Norm
ABGB §233 BRechtssatz
Ein mit einem Minderjährigen, der durch einen besonderen Sachwalter vertreten war, unter Umgehung des Vormundes geschlossener Vertrag ist unwirksam. Allfällige Genehmigung durch den Vormund durch Vertragserfüllung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0049142Dokumentnummer
JJR_19560104_OGH0002_0010OB00764_5500000_001