RS OGH 1954/5/28 2Ob378/54

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Veröffentlicht am 28.05.1954
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Norm

ABGB §1500

Rechtssatz

Der Umstand, daß das Waldgrundstück im Parzellenprotokoll und im Grundbesitzbogen als zum Besitze des Klägers gehörig bezeichnet wurde, vermag mit Rücksicht auf die anders lautenden Eintragungen im Grundbuch den guten glauben des Klägers und seiner Vorbesitzer noch nicht zu begründen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 378/54
    Entscheidungstext OGH 28.05.1954 2 Ob 378/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0034845

Dokumentnummer

JJR_19540528_OGH0002_0020OB00378_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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