Norm
ABGB §861Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob ein Antrag iS des § 861 ABGB, der an den Rechtsvertreter des anderen gerichtet wurde, rechtzeitig angenommen worden ist ( § 862 ABGB ), muß auch darauf Bedacht genommen werden, daß der Vertreter mit seinem Mandanten noch Rücksprache pflegen werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0014057Dokumentnummer
JJR_19720315_OGH0002_0010OB00016_7200000_001