RS OGH 1952/1/9 3Ob711/51, 3Ob91/70

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Veröffentlicht am 09.01.1952
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Norm

ABGB §443
ABGB §1236
ABGB §1500

Rechtssatz

Wer davon weiß, daß das Eigentumsrecht eines anderen an einer Liegenschaft auf Grund von Ehepakten einverleibt wurde, muß auch in die Urkundensammlung Einsicht nehmen, um sich zu überzeugen, ob eine Gütergemeinschaft unter Lebenden besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0011272

Dokumentnummer

JJR_19520109_OGH0002_0030OB00711_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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