Norm
ABGB §149Rechtssatz
Hat das Pflegschaftsgericht die Erteilung einer pflegschaftsbehördlichen Ermächtigung zur Klagserhebung abgelehnt, weil es den darauf antragenden ehelichen Vater ohne weiteres für berechtigt hielt, namens seiner Kinder Prozess zu führen, so ist das Prozessgericht daran gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0048044Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2020