RS OGH 1953/10/14 3Ob376/53, 7Ob338/55, 9Ob26/00i

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Veröffentlicht am 14.10.1953
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Norm

ABGB §1500

Rechtssatz

Auf den Vertrauensgrundsatz des öffentlichen Buches könnte sich der Beklagte nur dann berufen, wenn er bei Erwerb der gegenständlichen Liegenschaft den Sachbesitz (Ersitzungsbesitz) der Kläger nicht gekannt hat und auch bei gehöriger Aufmerksamkeit keine Kenntnis davon haben konnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0034818

Dokumentnummer

JJR_19531014_OGH0002_0030OB00376_5300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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