Norm: ABGB §326 AABGB §1477ABGB §1500
Rechtssatz: Die Ersitzung erfordert, dass der gute Glaube des Besitzers nicht nur beim Besitzerwerb, sondern während der ganzen Ersitzungszeit vorhanden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 850/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 1 Ob 850/54 Veröff: SZ 27/284 8 Ob 54/62 Entscheidungstext OGH 27.02.1962 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Der Umstand, daß das Waldgrundstück im Parzellenprotokoll und im Grundbesitzbogen als zum Besitze des Klägers gehörig bezeichnet wurde, vermag mit Rücksicht auf die anders lautenden Eintragungen im Grundbuch den guten glauben des Klägers und seiner Vorbesitzer noch nicht zu begründen. Entscheidungstexte 2 Ob 378/54 Entscheidungstext OGH 28.05.1954 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Zur Auslegung dieser Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 3 Ob 708/53 Entscheidungstext OGH 02.12.1953 3 Ob 708/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0034962 Dokumentnummer JJR_19531202_OGH0002_0030OB00708_5300000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CVABGB §1482ABGB §1500
Rechtssatz: Der Besitz an einer Servitut geht nur unter den Voraussetzungen des § 1482 ABGB verloren. Die bloße Nichtausübung kann nicht als ein Verzicht auf einen schon erworbenen Besitz gewertet werden. Hiezu wäre eine Erklärung gegenüber dem Gegenteil erforderlich. Es muß also selbst eine Unterbrechung in der Ausübung des Rechtsbesitzes, die nicht durch einen Widerspruch des Verpflichteten ausgelöst wur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Auf den Vertrauensgrundsatz des öffentlichen Buches könnte sich der Beklagte nur dann berufen, wenn er bei Erwerb der gegenständlichen Liegenschaft den Sachbesitz (Ersitzungsbesitz) der Kläger nicht gekannt hat und auch bei gehöriger Aufmerksamkeit keine Kenntnis davon haben konnte. Entscheidungstexte 3 Ob 376/53 Entscheidungstext OGH 14.10.1953 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §1236ABGB §1500
Rechtssatz: Wer davon weiß, daß das Eigentumsrecht eines anderen an einer Liegenschaft auf Grund von Ehepakten einverleibt wurde, muß auch in die Urkundensammlung Einsicht nehmen, um sich zu überzeugen, ob eine Gütergemeinschaft unter Lebenden besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 711/51 Entscheidungstext OGH 09.01.1952 3 Ob 711/51 SZ 25/8 ... mehr lesen...
Der Kläger stellt das Begehren, die beiden Beklagten schuldig zu erkennen, und zwar den Erstbeklagten, daß er in die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes an den ihm gehörigen Liegenschaftshälften EZ. 4, Grundbuch R., und EZ. 10, Grundbuch Sch., zugunsten der Zweitbeklagten einwillige, und die Zweitbeklagte, daß sie in die Löschung der auf den vorbezeichneten Liegenschaftshälften zu ihren Gunsten einverleibten Reallast des Ausgedinges und der Dienstbarkeit des lebenslänglic... mehr lesen...
Norm: ABGB §418ABGB §440ABGB §1500G 30.03.1879 RGBl 50 allg
Rechtssatz: Dem gutgläubigen Erwerber eines Grundstückes kann nicht von einem Dritten entgegengehalten werden, daß er gemäß § 418 ABGB an dem Grundstück außerbücherlich Eigentum erworben habe. Wurde bei der Erbauung eines Hauses die Grenze des dem Bauführer gehörigen Grundstückes überschritten, so entsteht, abgesehen von dem Fall des § 418 ABGB, getrenntes Eigentum an den durch die Gre... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §481ABGB §1500
Rechtssatz: Eine offenkundige Dienstbarkeit, die der Erwerber einer Liegenschaft gegen sich gelten lassen muss, auch wenn sie nicht verbüchert ist, liegt vor, wenn vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrgenommen werden können, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen, mag auch die Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen sein. Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: § 1500 ABGB findet auch auf den Eigentumserwerb durch Zuschlag bei solchen nicht verbücherten Rechten, die den Vorrang vor dem Befriedigungsrecht oder Pfandrecht des betreibenden Gläubigers hätten, Anwendung. Entscheidungstexte 2 Ob 466/50 Entscheidungstext OGH 11.04.1951 2 Ob 466/50 European Case Law Id... mehr lesen...
Die Klägerin stellte das Begehren, festzustellen, daß der Beklagte nicht berechtigt sei, die Mietzinse von den im zweiten Stockwerke des Hauses, Innsbruck, X-Straße 73, wohnenden Mietparteien einzuheben, und den Beklagten schuldig zu erkennen, die Einhebung der Mietzinse von den im zweiten Stockwerke dieses Hauses wohnenden Mietparteien sofort zu unterlassen, mit der Begründung: , die Klägerin, die gemeinsam mit ihren Brüdern, dem Beklagten und Andrä Z., zu einem Drittel Miteigentümerin... mehr lesen...
Die Klägerin hatte beim Bezirksgericht Rosegg Klage auf Feststellung eingebracht, daß die Beklagten kein Fahrrecht über die Liegenschaft der Klägerin haben; ferner begehrte sie die Untersagung des weiteren Fahrens der Beklagten über diese Liegenschaft. Anderseits hatten die Beklagten bei demselben Bezirksgericht die Klage auf Anerkennung und Duldung ihres Fahrrechtes anhängig gemacht. Das Erstgericht hatte die Klage der Liegenschaftseigentümerin auf Servitutsfreiheit abgewiesen, der... mehr lesen...
Die Kläger haben a) gegenüber den Beklagten die Feststellung begehrt, daß eine Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes über die Liegenschaft EZ ......, bestehend aus ..... der Wiesenparzelle X als dienendes Grundstück, zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Liegenschaft EZ ...... nicht bestehe, und b) die Verurteilung der Beklagten dazu beantragt, alle Handlungen zu unterlassen, die sich als Ausübung einer solchen Servitut darstellen. Das Prozeßgericht gab der Klage vollinhaltlich s... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §1500
Rechtssatz: Durch die tatsächliche Einräumung einer Dienstbarkeit wird grundsätzlich kein obligatorischer Anspruch gegenüber dem Besteller auf Belassung im Genusse begründet. Entscheidungstexte 1 Ob 231/49 Entscheidungstext OGH 05.04.1950 1 Ob 231/49 Veröff: SZ 23/86 3 Ob 313/54 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Bei Entscheidung der Streitsache, die dem angeführten oberstgerichtlichen Erkenntnis zugrundeliegt, spielte die Frage eine ausschlaggebende Rolle, ob der Ausspruch des Vermögensverfalles nach dem Volksgerichtsverfahrens- und Vermögensverfallsgesetz sofort mit seiner Verkundung das Eigentum an den einzelnen Vermögensstücken (auch den unbeweglichen) an den Staat überträgt oder ob hiezu noch ein eigener Übertragungsakt (bücherliche Einverleibung) erforderlich ist. Ferner stand die Frage ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Durch die Zuschlagserteilung an den Ersteher einer Liegenschaft wird die Ersitzung von nicht offenkundigen Grunddienstbarkeiten unterbrochen. Entscheidungstexte 4 Ob 39/28 Entscheidungstext OGH 12.04.1928 4 Ob 39/28 Veröff: SZ 10/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0034... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Gegen die Löschungsklage des außerbücherlichen Erwerbers einer Liegenschaft ist derjenige, der später bücherlich ein Pfandrecht an der Liegenschaft erlangt hat, auch dann geschützt, wenn er von dem Eigentumserwerb Kenntnis hatte, es sei denn, daß er arglistig gehandelt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 269/28 Entscheidungstext OGH 03.04.1928 1 Ob 269/28 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Der außerbücherliche Erwerber einen Forderung, hinsichtlich deren eine Rangordnung angemerkt wurde, kann sich gegenüber Einwendungen des Schuldners nicht auf das Vertrauen auf das öffentliche Buch berufen. Entscheidungstexte 1 Ob 255/26 Entscheidungstext OGH 07.04.1926 1 Ob 255/26 Veröff: SZ 8/112 Europ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Publizitätsprinzip. Wer ein grundbücherlich lastenfreies Haus erwirbt und hiebei weiß, daß daran Dritten Ansprüche auf Einräumung dinglicher Rechte zustehen, hat diese Rechte anzuerkennen. Entscheidungstexte 2 Ob 422/25 Entscheidungstext OGH 23.06.1925 2 Ob 422/25 Veröff: SZ 7/222 7 Ob 547/95 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Die laufende Ersitzung wird durch den Eintritt eines neuen bücherlichen Eigentümers unterbrochen, der sowohl im Zeitpunkt des Erwerbsgeschäftes als auch in dem der bücherlichen Eintragung den wahren Sachverhalt weder kannte noch kennen mußte. Entscheidungstexte 1 Ob 15/25 Entscheidungstext OGH 06.02.1925 1 Ob 15/25 Veröff: SZ 7/37 ... mehr lesen...