Norm
ABGB §1500Rechtssatz
Auf den Vertrauensgrundsatz des öffentlichen Buches könnte sich der Beklagte nur dann berufen, wenn er bei Erwerb der gegenständlichen Liegenschaft den Sachbesitz (Ersitzungsbesitz) der Kläger nicht gekannt hat und auch bei gehöriger Aufmerksamkeit keine Kenntnis davon haben konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0034818Dokumentnummer
JJR_19531014_OGH0002_0030OB00376_5300000_002