- 2 Ob 448/51
Entscheidungstext OGH 01.08.1951 2 Ob 448/51
- 2 Ob 93/54
Entscheidungstext OGH 17.02.1954 2 Ob 93/54
- 7 Ob 338/55
- 1 Ob 992/53
Entscheidungstext OGH 10.03.1954 1 Ob 992/53
- 6 Ob 138/68
Entscheidungstext OGH 15.05.1968 6 Ob 138/68
Veröff: LwBetr 1970,78
- 2 Ob 609/79
Entscheidungstext OGH 12.02.1980 2 Ob 609/79
Beisatz: Auch bloße Fahrspuren - im vorliegenden Fall sind immerhin bis zu 20 cm tiefe deutlich sichtbare Fahrrinnen festgestellt - ausreichend. (T1)
- 3 Ob 535/80
Entscheidungstext OGH 11.03.1981 3 Ob 535/80
Veröff: MietSlg 33.040
- 6 Ob 666/85
Vgl; Beisatz: Zum Ausschluss des gutgläubigen Erwerbes eines Dritten muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob im Zeitpunkt der Übereignung des dienenden Grundstückes Anlagen vorhanden waren, die den Zweck des Dienens als offenkundig erkennen ließen. (T2)
- 1 Ob 566/89
Vgl; Beisatz: Die Erreichbarkeit eines Nachbargrundstückes, an dem nie gemeinsames Eigentum bestand, muss ohne Hinweise auf dem zu erwerbenden Grundstück selbst, dass es für diese Zwecke benützt wurde, bei Besichtigung des Grundstückes nicht in die Erwägungen eines potentiellen Käufers miteinbezogen und demnach als "offenkundige" Dienstbarkeit anerkannt werden. (T3)
Veröff: SZ 62/62 = NZ 1990,64
- 8 Ob 622/91
Vgl auch; Beisatz: Eine offenkundige Servitut muss der Erwerber gegen sich gelten lassen, auch wenn ihm vom Rechtsvorgänger ausdrücklich Lastenfreiheit zugesichert wurde. (T4)
- 8 Ob 2024/96x
Entscheidungstext OGH 14.03.1996 8 Ob 2024/96x
Auch; Veröff: SZ 69/71
- 1 Ob 112/97w
Auch
- 1 Ob 115/97m
Auch; nur: Eine offenkundige Dienstbarkeit, die der Erwerber einer Liegenschaft gegen sich gelten lassen muss, auch wenn sie nicht verbüchert ist. (T5)
- 5 Ob 106/97t
Vgl auch; Beis wie T4
- 1 Ob 416/97a
nur: Eine offenkundige Dienstbarkeit liegt vor, wenn vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrgenommen werden können, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen. (T6)
- 6 Ob 80/98b
Auch; nur T6; Beisatz: Bedenken über die Vollständigkeit des Grundbuchsstandes können sich aus der Natur ergeben, wenn sichtbare Anlagen oder sonstige Einrichtungen oder Spuren auf dem Grundstück das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen. (T7)
Beisatz: Etwaige im Innenhof abgestellte und vom Ersteher wahrnehmbare Fahrzeuge. (T8)
Beisatz: Offenkundigkeit der Servitut der Türöffnung. (T9)
- 7 Ob 286/99f
nur T6; Beisatz: Wer einen gültigen Titel besitzt, ist bei offenkundigen Dienstbarkeiten, bei denen das Eintragungsprinzip sohin durchbrochen wird, trotz Nichtverbücherung geschützt. (T10)
Veröff: SZ 72/192
- 5 Ob 283/00d
Auch; Beis wie T2; Beis wie T10
- 1 Ob 277/00t
nur T5; nur T6; Veröff: SZ 74/33
- 7 Ob 176/01k
Vgl auch
- 2 Ob 232/01h
Vgl auch
- 1 Ob 300/01a
nur T6; Beis wie T10; Beisatz: Offenkundige, nicht verbücherte Dienstbarkeiten, die dem Eigentümer, der belasteten Liegenschaft bekannt sind oder bekannt sein müssten, werden sachenrechtlich wie eingetragene Dienstbarkeiten behandelt. (T11)
- 3 Ob 101/01a
Auch; Veröff: SZ 2002/111
- 1 Ob 259/02y
Auch; nur T5; Beis wie T10; Beis wie T11; Veröff: SZ 2002/169
- 9 Ob 252/02b
Auch; Beis wie T1; Beis wie T4; Beisatz: Es kommt dabei auf den konkreten Einzelfall an. (T12)
- 7 Ob 95/03a
Vgl auch; nur T6
- 6 Ob 88/03i
Auch
- 5 Ob 270/03x
Auch; Beisatz: Einen derartigen Hinweis liefert auch ein Zugangstor, das bei einer von Wegerechten freien Liegenschaft keine Funktion hätte. (T13)
Beisatz: Eine nicht verbücherte Dienstbarkeit ist gegen den Käufer der dienenden Liegenschaft wirksam, wenn sie im Erwerbszeitpunkt offenkundig war. (T14)
Beisatz: In diesem Zusammenhang schadet schon fahrlässige Unkenntnis. (T15)
- 1 Ob 230/03k
Vgl auch
- 6 Ob 268/04m
Auch; Veröff: SZ 2004/180
- 10 Ob 54/05x
Vgl auch; Beisatz: Ob im Zeitpunkt des Erwerbes des dienenden Grundstückes Anlagen oder sonstige Einrichtungen vorhanden waren, die diesen Zweck des Dienens als offenkundig erkennen ließen und eine Erkundigungspflicht auslösten, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und stellt zufolge dieser Einzelfallbezogenheit nur dann eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des
§ 502 Abs 1 ZPO dar, wenn dem Berufungsgericht eine Fehlbeurteilung unterläuft, die einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshof bedarf. (T16)
- 8 Ob 165/06g
Vgl auch
- 5 Ob 273/07v
Vgl auch; Beisatz: Mit Darstellung der divergierenden Begründungsansätze der „ruhenden Eigentümerservitut" laut
RS0011618 und der vertraglich durch Stillschweigen begründeten Servitut laut
RS0011643. (T17)
- 2 Ob 238/08a
nur T6
- 1 Ob 97/10m
nur: Eine offenkundige Dienstbarkeit, die der Erwerber einer Liegenschaft gegen sich gelten lassen muss, auch wenn sie nicht verbüchert ist, liegt vor, wenn vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrgenommen werden können, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen. (T18)
- 9 Ob 37/11y
Entscheidungstext OGH 25.11.2011 9 Ob 37/11y
Vgl
- 9 Ob 17/13k
Entscheidungstext OGH 24.04.2013 9 Ob 17/13k
Auch; Beis wie T12; Auch Beis wie T16
- 9 Ob 28/13b
Entscheidungstext OGH 24.07.2013 9 Ob 28/13b
Vgl auch; Beis wie T12; Beis wie T16
- 4 Ob 232/13s
Entscheidungstext OGH 17.02.2014 4 Ob 232/13s
Beis wie T13; Beis wie T16 nur: Ob im Zeitpunkt des Erwerbes des dienenden Grundstückes Anlagen oder sonstige Einrichtungen vorhanden waren, die diesen Zweck des Dienens als offenkundig erkennen ließen und eine Erkundigungspflicht auslösten, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. (T19)
- 10 Ob 5/14d
Entscheidungstext OGH 25.02.2014 10 Ob 5/14d
nur T18; Beis wie T1
- 2 Ob 171/14g
Entscheidungstext OGH 09.04.2015 2 Ob 171/14g
Auch; nur T6
- 6 Ob 54/15g
Entscheidungstext OGH 01.09.2015 6 Ob 54/15g
Vgl; Beis wie T19
- 3 Ob 39/16f
Entscheidungstext OGH 27.04.2016 3 Ob 39/16f
Auch; Beis wie T11; Beis wie T13
- 1 Ob 129/16a
Entscheidungstext OGH 20.12.2016 1 Ob 129/16a
Auch; Beisatz: Dies gilt auch für vertraglich eingeräumte Dienstbarkeiten, sofern diese nach dem Vertragswillen der Partner des Bestellungsvertrags dinglich wirken sollen. (T20)
- 10 Ob 13/16h
Entscheidungstext OGH 21.03.2017 10 Ob 13/16h
Auch; nur T18; Beis wie T16
- 3 Ob 26/17w
Entscheidungstext OGH 07.06.2017 3 Ob 26/17w
nur T6
- 8 Ob 101/17m
Auch; nur T18; Beis wie T4; Beis wie T12; Beis wie T15; Beis wie T19
- 1 Ob 188/17d
Ähnlich; Beisatz: Hier: Keine Erkundungsobliegenheit, wenn sich die wahrgenommene Einrichtung mit einer anderen (bekannten) Dienstbarkeit erklären lässt. (T21)
- 8 Ob 36/17b
Auch; nur T18; Beis wie T12; Beis wie T19; Beis wie T20
- 1 Ob 229/17h
Auch; Beisatz: Die Offenkundigkeit einer Nutzung alleine kann ohne vertraglichen Titel oder abgeschlossene Ersitzung kein dingliches (außerbücherliches) Dienstbarkeitsrecht begründen. (T22)
Anm.: Der Rechtssatz erscheint daher missverständlich formuliert, da auch die Stammentscheidung 2 Ob 448/51 eine mit dem Voreigentümer vertraglich vereinbarte – bloß irrtümlich nicht verbücherte – Dienstbarkeit betraf. (T23)
- 6 Ob 154/20w
Vgl
- 1 Ob 32/21v
Entscheidungstext OGH 02.03.2021 1 Ob 32/21v
Beis wie T7; Beis wie T12; Beis wie T16; Beis wie T19; Beis wie T21; Beisatz: Hier: Kein Vorwurf unterlassener Nachforschungen, wenn sich die Einrichtung mit einem zugunsten der zu erwerbenden Liegenschaft eingetragenen Recht (hier: Wasserleitungsrecht) erklären lässt. (T24)
- 4 Ob 59/21m
Entscheidungstext OGH 27.05.2021 4 Ob 59/21m
Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T16; Beis wie T19
- 5 Ob 51/22v
Beis wie T16; Beis wie T19