Norm
ABGB §1500Rechtssatz
Gegen die Löschungsklage des außerbücherlichen Erwerbers einer Liegenschaft ist derjenige, der später bücherlich ein Pfandrecht an der Liegenschaft erlangt hat, auch dann geschützt, wenn er von dem Eigentumserwerb Kenntnis hatte, es sei denn, daß er arglistig gehandelt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0034745Dokumentnummer
JJR_19280403_OGH0002_0010OB00269_2800000_001