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L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe BurgenlandNorm
ABGB §140 Abs1;Rechtssatz
Besteht ein Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängerin gegen ihren geschiedenen Ehegatten und würde dieser bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen den eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefährden, so wäre dieser Unterhaltsanspruch gemäß § 71 Abs. 1 Ehegesetz jenem gegenüber dem Vater der Hilfeempfängerin vorrangig (vgl. Zankl in Schwimann, ABGB I2, § 71 Ehegesetz, Rz 1 f). Eine Heranziehung des Vaters zum Kostenersatz käme insoweit nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003100215.X06Im RIS seit
31.05.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008