RS OGH 1957/4/17 1Ob55/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.1957
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Norm

ABGB §862
ABGB §936
HGB §133
HGB §140

Rechtssatz

Wenn im Zuge einer Auseinandersetzung einer OHG ein Gesellschafter dem anderen das Anbot macht, die Gesellschaft fortzusetzen, dann wird dieses Anbot durch Vorfälle innerhalb der Antwortfrist, die die Vertrauensunwürdigkeit des Oblaten dartuen soll ( er zeigt ein Verhalten, das auch einen Ausschluß aus der Gesellschaft rechtfertigen würde ), hinfällig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 55/57
    Entscheidungstext OGH 17.04.1957 1 Ob 55/57
    Veröff: EvBl 1957/279 = JBl 1957,620

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015821

Dokumentnummer

JJR_19570417_OGH0002_0010OB00055_5700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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