Begründung: Mit Beschluss vom 18. 4. 2000 bewilligte das Bezirksgerichts Innere Stadt Wien im Verfahren 72 E ***** der betreibenden Partei aufgrund des Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes für den ***** und ***** Bezirk Wien, S***** und G***** vom 12. 4. 2000 zur Sicherstellung der Forderung an Umsatz- und Einkommenssteuer über ATS 904.561 sA (1996 bis 1998) die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung des Pfandrechtes hinsichtlich des 1/3-Anteiles des Verpflichteten, Mag. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 3. 7. 2002 eine Liegenschaft, welche eine vom restlichen Grundstück durch einen Zaun abgetrennte Zufahrtsstraße mitumfasst. An diese Liegenschaft grenzt ein Seegrundstück, welches in Badeplätze aufgeteilt ist, deren Pächter (neben anderen) die Drittbeklagte bzw „deren Familie", der Viertbeklagte, der Sechst-, Siebent und Achtbeklagte sowie ein Verein sind. Eigentümer des Seegrundstücks ist seit 1883 der auf Beklagtenseite beigetret... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind auf Grund eines 1969 geschlossenen Kaufvertrags je zur Hälfte Eigentümer einer mehrere Grundstücke umfassenden Liegenschaft mit einer Fläche von mehr als 450.000 m2, welche überwiegend aus Wald und etwa 27.000 m2 Almland besteht. Die Beklagten sind auf Grund eines 1995 geschlossenen Übergabsvertrags je zur Hälfte Eigentümer einer benachbarten Liegenschaft mit einer Fläche von mehr als 100.000 m2, welche ebenfalls überwiegend aus Wald und über 22.000 m2 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 157 GB ***** mit den Grundstücken 11/3, 14/2, 14/5, 387, 388 und 6/8. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 166 GB *****, zu deren Gutsbestand ua das Grundstück 386 gehört. Rechtskräftig entschieden ist bereits, dass entsprechend dem Anerkenntnis der Beklagten der Klägerin zu Gunsten ihrer Liegenschaft über das Grundstück 386 der Liegenschaft der Beklagten ein Geh- und Fahrrecht beschränkt auf di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1330 *****, zu der unter anderen das Grundstück 33/1 Baufläche gehört, auf dem sich ein Exerzitienhaus mit der Grundstücksadresse Riedanleiten 59 befindet. Dieses Exerzitienhaus wurde von 1938 bis etwa 1950 nicht benutzt, seit 1951 werden dort regelmäßig Exerzitienkurse (10 bis 15 Kurse pro Jahr für die Dauer von jeweils drei bis vier Tagen) abgehalten, an denen jeweils acht bis zehn Personen teilnehmen. Der Beklagte is... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 6. 9. 1996 verkaufte die Beklagte ihre 18.475 m² große Liegenschaft EZ ***** GB M***** den Klägern. In der Folge behaupteten zwei Grundnachbarn, ein Geh- und Fahrtrecht über diese Liegenschaft ersessen zu haben. Mit ihrer den Klägern (den dortigen Beklagten) am 2. 6. 1998 zugestellten Klage begehrten sie die Feststellung des Bestehens der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf dem entlang der Grundgrenze der von den Klägern gekauften Liegenschaft ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 185 Grundbuch ***** A*****, bestehend aus den Grundstücken Nr 223/11 und .291 mit dem darauf errichteten Wohnhaus *****, H*****-P*****. Die Liegenschaft EZ 65 Grundbuch ***** A***** umfasst die Grundstücke 226, 228/6 und .44. Auf dieser befindet sich das Haus *****, A*****. Die Liegenschaft EZ 65 Grundbuch A***** stand zunächst im Eigentum der Ehegatten E*****, dann - nach einer Zwangsversteigerung - im Eigentu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 193 KG B*****, zu der unter anderem die Weggrundstücke 81/4 und 81/10 gehören. Er hat diese Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 23. 7. 1987 von Alois B***** erworben. Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 178 KG B*****, bestehend aus dem Weggrundstück 81/6 und der Baufläche 81/5. Sie hat diese Liegenschaften mit Kaufvertrag vom 7. 12. 1977 von den Ehegatten Alois und Maria B***** erworben. Sie benützt d... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch der Zulässigkeit der Revision durch das Berufungsgericht nicht gebunden. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann er sich bei der Zurückweisung einer derartigen Revision auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch der Zulässigkeit der Revision durch das Berufungsgericht nicht gebunden. Gemäß Paragraph 510, A... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** T*****, GB ***** W*****. Zu dieser Liegenschaft gehören ua die Grundstücke 419/1 Wald, 419/2 Wald und 502 Alpe. Im vorliegenden Verfahren begehrt die klagende Gemeinde gegenüber der Beklagten die Feststellung des Bestehens der Dienstbarkeit des Fußweges über die angeführten Liegenschaften auf dem in der Natur vorhandenen Weg in einer Breite von 1,5 m, der als "Reitsteig" bezeichnet wird, wie er in der Map... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508 Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgericht ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgericht ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihre Halbschwester Ingeborg L*****, die Mutter des Beklagten, waren zunächst (aufgrund eines Schenkungsvertrages aus dem Jahr 1978) zu 7/10 bzw 3/10 Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ 2274 der Katastralgemeinde G*****, bestehend aus den Grundstücken 1408/1 und 1406/1. Mit Teilungsvertrag vom 7. 11. 1980 wurde diese Miteigentumsgemeinschaft real geteilt. Die Klägerin erhielt Alleineigentum an der nunmehrigen Liegenschaft EZ 2285, KG *****, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass sämtliche in der Folge genannten Grundstücke im Gemeindegebiet der klagenden Partei gelegen sind. Zum Zwecke der Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke wurde im Gemeindegebiet der klagenden Partei ein Zusammenlegungsverfahren durchgeführt, das in den Zusammenlegungsplan vom 3. 9. 1964 mündete. Dieser erwuchs am 20. 3. 1968 in Rechtskraft, die Verbücherung der Ergebnisse dieses Plans erfolgte 1972. Im Zuge der Zusammenle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 7. 1960 schlossen die Firma J***** & S***** als Verkäuferin und Barbara P***** als Käuferin einen Vertrag, wonach die Verkäuferin Trennstücke aus den in ihrem Eigentum stehenden Gp 1009 und 1011 der KG K***** an die Käuferin unter Vereinigung mit der in deren Eigentum stehenden Gp 1008 verkauft, und zwar inklusive einer Brücke, die von der Fabrikstraße (öffentlicher Weg) über ein Gewässer mit der Bezeichnung "B*****" (*****) zu den vorgenannten Grun... mehr lesen...
Begründung: Im Mai 1998 räumte der Ehegatte der nunmehrigen Exszindierungsklägerin dieser bei Aufhebung ihrer häuslichen Gemeinschaft mit - nicht in Notariatsaktsform abgeschlossener - Vereinbarung Beilage A an der Ehewohnung (Liegenschaft mit darauf errichtetem Haus) ein nicht verbüchertes Wohnrecht ein. Zu diesem Zeitpunkt waren auf der Liegenschaft vorrangige Pfandrechte einverleibt; die Forderungen dieser Pfandgläubiger überstiegen das bei der Versteigerung der Liegenschaft am... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und Dietmar K***** waren je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Mit Kaufvertrag vom 27. 6. 2003 verkaufte und übergab Dietmar K***** an seine Ehegattin Anita K*****, die Antragstellerin, seinen Hälfteanteil an der genannten Liegenschaft zum Kaufpreis von EUR 59.000. In Punkt III des Kaufvertrages wurde vereinbart, dass die Zahlung des Gesamtkaufpreises durch Übernahme der mit den Liegenschaftsanteilen des Verkäufers ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1991 Alleineigentümer der Liegenschaft ***** mit den Grundstücken 310/2 und .46, die er 1980 gemeinsam mit seiner Mutter erworben hatte. Bereits zu diesem Zeitpunkt führte über die Liegenschaft ein als Wanderweg genutzter Fußsteig. Dieser seit 1905 „aktenkundige" Weg scheint in mehreren Wanderführern und Wanderkarten auf. Der Voreigentümer hatte den Beklagten auf den Wanderweg nicht aufmerksam gemacht. In den Jahren 1980 bis 1982 war der Weg durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Eigentümer einer in derselben Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft. Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass ihr als Eigentümerin bestimmter (herrschender) Grundstücke und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum dieser Grundstücke gegenüber dem Beklagten als Eigentümer eines (dienenden) Grundstücks und dessen Rechtsnachfolgern im Eigentum dieses Grundstücks die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf einem in der Natur bereits... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Zweifamilienhaus H*****. Der Klägerin gehört die im ersten Obergeschoß des Hauses gelegene Wohnung top 2 mit einem von der Nordseite des Hauses aus begehbaren Garten, dem Beklagten die Erdgeschoß-Wohnung top 1 mit einem Garten, der unmittelbar von der Wohnung aus zugänglich ist. Das Wohnungseigentum an der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft wurde im Jahr 1958 von Rechtsvorgängern de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 186 KG ***** P***** mit einem Haus, das aus einem Altbau und einem Neubau besteht. Im Grundbuch ist auf der Liegenschaft zu Gunsten der Beklagten das "Heimgangsrecht" gemäß Punkt Zweitens des Übergabsvertrages vom 3. 4. 1969 eingetragen. Der Kläger begehrte mit der am 29. 6. 2001 überreichten Klage, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Löschung des Heimgangsrechts einzuwilligen. Dieses Recht sei nur auf die Leb... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien machen unter Berufung darauf, dass ihnen Fischereirechte an bestimmten Teilen eines Kärntner Flusses zustünden, Ersatzansprüche gegen die beklagte Partei geltend, die auf Schäden am Fischbestand durch die Entleerung eines Staubeckens eines von der beklagten Partei betriebenen Kraftwerks zurückzuführen seien. Die beklagte Partei zog unter anderem die aktive Klagslegitimation in Zweifel und stellte den Zwischenantrag auf Feststellung, dass den klagen... mehr lesen...
Begründung: Die Revision des Klägers ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes - nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung Nach den - den Obersten Gerichtshof bindenden - Feststellungen der Vorinstanzen war der über die Grundstücke des Klägers führende und als solcher erkennbare Weg von den Beklagten und ihren Rechtsvorgängern seit 1963 ungehindert benützt worden. Die Auffassung des Berufungsgerichtes, die Bekla... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Franz K*****, und 2. Maria K*****, beide vertreten durch Dr. Peter Semlitsch und Dr. Wolfgang Klobassa, Rechtsanwälte in Voitsberg, gegen die beklagte Partei Winfried K**... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.): Die Schlüssigkeit einer Klage oder eines Sicherungsantrags kann jeweils nur an Hand der konkreten Behauptungen im Einzelfall geprüft werden. Ob eine Klage oder ein Sicherungsantrag schlüssig ist, also der Anspruch aus dem behaupteten Sachverhalt einwandfrei abzuleiten ist, ist daher - von grober, hier aber nicht gegebener, Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 bzw § 528 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks Nr. 702/1 der EZ *****). Dieses Grundstück gehört zum landwirtschaftlichen Anwesen U*****, das der Kläger "vor etwa drei Jahren" (1997; unwidersprochenes Vorbringen sowie offenes Grundbuch) kaufte. Die Erstbeklagte ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 1142 der EZ *****). Das Anwesen U***** ist über eine geschotterte Straße erreichbar, die von B***** kommend zunächst öffentliches Gut ist und dann (in unverändertem Ausbauzustand) a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §71
Rechtssatz: Im Vertrauen auf das Grundbuch ist nur der entgeltliche Erwerber der Liegenschaft geschützt. Wem eine Liegenschaft geschenkt wurde, der kann sich nicht darauf berufen, er hätte mangels grundbücherlicher Eintragung von einer Belastung der Liegenschaft nichts gewusst. Entscheidungstexte 4 Ob 189/02a Entscheidungstext OGH 18.02.2003 4 Ob 189/02a ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft; die Klägerin ist Alleineigentümerin der Nachbarliegenschaft, welche sie von der früheren Eigentümerin aufgrund des Schenkungsvertrages auf den Todesfall vom 2. 8. 1995 erworben hat. Die Geschenkgeberin starb am 27. 4. 1997. Der im Hinblick auf die Schenkung auf den Todesfall verbliebene Nachlass von 400 S wurde der Klägerin auf Abschlag ihrer Forderungen für Begräbniskosten an Zahlungs Statt überl... mehr lesen...
Begründung: Die mit dem am 1. 9. 1997 abgeschlossenen Zusammenlegungsverfahren Bad ***** befasste NÖ Agrarbezirksbehörde teilte dem Erstgericht am 3. 9. 2001 mit, dass wegen eines Fehlers im seinerzeit übermittelten Änderungsausweis zur Neuanlegung des Grundbuchs das Abfindungsgrundstück 5179 irrtümlich der im Eigentum der Anna E***** stehenden Einlage EZ 97 zugeschrieben wurde, obwohl es der Gemeinde Bad P***** übertragen und deren Einlage EZ 363 hätte zugeschrieben werden sollen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1963 wurden die Grundstücke eines geschlossenen Hofs in Innsbruck unter Erben aufgeteilt. Damals galt für diese Grundstücke der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Innsbruck vom 31. 3. 1961 60/K. Danach war eine Bebauung nach der Bauweise E+1 vorgeschrieben. Deren Inhalt war: "Offene Bauweise, die Summe aller bewohnbaren Geschoßflächen darf 50 % der Grundfläche nicht übersteigen. Je Wohnung ist mindestens ein Auto-Abstellplatz auf eigenem Grund vorzusehen.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 27. 8. 2001 verstorbene, ursprünglich klagende Partei Rosa S***** (im Folgenden der Einfachheit halber weiter Klägerin genannt) war bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus *****. Das Nachbargrundstück mit dem Haus ***** steht je zur Hälfte im bücherlichen Eigentum der Beklagten, die ihre Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 3. 10. 1980 erworben haben. Zwischen den beiden Häusern befindet sich ein ca 3 m breiter Grundstreifen (sog. "Reihe"... mehr lesen...