat, von 1965 bis April 1968 mehrfach Waren um insgesamt 1.865.434 Lit., von denen 1.000000 Lit bezahlt wurden. Die klagende Partei begehrt die Verurteilung der beklagten Parteien zur Bezahlung des offenen Restbetrages samt Anhang. Zur Klagsforderung brachten die beklagten Parteien vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §862
Rechtssatz: Die Annahmefrist des § 862 ABGB setzt sich zwischen Abwesenden aus drei Zeiträumen zusammen; Erstens aus der regelmäßigen Beförderungsfrist für die Offerte, zweitens aus der Zeit, die der Antragsempfänger zur Prüfung des Anbotes, zur reiflichen Überlegung und schriftlichen Beantwortung benötigt und drittens aus der zu erwartenden Zeit der Beförderung der Antwort. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 23. März 1971, Sa 11/71, wurde über das Vermögen der Beklagten, welche seit Anfang 1968 mit der Klägerin in Geschäftsverbindung stand, das Ausgleichsverfahren eröffnet. Zu diesem Ausgleichsverfahren meldete die Klägerin eine Forderung von 56.967.30 S an. Nachdem der Ausgleich mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 6. August 1971 bestätigt worden war, wurde der Klägerin die 55%ige Quote ihrer Forderung, das sind 31.332 S, ausbezahlt. Auc... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §862ABGB §884
Rechtssatz: Der Offerent kann auf den in seinem Offert enthaltenen Formvorbehalt für die Annahme verzichten und auch eine andere Annahmeerklärung als ausreichend für das Zustandekommen des Vertrages ansehen. Entscheidungstexte 5 Ob 50/72 Entscheidungstext OGH 28.03.1972 5 Ob 50/72 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §862
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob ein Antrag iS des § 861 ABGB, der an den Rechtsvertreter des anderen gerichtet wurde, rechtzeitig angenommen worden ist ( § 862 ABGB ), muß auch darauf Bedacht genommen werden, daß der Vertreter mit seinem Mandanten noch Rücksprache pflegen werde. Entscheidungstexte 1 Ob 16/72 Entscheidungstext OGH 15.03.1972 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862
Rechtssatz: Zur Frist für die Annahme eines Antrages durch eine VersicherungsAG, die sich die Entscheidung wie die Überprüfung und Anerkennung der Schaden- bzw Entschädigungsberechnung durch ihre Direktion in Wien vorbehielt. Entscheidungstexte 7 Ob 237/70 Entscheidungstext OGH 16.12.1970 7 Ob 237/70 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §862
Rechtssatz: Der Widerruf eines Antrages muß beim Empfänger spätestens gleichzeitig mit dem Anbot eintreffen. Entscheidungstexte 5 Ob 138/70 Entscheidungstext OGH 10.06.1970 5 Ob 138/70 3 Ob 622/77 Entscheidungstext OGH 31.01.1978 3 Ob 622/77 European Case Law Ide... mehr lesen...
Der Kläger und der Beklagte wurden durch Josef M. in Verbindung gebracht. Josef M. hat keinen Vertretungsvertrag mit dem Kläger; er vermittelt für ihn aber fallweise Geschäfte. Der Kläger übersendete M. gelegentlich gebrauchte Maschinen zum Verkauf. Auf diese Weise erlangte Josef M. auch Kenntnis von einer gebrauchten Offsetdruckmaschine, Baujahr 1948, die zum Verkauf vorhanden war. Er teilte dem Kläger brieflich oder telefonisch mit, daß der Beklagte sich für die Maschine interessier... mehr lesen...
Der auf eine monatliche Unterhaltszahlung im Ausmaß von 20% des jeweiligen Dienst- oder Arbeitseinkommens des Beklagten gerichteten Klage zufolge habe dieser in dem Rechtsstreit, der zur Scheidung der zwischen den Streitteilen bestandenen Ehe führte, erklärt, er werde seine Prozeßgegnerin, obwohl sie in auskömmlichen Verhältnissen lebe, die es ihr gestatteten, eine Eigentumswohnung zu besitzen und ein Auto zu halten, nach der Scheidung der Ehe mit 20% seines Einkommens alimentieren. A... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §862EheG §80
Rechtssatz: Ein Antrag iSd § 862 ABGB ist seiner Natur nach eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die dem Vertragspartner gegenüber abzugeben ist. Das Prozessvorbringen und die Parteiaussage des Klägers in einem Ehescheidungsverfahren "seiner Frau nach der Scheidung bestimmte Unterhaltsleitungen zu erbringen", richten sich an das Prozessgericht und nicht an die Prozessgegnerin; diese Äußerungen sind wohl Wil... mehr lesen...
Norm: ABGB §36ABGB §37 AABGB §37 C1ABGB §862
Rechtssatz: Ein Vertrag unter Anwesenden liegt auch dann vor, wenn durch Bevollmächtigte verhandelt wird. Der Ort des Vertragsabschlusses durch die Bevollmächtigten ist daher der Ort, nach dessen Recht der Vertrag zu beurteilen ist, soferne nicht das Wirkungsstatut eingreift oder die Parteien die Anwendung eines anderen Rechtes vereinbart haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §863 CIABGB §881 IAABGB §1444 A
Rechtssatz: Es ist in der Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass ein Verzicht (eine Entsagung) nach § 1444 ABGB nicht nur ausdrücklich, sondern im Sinne des § 863 ABGB auch stillschweigend erfolgen kann (GlUNF 2406, Klang in Klang 2. Auflage VI S 530). Der Verzicht kann auch durch einen Vertrag zugunsten Dritter (§ 881 ABGB) vereinbart werden; mit der Annahme des Verzichtes durch den Begünst... mehr lesen...
Norm: ABGB §862
Rechtssatz: § 862 ABGB ist nicht eine Vorschrift zwingenden Rechts, so daß den Parteien ein größerer Spielraum für die Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen in bezug auf Antrag und dessen Annahme gegeben ist. Auch in dieser Hinsicht sind Handlungen und Unterlassungen unter dem Gesichtspunkte des § 863 ABGB zu werten; ein vereinbartes Formerfordernis kann nachträglich - auch stillschweigend - wieder aufgehoben werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862
Rechtssatz: Zur Frage des Erlöschens eines Anbotes und der stillschweigenden Stellung eines neuen Anbotes mit dem Inhalte des erloschenen durch den Antragsgegner. Entscheidungstexte 8 Ob 210/62 Entscheidungstext OGH 10.07.1962 8 Ob 210/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015824 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §862
Rechtssatz: Wird das Anbot auf Abschluß eines Kaufvertrages damit beantwortet, daß die Lieferung der Sache nach Erhalt der unterschriebenen - dem Antwortschreiben angeschlossenen - Kreditformulare zugesagt wird, liegt darin, unter Ablehnung des erstangeführten Anbotes, die Stellung eines neuen Anbotes. Entscheidungstexte 8 Ob 58/62 Entscheidungstext OGH 20.0... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß die Klägerin Rechtsnachfolgerin ihres am 2. März 1956 vorstorbenen Gatten Benjamin J. ist und daß dieser bis zum Ausbruch des zweiten Weltkrieges in einem Unternehmen des Beklagten in D. (damals Polen) Angestellter war, ferner daß der Beklagte nach Ausbruch des zweiten Weltkrieges nach Australien emigrierte, während Benjamin J. erst 1946 nach Israel auswandern konnte. Die Klägerin behauptet, daß der Beklagte ihr als Erbin ihres Mannes einen Betrag von 5320.04 US-... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §862
Rechtssatz: Durch die vom Besteller vorgenommene Unterfertigung eines Bestellscheines mit dem vorgedruckten Vermerk "Vorbehaltlich der Genehmigung des Hauses" kommt noch kein Vertrag zustande. Es liegt hier nur ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages vor, der von dem Partner innerhalb der im § 862 ABGB bezeichneten Frist angenommen beziehungsweise bestätigt werden muss. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Auch nachträgliche Änderungen eines formgültig geschlossenen Schenkungsvertrages sind formgebunden, wenn sie die Verpflichtungen des Schenkers erhöhen, so zB dann, wenn die Frist, während welcher der Geschenkgeber an sein Schenkungsversprechen gebunden sein sollte, verlängert wird. Entscheidungstexte 5 Ob 190/60 Entscheidungstext OGH 01.06.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §862
Rechtssatz: Bindungsfrist, Überlegungsfrist ( Tankstellenvertrag ). Entscheidungstexte 1 Ob 83/60 Entscheidungstext OGH 23.03.1960 1 Ob 83/60 Veröff: EvBl 1960/221 S 393 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0015817 Dokumentnummer JJR_19600323_OGH0002_0010OB00083_... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §936
Rechtssatz: Auch ein Offert unterliegt der clausula rebus sic stantibus. Entscheidungstexte 1 Ob 55/57 Entscheidungstext OGH 17.04.1957 1 Ob 55/57 Veröff: EvBl 1955/279 = JBl 1957,620 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015818 Dokumentnummer JJR_195704... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §936HGB §133HGB §140
Rechtssatz: Wenn im Zuge einer Auseinandersetzung einer OHG ein Gesellschafter dem anderen das Anbot macht, die Gesellschaft fortzusetzen, dann wird dieses Anbot durch Vorfälle innerhalb der Antwortfrist, die die Vertrauensunwürdigkeit des Oblaten dartuen soll ( er zeigt ein Verhalten, das auch einen Ausschluß aus der Gesellschaft rechtfertigen würde ), hinfällig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 862 ABGB über die gesetzliche Annahmefrist kommt nicht zur Anwendung, wenn der Antrag dem Agenten gegenüber gestellt wird, der erst die Genehmigung des Geschäftsherrn einholen muß. Der Antragsteller bleibt bis zur Genehmigung seines Antrages gebunden, außer er hat eine angemessene Erklärungsfrist gesetzt. Entscheidungstexte 7 Ob 136/56 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C1ABGB §861ABGB §862
Rechtssatz: Bei einem im Korrespondenzweg gestellten und dann angenommenen Anbot gilt der Wohnsitz des Offerenten als Ort des Vertragsabschlusses. Entscheidungstexte 3 Ob 37/56 Entscheidungstext OGH 07.03.1956 3 Ob 37/56 Veröff: SZ 29/22 = EvBl 1956/213 S 410 3 Ob 10/57 Entscheidungstext... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Partei zur Bezahlung des Gegenwertes von engl. Pfund 1311.16.3 s.A. mit der Begründung: , er habe bei der beklagten Partei 100 m3 Buchenholz, gedämpft, parallel besäumt, nicht gebogene Stücke, zum Preis von 27 engl. Pfund pro Kubikmeter fob Triest, bei Zahlung im Wege des österreichischgriechischen Tabak-Clearings, durch unwiderrufliches Akkreditiv bei einer Wiener Großbank bestellt. Nach der Bestellung sollte die Qualität des Holzes zu ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862
Rechtssatz: Zur Frage der Verbindlichkeit eines telephonisch gestellten Anbotes. Entscheidungstexte 7 Ob 466/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 7 Ob 466/55 Veröff: EvBl 1956/18 S 44 = JBl 1956,149 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015826 Dokumentnummer JJR_195... mehr lesen...
Die klagende Partei verlangt die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von 600.000 ffrs. samt 5% Zinsen seit 1. November 1951, und zwar zum amtlichen Kurs der Oesterreichischen Nationalbank an dem der Zahlung vorangehenden Tage auf ein mit Bewilligung der Oesterreichischen Nationalbank zu eröffnendes Sperrkonto bei dieser Bank in Wien. Sie behauptet, die beklagte Partei habe einen Kaufvertrag über Schnittholz nicht erfüllt, der durch die Annahme des Schlußbriefes der beklagten... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §862HGB §362
Rechtssatz: Der Kaufmann hat seine Antwortpflicht bereits erfüllt, wenn er die Ablehnungserklärung abgesandt hat. Ist trotz ordnungsmäßiger Absendung die Erklärung dem Antragsteller nicht oder verspätet zugegangen, so liegt kein Schweigen vor. Entscheidungstexte 1 Ob 251/55 Entscheidungstext OGH 25.05.1955 1 Ob 251/55 Veröff: JBl 1956,123 = S... mehr lesen...