Die Klägerin stellt das aus dem Spruch: ersichtliche Begehren gemäß § 36 Abs. 1 Z. 3 EO. mit der
Begründung: , der Beklagte habe mit der Klägerin vereinbart, daß die Untermieter, darunter auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (spanische Reitschule), in den bisher von ihnen gemieteten Räumen so lange verbleiben können, bis zwischen ihnen und dem Beklagten neue Mietverträge abgeschlossen werden. Nachdem das das Klagebegehren abweisende Urteil des Prozeßgerichtes zweima... mehr lesen...
Norm: ABGB §862
Rechtssatz: § 862 ABGB ist nicht zwingendes Recht. Entscheidungstexte 3 Ob 798/54 Entscheidungstext OGH 09.12.1954 3 Ob 798/54 Veröff: EvBl 1955/104 S 167 = SZ 27/314 6 Ob 167/62 Entscheidungstext OGH 13.06.1962 6 Ob 167/62 2 Ob 61/64 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §290ABGB §862
Rechtssatz: Bei Anträgen an eine staatliche Behörde sind nicht die kurzen Fristen des § 862 ABGB, sondern die durch die Organisation bedingten längeren Fristen zu beachten. Entscheidungstexte 3 Ob 798/54 Entscheidungstext OGH 09.12.1954 3 Ob 798/54 EvBl 1955/104 S 167 = SZ 27/314 5 Ob 215/68 Entscheid... mehr lesen...
Die klagende Partei beantragt, den Beklagten zu verurteilen, Zug um Zug gegen Auslieferung der am 12. Juli 1952 bestellten Florenz-Waage X/20 kg, Elfenbein, mit Tütenhalter, geeicht, 3000 S samt 5% Zinsen seit 26. Oktober 1953 zu bezahlen. Sie grundet ihren Anspruch auf die folgende, vom Beklagten außer Streit gestellte Sachverhaltsdarstellung in der Klage: Der Beklagte habe die Waage laut Auftragschein vom 12. Juli 1952, Auftr. Nr. 005991, bestellt. Im vorgedruckten Text dieses Auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §1295 IIf7a
Rechtssatz: Die Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft, er werde bis zu einem bestimmten Termin dem Pachtwerber im Wort bleiben und eine anderweitige Verfügung unterlassen, bedeutet ein einseitiges Anbot mit Bindungsfrist. Schadenersatzanspruch wegen Nichteinhaltung dieser Frist. Entscheidungstexte 2 Ob 1024/53 Entscheidungstext OGH 10.04.1954 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §863
Rechtssatz: Das Unterlassen der Rücksendung der an einen Handelsvertreter des Antragstellers geleisteten Anzahlung innerhalb der vom Antragsteller bestimmten Annahmefrist wirkt wie eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Entscheidungstexte 2 Ob 617/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 2 Ob 617/53 European Case La... mehr lesen...
Der Beklagte beabsichtigte, einen Personenkraftwagen im Autohaus St. gegen Kredit zu kaufen. Er war von vornherein damit einverstanden, den Kredit bei der Autokreditstelle aufzunehmen, mit der das Autohaus St. in Geschäftsverbindung stand. Er wurde vom Autohaus St. darauf aufmerksam gemacht, daß ein Beamter der Autokreditstelle kommen und Erkündigungen über seine Bonität einziehen werde. Er nahm dies mit der Erklärung zur Kenntnis, daß der betreffende Beamte ohne weiteres in das Gesch... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §862
Rechtssatz: Eine nach Ablauf der im Versicherungsantrag vereinbarten Bindefrist dem Versicherten übermittelte Polizze ist eine neue Offerte. Entscheidungstexte 3 Ob 432/53 Entscheidungstext OGH 08.07.1953 3 Ob 432/53 Veröff: SZ 26/180 = VersSlg 51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: ABGB §862WWG §20 Abs1
Rechtssatz: Stellt der Hauseigentümer zu einem früheren als den im § 20 WWG normierten Zeitpunkt ein Angebot, so wird ein gültiger Vertrag geschlossen, wenn das Angebot zeitgerecht angenommen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 414/52 Entscheidungstext OGH 11.06.1952 1 Ob 414/52 Veröff: EvBl 1952/305 S 469 = JBl 1953,155 ... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 23. Jänner 1947 übergab der Kläger seinen Besitz im Ausmaß von über 35 ha an seine Nichte, die Beklagte. Die Liegenschaft hat einen Einheitswert von 12.200 S. Der vereinbarte Übergabspreis betrug 13.200 S. Zur Abdeckung dieses Übergabspreises bedang sich der Kläger den Unterhalt im Sinne des § 672 ABGB. für sich und seine Frau aus. Der Kläger war damals 52 Jahre, seine Frau 49 Jahre alt. Für Gebührenzwecke wurde diese Leistung mit 480 S bzw. 420 S jährlich festges... mehr lesen...
Der am 9. August 1943 verstorbene Dachdeckermeister Johann E. hinterließ drei eheliche Kinder Johann E., Berta B. und Juliana B. Am 27. April 1946 hat Juliana B. vor dem Notar Dr. F. als Gerichtskommissär in Abwesenheit ihrer Geschwister die Erklärung abgegeben, daß sie zum Nachlaß nach ihrem Vater Johann E. auf jeden Erbrechts- und Pflichtteilsanspruch zugunsten ihrer Schwester Berta B. verzichte und auch auf jede weitere Ladung zu den Abhandlungstagsatzungen Verzicht leiste, so daß ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §1295 IIf7b
Rechtssatz: Schadenersatz wegen vorzeitigen Abgehens von dem Antrage auf Abschluß eines Dienstvertrages. Entscheidungstexte 1 Ob 934/25 Entscheidungstext OGH 01.12.1925 1 Ob 934/25 Veröff: SZ 7/383 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0015816 Dokumentnumm... mehr lesen...