RS OGH 1957/1/28 IIIZR155/55

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Veröffentlicht am 28.01.1957
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Norm

ABGB §233 A
HGB §335

Rechtssatz

Schließt ein Vater als gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen Kindes einen Vertrag über die Gründung einer stillen Gesellschaft, wonach der Minderjährige nur eine einmalige Kapitaleinlage zu leisten hat, ohne am Verlust, am Betrieb oder bei der Betriebsführung des Geschäftes beteiligt zu sein, dann bedarf dieser Vertrag nicht der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach §§ 1822 Nr 3, 1643 BGB. Veröff: JZ 1957,382

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1957:RS0103168

Dokumentnummer

JJR_19570128_AUSL000_0030ZR00155_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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