Norm
ABGB §861Rechtssatz
Wird das Anbot auf Abschluß eines Kaufvertrages damit beantwortet, daß die Lieferung der Sache nach Erhalt der unterschriebenen - dem Antwortschreiben angeschlossenen - Kreditformulare zugesagt wird, liegt darin, unter Ablehnung des erstangeführten Anbotes, die Stellung eines neuen Anbotes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015785Dokumentnummer
JJR_19620220_OGH0002_0080OB00058_6200000_001