Norm
ABGB §1500Rechtssatz
Publizitätsprinzip. Wer ein grundbücherlich lastenfreies Haus erwirbt und hiebei weiß, daß daran Dritten Ansprüche auf Einräumung dinglicher Rechte zustehen, hat diese Rechte anzuerkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0034762Dokumentnummer
JJR_19250623_OGH0002_0020OB00422_2500000_001