Norm: ABGB §431ABGB §451 Abs1 CABGB §457ABGB §1500
Rechtssatz: Dem Pfandgläubiger geht der Schutz des Vertrauens auf die öffentlichen Bücher nicht dadurch verloren, daß er es unterläßt, die verpfändete Liegenschaft vor dem Pfandrechtserwerb zwecks Erforschung allfälliger außerbücherlicher Rechte Dritter zu besichtigen. Hingegen hat bei beabsichtigtem Eigentumserwerb der Erwerber eine Besichtigung vorzunehmen. Entscheidungste... mehr lesen...
Der Kläger erwarb im Jahr 1927 käuflich die Liegenschaft EZ 67 KG F, zu deren Gutsbestand das Grundstück 43 (Haus Hauptstraße 50, früher Haus F 47) gehört. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 66 KG F mit den Grundstücken 42/1 Baufläche (Haus Hauptstraße 52), 42/2 Baufläche und 24 Garten. Der Beklagte erwarb diese Liegenschaft im Jahre 1972 von Horst und Ingeborg R, die sie mit Vertrag vom 9. 9. 1968 von der Marktgemeinde F gekauft hatten. Nach Punkt VI dieses Kaufvertrages... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §477ABGB §496ABGB §497ABGB §1500Tir GrundbuchseinführungsG RGBl 1897/77 ArtI
Rechtssatz: Die im § 496 ABGB geregelte Dienstbarkeit des Wasserschöpfens unterscheidet sich vom Wasserleitungsrecht durch das Fehlen einer den Zufluß bewirkenden Leitung. Mit dem Wasserschöpfrecht ist aber in aller Regel ein Wegerecht als Felddienstbarkeit verbunden. Auch ein solches ersessenes Wasserschöpfrecht ist in Tirol vom Eintragungsgrundsat... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1498ABGB §1500
Rechtssatz: Das Eintragungsprinzip erfährt insbesondere im Falle der Ersitzung gemäß §§ 1498, 1500 ABGB die Ausnahme, daß der Ersitzende das fragliche Recht schon nach dem Ablauf der Ersitzungszeit und nicht erst durch die Eintragung erwirbt. Entscheidungstexte 3 Ob 535/80 Entscheidungstext OGH 11.03.1981 3 Ob 535/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §1498ABGB §1500
Rechtssatz: Auch in Tirol kann die Einverleibung von als Felddienstbarkeiten sich darstellenden, auf Ersitzung gegründeten Wege- und Wasserleitungsservituten im Grundbuch jedenfalls dann begehrt werden, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstückes zu Unrecht deren Bestehen oder ihre Offenkundigkeit bestreitet. Entscheidungstexte 1 Ob 689/80 Entsche... mehr lesen...
Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 47 1 KG K, geschlossener Hof V, die beklagte Partei ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1288 II KG K, zu deren Gutsbestand u. a. das Grundstück 207, Wohn- und Wirtschaftsgebäude K II/81 gehört. Mit rechtskräftigem Teilanerkenntnisurteil des Erstgerichtes vom 6. Feber 1980, C 237/77-16, wurde festgestellt, dem Kläger und allen künftigen Eigentümern der Liegenschaft EZ 47 I KG K als dem herrschenden Gute stehe die Dienstbarkeit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §844ABGB §845ABGB §1500
Rechtssatz: Grenzsteine sind ein eindeutiger Hinweis auf eine Eigentumsgrenze. Bei Aufwendung der üblichen Sorgfalt kann man diese, die auf Eigentumsgrenze von erworbenen Grundstücke hinweisen, wahrnehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 7/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 7/80 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: ABGB §326 AABGB §1500
Rechtssatz: Der Schutz durch das Vertrauensprinzip setzt stets voraus, daß der Erwerber eines Rechtes im Vertrauen auf das Grundbuch gehandelt hat, ihm also die Abweichung des Grundbuches von der wirklichen Rechtslage nicht bekannt war. Entscheidungstexte 5 Ob 559/79 Entscheidungstext OGH 16.10.1979 5 Ob 559/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §1500WRG §15
Rechtssatz: Der Eintragung im Fischereikataster kommt keine rechtsbegründende oder das Fischereirecht absolut sichernde Wirkung zu, auch wenn es ein gewichtiges Beweismittel darstellt. Entscheidungstexte 1 Ob 32/78 Entscheidungstext OGH 15.11.1978 1 Ob 32/78 Veröff: SZ 51/160 1 Ob 2/79 Ent... mehr lesen...
Den Beklagten steht nach dem Fischereikataster u. a. das Fischereirecht in der Drau rechtsufrig von der Einmundung des S-Baches flußabwärts bis zur Einmundung des F-Baches und in den einmundenden Bächen, darunter auch in der Kleinen Drau (Dravica) sowie den "Lauen in der Drau" als Eigenrevier zu. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 6. Mai 1971 wurde der klagenden Partei die wasserrechtliche" Bewilligung zur Ausnützung der Wasserkraft der Drau bei F ... mehr lesen...
Mit seiner Klage begehrt der Kläger G gegenüber den Beklagten H, ihm und allen künftigen Eigentümern der Liegenschaft EZ 1 KG H als dem herrschenden Gut stehe die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes gegenüber den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke 2398/2, 2396/2, 2398/1, 2399/1, 153 der KG A, welche derzeit zum Gutsbestand der EZ 392 gehören, als den dienenden Grundstücken in der Weise zu, daß auf diesen Grundstücken auf dem in der Natur gut angelegten offenkundigen Weg zu jede... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500EO §150EO §170 Z5
Rechtssatz: Beim Erwerb einer Liegenschaft im Wege der Zwangsversteigerung bleiben nicht verbücherte Dienstbarkeiten gegenüber dem Ersteher wirkungslos, wenn sie nicht bis zur Versteigerung gegen den Verpflichteten mit der Klage zur Geltendmachung der Dienstbarkeit durchgesetzt und exekutiv oder durch eine freiwillig ausgestellte Erklärung des Verpflichteten verbüchert wurden. Nur auf diese Weise kann sich der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Nicht der Liegenschaftserwerber - der ein im Zeitpunkt des Erwerbes zwar ersessenes, aber nicht verbüchertes Wegerecht nicht gegen sich gelten lassen muss, falls er die Ausübung der Dienstbarkeit weder kannte noch kennen musste - muss seine Gutgläubigkeit, sondern vielmehr der Gegner die Schlechtgläubigkeit des Erwerbers beweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 553/77 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin der Grundparzelle 6692/2 der EZ 1021/II KG S mit einer Fläche von 6960 m2. Dieses Grundstück wurde von der Erstbeklagten mit Kaufvertrag vom 22. Juni 1937 an Rudolf und Ruth G verkauft. Ein Hälfteanteil dieser Liegenschaft wurde in der Folge an Hermann G übertragen. Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin des Hermann G. Ruth G, die Nebenintervenientin auf Seite der Klägerin, ist Eigentümerin der anderen Liegenschaftshälfte. Die Klägerin begehrt di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Eine Berufung auf eine Gutgläubigkeit als Voraussetzung eines Erwerbes "im Vertrauen auf die öffentlichen Bücher" hinsichtlich einer Freiheit der zu erwerbenden Liegenschaft von Rechten ist schon dann nicht mehr möglich, wenn Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit des Erwerbes den wahren, vom Grundbuchsstand abweichenden, Sachverhalt erkennen lassen (SZ 28/64, RZ 1962,83). Entscheid... mehr lesen...
In der gegenständlichen Exekutionssache wegen Zwangsversteigerung der vom Verpflichteten mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 23. Juni 1973 für eine Darlehensforderung von 500 000 S samt Anhang verpfändeten Liegenschaft EZ 214 KG A stellte sich bei der Durchführung der Schätzung heraus, daß der vom Verpflichteten auf dieser Liegenschaft errichtete Hotelrohbau zu einem relativ geringen Teil (73 m2 bei 665 m2 verbauter Fläche) auf der gleichfalls dem Verpflichteten gehörenden Grundparze... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Die Gutgläubigkeit beim Erwerb durch Stellvertreter muß sowohl beim Erwerber als auch beim Stellvertreter gegeben sein. Entscheidungstexte 4 Ob 609/75 Entscheidungstext OGH 04.11.1975 4 Ob 609/75 6 Ob 844/81 Entscheidungstext OGH 12.05.1982 6 Ob 844/81 Beisatz: Besitzerwerb (T1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger behaupten, dass sie je zur Hälfte Eigentümer des F***** EZ ***** seien, das sie mit Kaufvertrag vom 16. 5. 1967 erworben hätten. Zu dieser Liegenschaft in dem Umfang, wie sie die Kläger erworben hätten, gehörten auch die Grundstücke 4012/1, 4016 und 4017, welche der Beklagte ganz oder teilweise benütze. Sie beantragen daher die Feststellung, dass dem Beklagten an diesen Grundstücken weder außerbücherliches Eigentum noch Dienstbarkeiten zustehen, und i... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 27. Juni 1975 bewilligte das Erstgericht den am selben Tag bei ihm eingelangten Antrag der nunmehrigen Revisionsrekurswerber, ob der Max S allein gehörigen Liegenschaft EZ 476 X auf Grund des Kaufvertrages vom 30. April 1974 je zur Hälfte ihr Eigentumsrecht einzuverleiben. Mit dem Hinweis darauf, daß über das Vermögen des Verkäufers und bücherlichen Eigentümers der Liegenschaft, Max S vom Landesgericht Salzburg mit Beschluß vom 5. Mai 1975 der Konkurs eröffnet worde... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §20KO §13KO §76
Rechtssatz: Das Grundbuch ist vom Tage der Konkurseröffnung an - unabhängig davon, ob dieses Ereignis angemerkt wurde - jedenfalls und gegenüber jedermann gesperrt, wenn nicht eine Übertragung dinglicher Rechte auf Grund eines vor der Konkurseröffnung über den Eigentümer liegenden Ranges im Sinne des § 13 KO möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 183/75 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §20KO §3
Rechtssatz: Konkursrechtliche Publizitätswirkung hebt Vertrauen auf grundbuchsrechtliche Publizität auf (hier: negative Publizität des Grundbuches). Entscheidungstexte 5 Ob 183/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 5 Ob 183/75 Veröff: EvBl 1976/83 S 158 = SZ 48/104 = JBl 1976,145 mit zustimmender Anmerkung von Bydlinski ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §20KO §13KO §76
Rechtssatz: Die bücherliche Anmerkung der Konkurseröffnung wirkt deklarativ. Entscheidungstexte 5 Ob 183/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 5 Ob 183/75 Veröff: JBl 1976,145 mit zustimmender Anmerkung von Bydlinski = NZ 1977,118 = SZ 48/104 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Linz vom 1. Juni 1954 wurde den Beklagten (und Widerklägern) die wasserrechtliche Bewilligung zur Unterführung des D-Baches durch eine der Wasserversorgung ihrer Liegenschaft EZ 67 KG P dienende Quellwasserleitung erteilt und ein zwischen diesen und Matthias H am 22. Mai 1954 getroffenes Übereinkommen beurkundet. Darin räumte H den Beklagten und deren Rechtsnachfolgern das Recht ein, die auf seiner Parzelle 846 der EZ 65 der KG P entspringende Quelle fachm... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IcABGB §431ABGB §480ABGB §1500
Rechtssatz: Der Unterschied zwischen dem nicht verbücherten Servitutsberechtigten besteht gegenüber dem Besteller nur darin, daß der außerbücherliche keine Möglichkeit zu einer bücherlichen Verfügung hat und seine Stellung durch bücherliche Verfügungen des Eigentümers gegenüber einem gutgläubigen Dritten gefährdet werden kann. Bei rechtsgeschäftlichem Erwerb verdrängt der bücherliche Einzelnachfolg... mehr lesen...
Norm: ABGB §468ABGB §469ABGB §1394ABGB §1500EO §87
Rechtssatz: Der Schutz des Vertrauens auf das Grundbuch kommt auch dem gutgläubigen rechtsgeschäftlichen Erwerber (Zessionar) einer Zwangshypothek zustatten. Entscheidungstexte 3 Ob 119/73 Entscheidungstext OGH 10.07.1973 3 Ob 119/73 EvBl 1974/15 S 42 = NZ 1974,123 = SZ 46/72 4 Ob ... mehr lesen...
Leopold K ist laut den Wechselzahlungsaufträgen des Kreisgerichtes S vom 24. April, 29. April und 15. Mai 1968 zur Zahlung von insgesamt 90.000 S samt Anhang an Josef G verpflichtet. Auf Grund dieser Titel wurde Josef G zu E 959/71 des Erstgerichtes zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen per 90.000 S samt Anhang die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob dem Leopold K gehörenden 1/3-Anteil der Liegenschaft EZ 715 KG P bewilligt; zu COZ 1, 2 und 3 wurden Zwang... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §492ABGB §1500
Rechtssatz: In Bezug auf Dienstbarkeiten hat das Grundbuch von vornherein eine geringere Aussagekraft, weil sich ihre Verbücherung nicht immer lückenlos durchführen lässt und insofern daher auch der grundbuchsrechtliche Eintragungsgrundsatz nicht uneingeschränkt gilt (Gschnitzer, Sachenrecht 152 II Z 3). Der Erwerber darf sich daher nicht allein auf den Stand des Grundbuchs verlassen, wenn er sich beim Erwerb ... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1500
Rechtssatz: Fahrlässig handelt und keinen Schutz genießt derjenige, der den Widerspruch zwischen dem Grundbuchsstand und den tatsächlichen Verhältnissen hätte feststellen können (JBl 1955, 522, SZ 28/64). Entscheidungstexte 3 Ob 62/73 Entscheidungstext OGH 08.05.1973 3 Ob 62/73 Veröff: MietSlg 33039 = MietSlg 33040 ... mehr lesen...
Die Verpflichtete und ihr Mann Anton G sind je zur Hälfte bücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 59 KG G. Die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes erfolgte auf Grund einer Einantwortungsurkunde vom 11. Jänner 1938, "des notariellen Ehevertrages vom 9. September 1939" und der Heiratsurkunde vom 10. Mai 1941. Auf Grund des gegen die nunmehrige Verpflichtete zu 1 Cg ../69 ergangenen Versäumungsurteils des KG Ried im Innkreis vom 25. Juni 1969 wurde auf ihrem Hälfteanteil an der Liege... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500
Rechtssatz: Verpflichtung des Erwerbers eines Seegrundstückes zur Einsichtnahme in das Fischereibuch (ebenso schon SZ 36/82). Entscheidungstexte 5 Ob 32/69 Entscheidungstext OGH 19.02.1969 5 Ob 32/69 1 Ob 32/78 Entscheidungstext OGH 15.11.1978 1 Ob 32/78 Vgl auch; Beisatz: Einsichtnahme in den Fisch... mehr lesen...