Norm: ABGB §1158AngG §20
Rechtssatz: Die Parteien können auch für ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis die Möglichkeit einer Kündigung vereinbaren, sofern die Dauer der Befristung und die Möglichkeit einer Kündigung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Eine im befristeten Dienstverhältnis getroffene Kündigungsvereinbarung muss den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorschriften über die Kündigungsfristen entsprechen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151ABGB §1158AngG §19
Rechtssatz: Durch das Verbot sachlich nicht gerechtfertigter Kettendienstverträge ist nur der Dienstnehmer geschützt. Der durch das Verbot Geschützte muss sich aber nicht auf die daraus resultierende Ungültigkeit berufen. Entscheidungstexte 8 ObA 3/14w Entscheidungstext OGH 23.07.2014 8 ObA 3/14w Beisatz: So bereits 14 Ob 86/86. (T1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 31. 12. 2003 als freier Mitarbeiter (Regisseur) beim Beklagten beschäftigt. Mit Wirksamkeit zum 1. 1. 2004 wurde zwischen den Streitteilen ein Dienstvertrag gemäß § 4 Abs 1 Z 1 des Kollektivvertrags für Arbeitnehmer des Österreichischen Rundfunks vom 17. 3. 2003 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und der Kläger in die Verwendungsgruppe 15 eingestuft. In weiterer Folge wurde dem Kläger für das Jahr 2004 eine zwölfmal jährlich zu leistenden Mehr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. T***** S*****, als Masseverwalter im Konkurs der W***** Gesellschaft m.b.H., ***** (3 S ***** des Handelsgerichts Wien), vertre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Dr. Andrea Eisler als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** W*****, vertreten durch die Puttinger, Vogl & Partner Rechtsanwälte GmbH... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei C***** F*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Franz Müller-Strobl und Dr. Robert... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** Ges.m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Alois Schneider, Rechtsanwalt in Rattenberg, gegen die beklagte Partei G***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Horst Brunner und andere Rechtsanwälte in Kitzbühel, wege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E*****, vertreten durch Kafka-Palkovits, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Dr. M*****, wegen Räumung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in ***** als Rechtsanwalt tätig. Seit 2004 betreibt er auch eine „Rechtsberatungskanzlei“ in der Schweiz. Am 31. 8. 2007 wurde er aufgrund eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Feldkirch in Untersuchungshaft genommen. Am 13. 9. 2007 verzichtete er gegenüber der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Die Kanzlei wurde in der Folge noch zu Abrechnungs- und Abwicklungstätigkeiten ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Paul Kunsky und Helmut Tomek als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** T*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Walter Silbermayr, Rechtsanwalt in Wien, gegen die be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Josef Wild als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** K*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Helmut Hoberger, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat als Liedermacher, Komponist und Textautor eine Vielzahl von Musikstücken verfasst und interpretiert. Zwischen den Streitteilen bestand ein mündlicher Verlagsvertrag, der im Zuge einer angestrebten Generalbereinigung des Verhältnisses der Streitteile 1997 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vergleichsweise neu gestaltet wurde. Danach war vereinbart, dass die Beklagte dem Kläger 9 % der Verlagsanteile an den von ihr (damals) gehaltenen Titeln (Kompo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war erstmals in der Zeit vom 24. 3. 2003 bis zum 31. 1. 2004 aufgrund eines mündlich geschlossenen befristeten Arbeitsvertrags bei der Beklagten als Assistent tätig. Danach war er aufgrund des Arbeitsvertrags vom 13./25. 3. 2004 als Assistent iSd § 49l VBG angestellt. Die entsprechende Assistentenstelle war im Mitteilungsblatt der Beklagten mit dem Hinweis ausgeschrieben worden, dass das Arbeitsverhältnis auf die Dauer der Abwesenheit einer Mitarbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 5. 11. 2001 bei der Beklagten als Schleifer beschäftigte Kläger überquerte am Samstag, den 20. 11. 2004 nach Schichtende um 21:00 Uhr den nahezu ebenen Innenhof vor der Schleifhalle. Ca 10 bis 15 m vom Ausgang der Schleifhalle entfernt kam er auf dem nicht hell erleuchteten Innenhof wegen Eisglätte aufgrund überfrierender Nässe zu Sturz und brach sich dabei die 9. und 10. linke Rippe. Der Kläger trug feste Turnschuhe, die er auch zum Wandern trägt, un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 28. 2. 1987 bei der beklagten Gemeinde als Facharbeiter beschäftigt, zuletzt war er Vorarbeiter. Sein Dienstverhältnis zur Beklagten unterliegt dem Steiermärkischen Gemeindevertragsbedienstetengesetz. Bis zum Sommer 2007 oblag dem Kläger die abfallrechtliche Geschäftsführung der Beklagten. Dann wurde ihm diese Funktion entzogen und er arbeitete fortan als Vorarbeiter. Der Kläger empfand dies als Degradierung. Am Freitag, dem 7. 12. 2007, fan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michael M*****, vertreten durch Dr. Georg Petzer und andere, Rechtsanwälte in Kufstein, wider die beklagte Partei K*****, vertreten durch C... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Frage, inwieweit ein nach § 132 Abs 4 ArbVG zu berücksichtigender Tendenzschutz die wegen behaupteter Sozialwidrigkeit erfolgte Anfechtung einer Arbeitgeberkündigung, die auf ein nicht unmittelbar auf Glaubensfragen bezogenes Fehlverhalten eines Lehrers einer konfessionellen Akademie gestützt werde, verbiete, noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Der Revisionswerber... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionswerber zeigt in seiner außerordentlichen Revision keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf: Der Revisionswerber zeigt in seiner außerordentlichen Revision keine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO auf: Rechtliche Beurteilung Nach den bindenden Feststellungen der Vorinstanzen war der mit „Personalhoheit" ausgestattete Filialleiter der Beklagten berechtigt, den bei der Beklagten angestellten K... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und AR Angelika Neuhauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Eleonore H*****, Arbeiterin, *****, vertreten durch Dr. Georg Grießer ua, Rechtsanwälte in Wien, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (geboren am ***** 1950) war seit 20. 2. 1984 bei der beklagten Versicherung im Innendienst angestellt. Dieses Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI). Mit Schreiben der Beklagten vom 15. 5. 2007, das der Klägerin am 16. 5. 2007 zuging, wurde das Dienstverhältnis der Klägerin gemäß § 29 Abs 2 lit e KVI unter Hinweis darauf, dass die Klägerin ab 1. 11. 2007 Anspruch auf eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 30. 5. 2005 bis 31. 10. 2006 als Berater bei der beklagten Partei beschäftigt. Die Parteien schlossen am 30. 5. 2005 einen Dienstvertrag mit Befristung bis 29. 5. 2006 ab. Am 13. 4. 2006 schlossen die Parteien einen Nachtrag zum Dienstvertrag, in dem die Befristung „für die Dauer der Abwesenheit von Frau Sandra Z*****" verlängert wurde. Anlässlich der Unterfertigung des Nachtrags zum Dienstvertrag erklärte der für den Kläger zuständige Abteilu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss am 28. 1. 2001 mit der A*****-KG (in der Folge: A*****) einen befristeten Dienstvertrag für die Zeit von 7. 7. 2001 bis 31. 12. 2001. In diesem Vertrag wurde ua festgehalten, dass das Dienstverhältnis wegen der saisonalen Schwankungen der Auftragslage am 31. 12. 2001 endet. Ab 5. 6. 2001 absolvierte die Klägerin eine 5-wöchige Ausbildung zur Flugbegleiterin. Am 15. 10. 2001 unterzeichnete sie einen unbefristeten Dienstvertrag mit der A*****, in dem d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Jessica F*****, Verkäuferin, *****, vertreten durch die Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gemeinde *****, deren Bürgermeister der Kläger war, gründete mit Gesellschaftsvertrag vom 19. 11. 1996 gemeinsam mit zwei anderen Gesellschafterinnen die beklagte GmbH, wobei die Gemeinde 90 % der Gesellschaftsanteile hält. Der Kläger war ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch am 14. 2. 1997 deren Geschäftsführer. Unternehmensgegenstand der Beklagten ist die Finanzierung und die sonstige administrative Unterstützung bei der Errichtung von Straßen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13. 1. 1992 bis 31. 8. 2005 als Estrichverleger bei der Firma B***** GesmbH beschäftigt. Die Lohnzahlungen erfolgten zweigeteilt: In der Zeit vom 3. bis 7. des jeweiligen Folgemonats eine Akkontozahlung von EUR 1.090 netto, zwischen 10. und 15. des Folgemonats der Rest für das Abrechnungsmonat. Ab dem Jahr 2004 wurde die Restzahlung des öfteren über den 20. des Folgemonats hinausgezögert. Der Kläger leistete Überstunden, die vereinbarungsgemäß... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Heidemarie S*****, vertreten durch Dr. Fritz Wintersberger ua, Rechtsanwälte in Mödlin... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter OLWR Dr. Peter Hübner und Mag. Canan Aytekin-Yildirim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Albin K*****, Vertragsbediensteter, *****, vertreten durch Dr. Farhad Paya, Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begründete mit 15. 8. 1985 ein Angestelltenverhältnis zur Beklagten. Mit Schreiben vom 19. 11. 2003 kündigte die Beklagte das Dienstverhältnis zum 31. 3. 2004. Das Kündigungsschreiben ging dem Kläger am 20. 11. 2003 zu. Ebenfalls am 20. 11. 2003 stellte der Kläger beim Bundessozialamt den Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gemäß den Bestimmungen der §§ 2 und 14 BEinstG. Das Erstgericht konnte ausd... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred W*****, vertreten durch Dr. Ulrich Schwab & Dr. Georg Schwab, Rechtsanwälte in Wels, wider die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen dem am 28. 2. 1986 geborenen einkommens- und vermögenslosen Kläger als „Spieler" und dem beklagten Tennisverband wurden ab der Saison 1997/1998 jährlich jeweils für ein Jahr (1. 10. bis 30. 9. des Folgejahrs) befristete „Selektionskaderverträge" bzw ab der Saison 2000/2001 im Wesentlichen gleichlautende „Ausbildungsverträge" abgeschlossen. Diese Verträge wurden immer vom Vater des Klägers als „Erziehungsberechtigter" unterfertigt. Die Mutter des Kläger... mehr lesen...