Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 23. März 2007 hat die Tiroler Landesregierung die Beschwerdeführerin verpflichtet, ab 1. Mai 2006 bis zur Wiedererlangung der Selbsterhaltungsfähigkeit ihres Sohnes P. in Hinkunft einen monatlichen Beitrag zu den Kosten der P. gewährten Grundsicherung in der Höhe von EUR 144,41 zu leisten. Zur Begründung: führte die belangte Behörde - soweit für das verwaltungsgerichtliche Verfahren wesentlich - aus, P. werde seit September 2005 zunächst ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 2002 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 28 Z. 2 des Stmk. Sozialhilfegesetzes (Stmk. SHG) verpflichtet, an den Sozialhilfeverband Deutschlandsberg einen monatlichen Aufwandersatz wie folgt zu leisten: Für den Zeitraum 01.01.1998 bis 31.12.1998: EUR 54,76 (d.s. S 753,47), für den Zeitraum 01.01.1999 bis 31.12.1999: EUR 125,12 (d.s. S 1.721,64), und für den Zeitraum 01.01.2000 b... mehr lesen...
Index: L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs3;SHG Stmk 1998 §28 Z2;
Rechtssatz: Der zwischen Kindesvater und Kindesmutter abgeschlossene gerichtliche Vergleich konnte schon inhaltlich keine Änderung der gesetzlichen Unterhaltspflicht bewirken: In diesem Vergleich verpflichtete sich der Kindesvater nämlich gegenüber der Kindesmutter,... mehr lesen...
Index: L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs3;SHG Stmk 1998 §28 Z2;
Rechtssatz: Die (hier im Kostenersatzverfahren nach § 28 Z 2 Stmk SHG 1998 erfolgte) Einbeziehung der von der Kindesmutter bezogenen Abfertigung in das (Durchschnitts-)Einkommen entspricht - bei Aufteilung auf einen längeren Zeitraum - den Regeln zur Bestimmung der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Juni 2003 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, zu den für seine Tochter Claudia H. in der Zeit vom 10. März 1998 bis einschließlich November 2000 aufgewendeten Sozialhilfekosten einen Ersatz in Höhe von EUR 2.770,77 zu leisten. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges im Wesentlichen ausgeführt, Claudia H. seien im erwähnten Zeitraum Sozialhilfeleistungen in Höhe von insgesa... mehr lesen...
Index: L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs1;ABGB §140 Abs3;B-VG Art7 Abs1;SHG Bgld 2000 §45 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Vater der Hilfeempfängerin die gewährten Sozialhilfeleistungen als seine Unterhaltspflicht im Sinne des § 140 Abs. 3 ABGB mindernde eigene Einkünfte seiner Tochter gewertet wis... mehr lesen...
Index: L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Burgenland20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht
Norm: ABGB §140 Abs1;ABGB §140 Abs3;EheG §71 Abs1;SHG Bgld 2000 §45 Abs1;
Rechtssatz: Besteht ein Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängerin gegen ihren geschiedenen Ehegatten und würde dieser bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen den eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefäh... mehr lesen...
Index: L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Burgenland20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs1;ABGB §140 Abs3;SHG Bgld 2000 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung des Vaters der Hilfeempfängerin, es treffe ihn im Umfang der ihr gewährten Sozialhilfeleistungen keine Pflicht zur Unterhaltsleistung, übersieht, dass die Gewährung von Sozialhilfe unter dem Vorbehalt des nachträglichen Ko... mehr lesen...
Index: L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs3;SHG Bgld 2000 §45 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/10/0078 E 13. Oktober 2004 RS 4 Stammrechtssatz Eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches des Kindes iSd § 140 ABGB ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es besteht allerdings ein allgemeiner R... mehr lesen...
Index: L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Burgenland20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs1;ABGB §140 Abs3;SHG Bgld 2000 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die der Hilfeempfängerin nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zugeflossenen Geldleistungen waren nicht ausreichend, um in der Situation der Hilfeempfängerin ihren Mindestbedarf zur Führung eines menschenwürdigen Lebens zu decken. Vie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte per Telefax vom 27. Februar 2002 an die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Antrag auf "Verlängerung meiner studentischen Selbstversicherung zu begünstigter Beitragsgrundlage gemäß § 16 Abs. 2 iVm § 76 Abs. 1 Z 2 erster Satz ASVG" (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2004/08/0034). Sofern dieser Antrag abgelehnt werden sollte, stellte der Beschwerdeführer den Eventualantrag auf "allgemeine Selbstversicherung und Herabsetzung der Bemessung... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs3;ABGB §140;
Rechtssatz: Nach der Rsp des OGH besteht bei einem abgeschlossenen Studium grundsätzlich Selbsterhaltungsfähigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings die Weiterfinanzierung eines Studiums durch den Unterhaltspflichtigen gerechtfertigt. Dazu zählen ein außergewöhnlicher Studienerfolg, der Umstand, dass auf Grund de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 2. November 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 des Sozialhilfegesetzes (SHG) verpflichtet, zur teilweisen Deckung der seiner Tochter Annemarie B. gewährten Sozialhilfe ab 1. März 2000 einen monatlichen Kostenbeitrag in der Höhe von S 1.621,-- zu leisten. Begründend wurde u.a. ausgeführt, Annemarie B. leide an einer chronischen depressiven Verstimmung mit Suizidalität sowie einer chronischen Anorex... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs3;SHG Vlbg 1998 §10;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches des Kindes iSd § 140 ABGB ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es besteht allerdings ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach die Erfüllung der Voraussetzungen eines Rechtsmissbrauch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina, gemäß § 34 Abs. 1 Z 2 iVm den §§ 10, 15, 35 und 37 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, aus dem Bundesgebiet aus. Begründend stellte sie fest, der Beschwerdeführer sei am 29. Juni 1992 gemeinsam mit seinen Eltern und seiner Schwester sichtvermerksfrei "im Rahmen der Hilfsaktion Kriegsvertriebener aus Bosnien-Herzegowina"... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §140 Abs3;FrG 1997 §10 Abs2 Z1;FrG 1997 §34 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Selbsterhaltungsfähigkeit iSd § 140 Abs. 3 ABGB, mit deren Vorliegen der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern endet, kann auch erst nach der Volljährigkeit eintreten, wobei unter anderem die unverschuldete Unmöglichkeit, einen verdienst... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Dezember 1994 wurde durch den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 12-Sozialamt, die der Beschwerdeführerin zuletzt mit Bescheid vom 8. Jänner 1990 zuerkannte monatliche Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter Berufung auf die §§ 8, 12 und 13 des Wiener Sozialhilfegesetzes (Wr. SHG) von Amts wegen neu bemessen und ab 1. Jänner 1995 auf die Dauer unveränderter Verhältnisse mit monatlich S 5.440,-- festgesetzt. Nach der Begründung: ergebe sich... mehr lesen...
Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs3;SHG Wr 1973 §10 Abs1;SHG Wr 1973 §8 Abs1;
Rechtssatz: Das Pflegegeld des Kindes ist nicht schon deshalb auf den Richtsatz der Hilfe Suchenden anzurechnen, weil es mit ihr im gemeinsamen Haushalt wohnt und unterhaltsberechtigt ist. Das Pflegegeld ist aber der Hilfe Suchenden deshalb als Einkomm... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 24. Oktober 1996 die Gewährung von Sozialhilfe und gab darin - vertreten durch eine Sozialberatungsstelle - an, mit ihrem damals fünfjährigen minderjährigen, behinderten Sohn zusammenzuleben. Unter Hinweis auf "enorme monatliche Ausgaben" für ihren behinderten Sohn, die mit der erhöhten Familienbeihilfe und dem Pflegegeld der Stufe III abgedeckt würden, habe die Beschwerdeführerin zusätzlich monatlich erhebliche Ausgaben, die in einer Berechnung au... mehr lesen...
Index: L92055 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Salzburg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs3;SHG Slbg 1975 §12 Abs1;SHG Slbg 1975 §12 Abs2;SHG Slbg 1975 §6 Abs1;
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch des Kindes gem § 140 Abs 3 ABGB vermindert sich im Umfang eigener Einkünfte, sodaß das Kind die notwendige Mehrbetreuung oder deren Kosten - soweit sie durch die pflegebezogene Geldleist... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 4. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 des Niederösterreichischen Jugendwohlfahrtsgesetzes (NÖ JWG) 1978, LGBl. 9770-1, verpflichtet, für die Unterbringung seines Sohnes im Schülerheim Schloß Judenau in der Zeit vom 19. Jänner 1989 bis 30. September 1989 einen Kostenersatz von monatlich S 3.909,-- zu entrichten, wobei der anteilige Kostenersatz für Jänne... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §140 Abs3;FamLAG 1967 §12a;
Rechtssatz: Erreicht die Höhe der Lehrlingsentschädigung nicht die Höhe der zu berechnenden Unterhaltsleistung, wobei die Familienbeihilfe nicht zu berücksichtigen ist, so kann nicht von einer bereits eingetretenen Selbsterhaltungsfähigkeit des Minderjährigen ausgegangen werden (Hinweis EFSlg... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0054 E 29. Mai 1985 VwSlg 11779 A/1985 RS 3 Stammrechtssatz Es besteht (arg "anteilig") keine Solidarschuld der Eltern; jeder Elternteil kann vorbringen, dass die Kraft des anderen noch nicht ausgeschöpft wurde. Eine Änderung der Unterhaltsfestsetzung gegenüber einem Elternteil muss bei gleichbleibe... mehr lesen...