RS OGH 1962/2/20 8Ob58/62

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Veröffentlicht am 20.02.1962
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Norm

ABGB §861
ABGB §862

Rechtssatz

Wird das Anbot auf Abschluß eines Kaufvertrages damit beantwortet, daß die Lieferung der Sache nach Erhalt der unterschriebenen - dem Antwortschreiben angeschlossenen - Kreditformulare zugesagt wird, liegt darin, unter Ablehnung des erstangeführten Anbotes, die Stellung eines neuen Anbotes.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 58/62
    Entscheidungstext OGH 20.02.1962 8 Ob 58/62
    Veröff: EvBl 1962/392 S 489

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015785

Dokumentnummer

JJR_19620220_OGH0002_0080OB00058_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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