Norm
ABGB §166 AdRechtssatz
Ein im Zuge eines Paternitätsprozesses geschlossener Unterhaltsvergleich bedarf nicht der vormundschaftsbehördlichen Genehmigung, wenn der verglichene Betrag mit dem durch die Prozeßermächtigung gedeckten Klagsbetrag gleich (oder höher) ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0048547Dokumentnummer
JJR_19540915_OGH0002_0030OB00615_5400000_002