RS OGH 1957/11/20 7Ob496/57 (7Ob497/57)

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Veröffentlicht am 20.11.1957
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Norm

ABGB §149 ff
ABGB §233

Rechtssatz

Der Vater ist als Verwalter des Kindesvermögens nicht berechtigt, sich den aus der Vermögensverwaltung ergebenden Obliegenheiten in der Weise zu entziehen, daß er einen Dritten für alle möglichen Geschäfte im voraus bestimmt; er hat die Vermögensverwaltung persönlich zu führen und darf nur jene Arbeiten einem Rechtsanwalt übertragen, welche er aus Mangel an juristischen Kenntnissen nicht selbst besorgen kann.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 496/57
    Entscheidungstext OGH 20.11.1957 7 Ob 496/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0048030

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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