Norm
ABGB §233 ARechtssatz
Schließt ein Vater als gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen Kindes einen Vertrag über die Gründung einer stillen Gesellschaft, wonach der Minderjährige nur eine einmalige Kapitaleinlage zu leisten hat, ohne am Verlust, am Betrieb oder bei der Betriebsführung des Geschäftes beteiligt zu sein, dann bedarf dieser Vertrag nicht der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach §§ 1822 Nr 3, 1643 BGB. Veröff: JZ 1957,382
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1957:RS0103168Dokumentnummer
JJR_19570128_AUSL000_0030ZR00155_5500000_001