Begründung: Am 9.4.1992 erwirkte Hubert S***** ob der ihm allein gehörigen Liegenschaft EZ 2074 KG ***** mit dem Grundstück 554/2 Sonstige (Werksgelände) die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Rechtswirksamkeit bis einschließlich 8.4.1993 zu TZ 2255/92 des Bezirksgerichtes B*****. Mit dem Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.Ing.Waldemar F***** vom 21.7.1992, GZ 1704/92 C, wurde die ebenfalls im Alleineigentum des Hubert S*... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1463ABGB §1500
Rechtssatz: Auch wenn das bloße Berühmen des angeblichen Dienstbarkeitsberechtigten den guten Glauben nicht zu zerstören vermag, so löst es doch die Pflicht des Erwerbers der vermeintlich unbelasteten Sache aus, Nachforschungen darüber anzustellen, ob die Behauptung zutrifft. Diese Nachforschungspflicht hält sich zwar im Rahmen eines zumutbaren Aufwandes an Zeit und Mühe, läßt sich aber nicht darauf beschränk... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1463ABGB §1500ZPO §503 Z4 E4c/3
Rechtssatz: Für den mangelnden guten Glauben des Erwerbers einer Liegenschaft hinsichtlich der Freiheit von Dienstbarkeiten ist der angebliche Dienstbarkeitsberechtigte (hier: Kläger) beweispflichtig. Diese Beweispflicht geht nicht so weit, ihn auch mit dem Beweis der Tatsache zu belasten, der Erwerber (hier: beklagte Partei) habe keine Nachforschungen angestellt. In diesem Punkt spricht die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß der Revisionsrekurs innerhalb der Rechtsmittelfrist des § 123 Abs 1 GBG erhoben wurde, weil diese Frist mangels einer den Vorschriften des § 31 GBG entsprechenden Einschreitervollmacht nicht schon mit der Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Vertreter der Rechtsmittelwerberin am 31.Juli 1992, sondern erst mit der gemäß § 119 Z 4 GBG vorgenommenen Zustellung an die Machtgeberin zu la... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §481ABGB §1500
Rechtssatz: Wer einen gültigen Titel besitzt, ist bei offenkundigen Dienstbarkeiten, bei denen das Eintragungsprinzip nach herrschender Ansicht durchbrochen wird, trotz Nichtverbücherung geschützt. Entscheidungstexte 8 Ob 622/91 Entscheidungstext OGH 09.04.1992 8 Ob 622/91 7 Ob 603/94 Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1989 Alleineigentümer einer Liegenschaft in Kärnten. Diese liegt zwischen dem Fluß und dem ehemaligen Mühlgang und besteht aus dem Gartengrundstück 698/3 und der Bauparzelle 25/2, auf der sich das Haus Nr 3, eine ehemalige Mühle, befindet. Zwischen diesem Haus Nr 3 und dem auf der Bauparzelle 75 errichteten Haus Nr 5, einem ehemaligen Sägehaus, liegt zu beiden Seiten an diese Häuser angebaut, ein der Erstbeklagten gehöriges Superädifikat, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften *****, die sie mit Kaufvertrag ***** von der R*****kasse T***** erworben hat. Auf der EZ 1***** befindet sich das Hotel *****. Die EZ 2***** besteht unter anderem aus den Grundstücken 8***** und 4*****. Auf dem Grundstück 8***** befindet sich die Talstation des "H*****liftes", auf dem Grundstück 4***** befinden sich die Talstation des "W*****liftes", eine daran angebaute Toilettenanlage und... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Angst und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann P*****, vertreten durch Dr. Herbert Grass, Rechtsanwalt in Deutschlandsberg, wider die beklagten Parteien 1) Josef M*****, 2) Josef M*****, und 3) Marianne M*****, alle wohnhaft in G***** un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GUG §21 Abs3
Rechtssatz: Mit § 21 Abs 3 GUG nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers der Schutz des Vertrauens auf das (umgestellte) Grundbuch während der ersten sechs Monate nach der Umstellung außer Kraft gesetzt. Innerhalb dieser Frist kann der Grundbuchsstand mit Sicherheit daher nur durch Einsicht in das "neue" und in das "alte" Grundbuch festgestellt werden. Einem rechtsgeschäftlichen Erwerber gegenüber gilt daher auch d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zuge der Umstellung des Grundbuches des Bezirksgerichtes H***** auf automationsunterstütze Datenverarbeitung wurde das umgestellte Grundbuch am 1.7.1988 eröffnet. In dem vor der Umstellung geführten Hauptbuch war im Lastenblatt der Liegenschaft EZ ***** unter COZ 9 c) folgende Eintragung aufgeschienen: "8. Dezember 1932, 3898 Auf Grund des Kaufvertrages vom 25.November 1932 wird das Vorkaufsrecht zu Gunsten des Alfons und Josef St***** Söhne der Verkäufer... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Meistbot von 4,2 Millionen Schilling wie folgt zu: 1.) Der Stadt W***** eine nicht strittige Vorzugspost von 10.723,50 S. 2.) Der C*****-BANK***** zur vollen Befriedigung ihrer durch die Höchstbetragshypotheken zu CLNR 2 a in Höhe von 2,4 Millionen Schilling und zu CLNR 3 a in Höhe von 1,6 Millionen Schilling gesicherten Forderungen den Betrag von zusammen 4,000.000,-- S. 3.) Der K*****-AG zur gänzlichen bzw teilweisen Befriedigung ihrer durch die Pfandrechte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 161 Grundbuch Heilig Kreuz im Gerichtsbezirk Hall in Tirol mit dem Grundstück 3.857/1. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hall in Tirol vom 2. Oktober 1985, Uh 6/85, wurde die gerichtliche Hinterlegung des zwischen der L*** Grundstücksverwertungs Gesellschaft mbH als Geschenkgeberin einerseits und dem Beklagten als Geschenknehmer andererseits abgeschlossenen Schenkungsvertrages vom 23. Dezember 1982 zum Zweck... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zufolge Kaufvertrages vom 3. Oktober 1986 Eigentümer der Liegenschaft EZ 679 KG Werndorf, Gerichtsbezirk Graz, zu deren Gutsbestand ua die Weggrundstücke 44/2, 93/2 und 93/3 gehören. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft war im Zeitpunkt des Kaufvertrages und ist einverleibt die Grunddienstbarkeit des Geh- und Fahrweges mit Fahrzeugen aller Art gemäß Pkt 3 Abs 4 des Kaufvertrages vom 5. August 1965 über die Grundstücke 44/2, 93/2 und 93/3 für EZ 48... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes Nr. 140 der EZ 45 KG Podgoria. Die Beklagte ist grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes Nr. 141 der EZ 44 KG Podgoria. Die Klägerin begehrte die Feststellung, daß ihr und allen künftigen Eigentümern des Grundstückes Nr. 140 KG Podgoria als des herrschenden Gutes die Dienstbarkeit des Fahr- und Gehrechtes gegenüber dem jeweiligen Eigentümer des Grundstückes Nr. 141 KG Podgoria als des dienenden Gutes... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §63
Rechtssatz: Besondere Erhebungen über die letzte Tagebuchzahl sind für den guten Glauben nicht erforderlich. Ihr kommt für den Grundbuchbenützer nämlich kein besonderer Informationswert zu. Ohne das Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten ist auch keine Einsicht in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen erforderlich. Auch die Kenntnis davon, daß eine Eintragung noch nicht rechtskräftig ist, nimmt allein noch nicht... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin steht ein Besitznachfolgerecht für je einen Hälfteanteil zweier im Eigentum der Viktoria N*** stehender Liegenschaften samt dem Recht auf Sicherung desselben durch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu (Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 24.April 1985, 3 Ob 530/85, den Parteien zugestellt am 5.Juni 1985). Mit zwei einstweiligen Verfügungen des Erstgerichtes war Viktoria N*** bis zur rechtskräftigen Entscheidung des über das Besitznachfolgerecht anhä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §63 Abs2GBG §71
Rechtssatz: Der Anspruch auf Löschung einer materiell unrichtigen Grundbuchseintragung bleibt dem durch diese Belasteten gegenüber einem Geschenknehmer oder Vermächtnisnehmer in gleicher Weise gewahrt wie gegenüber dessen Geschenkgeber oder Erblasser. Entscheidungstexte 6 Ob 737/87 Entscheidungstext OGH 21.12.1989 6 Ob 737/87 Veröff: SZ 62... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Von einer Landesstraße zweigt ein in der Natur auf mehrere 100 m ausgebildeter Weg (in der Folge: Zufahrtsweg) ab. Dieser Zufahrtsweg verläuft geradlinig über 10 Grundstücke jeweils entlang deren nordwestlicher Grenze. Er quert zunächst das an die Landesstraße anrainende Grundstück 211/2 und dann der Reihe nach die Grundstücke 211/1, 213/1, 213/2 und 213/3. Das Eckgrundstück 211/2 gehört zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 150. Die Klägerin ist Miteigentümerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstückes 323/13 der EZ 854 KG Ort-Gmunden, an dessen Rand ein Weg verläuft, der auch zum Grundstück 244 der EZ 719 KG Ort-Gmunden führt. Eigentümerin des letztgenannten Grundstückes ist die Beklagte. Der erwähnte Weg ist die einzige Zufahrtsmöglichkeit von der öffentlichen Straße zum rückwärtigen Grundstück (Nr. 244). Die beiden Grundstücke standen seinerzeit im Eigentum der T*** B***-S*** UND W*** AG. Der Vater der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Klägers, Josef und Anna R***, waren Eigentümer der Liegenschaft EZ 30 KG Kuffern, zu deren Gutsbestand auch die Grundstücke Nr.45 Garten und Nr.107 Acker gehörten. Mit Übergabsvertrag vom 6.Juni 1962 haben sie die Liegenschaft dem Kläger auf den Todesfall übertragen und ihm das sofortige unentgeltliche Benützungsrecht an einem Teil des Grundstückes 45 eingeräumt. Das Grundstück 107 haben sie von der Übergabe ausgenommen und sich diesbezüglich das freie E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Die Erreichbarkeit eines Nachbargrundstückes, an dem nie gemeinsames Eigentum bestand, muss ohne Hinweise auf dem zu erwerbenden Grundstück selbst, dass es für diese Zwecke benützt wurde, bei Besichtigung des Grundstückes nicht in die Erwägungen eines potentiellen Käufers miteinbezogen und demnach als "offenkundige" Dienstbarkeit anerkannt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 121 KG Reding, zu deren Gutsbestand u.a. das Grundstück 29/23 gehört; auf diesem Grundstück befindet sich eine Wehranlage. Östlich dieses Grundstückes liegt das im Eigentum der Beklagten stehende Grundstück 29/19 (EZ 233 KG Reding). Die Eppensteinerstraße verläuft in Wolfsberg-Priel in Richtung Stadtmitte annähernd von Süden nach Norden. Das Grundstück 29/19 schließt im Westen an diese Straße an. Es stellt in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes 134/2 = Seehof-Allee der EZ 152 KG Seeboden. Der Beklagte ist seit 1952 grundbücherlicher Eigentümer der Grundstücke 164/10 (eingeschlossen die Baufläche 268 mit dem Haus Kochstraße 11) und 164/11 sowie seit 1979 auch des Grundstückes 164/7, je EZ 314 KG Seeboden. Diese Grundstücke des Beklagten sind vom öffentlichen Straßennetz von Norden her über die Seehof-Allee zu erreichen und grenzen ostseitig ... mehr lesen...