Begründung: Die im Wesentlichen unstrittige Vereinbarung der klagenden Taxichauffeuse über die Dauer ihres Dienstvertrages lautete wie folgt: "Kündigung: Das Dienstverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Das Dienstverhältnis wird für die Zeit vom 3. 1. 2000 bis 30. 6. 2000 befristet eingegangen und endet mit diesem Tag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine Verlängerung des Dienstverhältnisses muss bi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger arbeitete vorerst im Theaterunternehmen der Beklagten als unbezahlter Hospitant. Seinen ersten Bühnendienstvertrag als Regieassistent bekam er für die Zeit vom 13. 12. 1994 bis (nach einverständlicher Verlängerung) 18. 6. 1995. Am 6. 6. 1995 schlossen die Parteien einen weiteren Bühnendienstvertrag, der nach einer Spielpause von etwa zwei Monaten mit 13. 8. 1995 begann und mit Ende der Tätigkeit des Klägers als Regieassistent für das Stück "Slawen" ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht gibt die Rechtsprechung richtig wieder, nach welcher der Arbeitnehmer bei unwirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (- hier behauptet: unberechtigte Entlassung(en) des Klägers aus einem durch vertraglichen Kündigungsschutz gesicherten Arbeitsverhältnis -) seinen Fortsetzungsanspruch (hier: durch Einklagen aushaftender Entgelte aus der Zeit nach der ausgesprochenen Entlassung) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Unternehmen der beklagten Partei bestand zunächst in der Rechtsform einer GmbH, deren Gründungsgesellschafter auch der Kläger war. Als sich nach dem Beitritt weiterer Gesellschafter die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft abzuzeichnen begann, wurde der Geschäftsführervertrag des Klägers für seine künftige Funktion als Vorstandsmitglied adaptiert und eine dreimonatige Frist zur Kündigung des Anstellungsvertrages vereinbart. Am 15. 4. 2002 wurde der Kläger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Nurettin Ö*****, vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wider d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 16. 6. 2001 beim beklagten Verein als Berufsfußballer (Torwart) tätig. Das Arbeitsverhältnis war bis 15. 6. 2004 befristet. Der schriftliche Spielervertrag vom 16. 6. 2001 enthält in Punkt III. folgende Bestimmung: "Bis zum Abschluss eines Kollektivvertrages wird weiters die Geltung der Satzung der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Durchführungsbestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Satzungen und besonderen Bestimmungen des ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Abmeldung von der Krankenkasse ist nur eine Wissenserklärung und nicht eine auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Willenserklärung (SZ 71/14; RIS-Justiz RS0109385; s. auch RIS-Justiz RS0021582). Zur Kündigung des Dienstverhältnisses, die auch schlüssig erfolgen kann (RIS-Justiz RS0031654), genügt jede Äußerung, aus der für den Vertragspartner deutlich, bestimmt und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte releviert in ihrer Revision im Wesentlichen ausschließlich, dass die Vorinstanzen dem e-mail der Beklagten vom 30. 3. 2001 unberechtigt den Inhalt einer Kündigungserklärung unterstellt hätten. Das Versenden von Blindkopien eines vom Geschäftsführer formell an sich selbst adressierten e-mails mit einer Änderungskündigung könnte nicht als Kündigungserklärung ausgelegt werden. Auch sei die Kündigung von der Beklagten unzulässigerweise bedingt ausgesprochen wo... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis zum 29. 2. 2000 Pächter der S***** Tankstelle, *****. Verpächterin dieser Tankstelle ist die O***** AG. Seit 1. 3. 2000 ist die Klägerin aufgrund eines neuen mit der O***** AG abgeschlossenen Pachtvertrages Pächterin dieser Tankstelle. Bei Übergabe des Pachtgegenstandes wurde eine Standkontrolle gemacht, d.h. der Peilstand der Mineralöltankstelle ermittelt, wobei das Ergebnis dieser Ermittlung vom Verpächter, vom früheren und vom neuen Pächter unte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Auflösungserklärung ist so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände bei objektiver Betrachtungsweise verstehen konnte; auf eine davon abweichende subjektive Auffassung des Erklärenden kommt es dabei nicht an (RIS-Justiz RS0028612; speziell zum Austritt: 9 ObA 282/97d, 9 ObA 283/00h). Ob eine Erklärung eines Arbeitnehmers als Beendigun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred T*****, Speditionskaufmann, *****, vertreten durch Dr. Tassilo Neuwirth ua, Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 16. 2. 1993 bis zum 2. 3. 2002 als Versandarbeiter beschäftigt. Am 1. 2. 2002 wurde sein Arbeitsverhältnis per 2. 3. 2002 gekündigt. Mit Bescheid vom 1. 2. 2002 (dem Kläger zugestellt am 4. 2. 2002) stellte das Bundessozialamt Oberösterreich auf Grund eines am 16. 11. 2001 eingelangten Antrags des Klägers fest, dass dieser seit 16. 11. 2001 zum Kreis der begünstigten Behinderten gehört. Der Kläger war nach einem 1996 erlittenen Band... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 Abs1
Rechtssatz: Zur Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses bedarf es nicht der Ausübung von Gestaltungsrechten (Kündigung). Gleichwohl muss der Arbeitgeber-selbst wenn über die allfällige Fortsetzung des Dienstverhältnisses nichts vereinbart ist-unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen gedenke, um die Weiterbeschäftigung und damit die
Begründung: eines Arbeitsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 28. 5. 1989 sein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und promoviert. Seit diesem Zeitpunkt war der Kläger an der Universitätsklinik für Unfallchirurgie am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien beschäftigt, und zwar zunächst als Assistenzarzt und ab 1996 als pragmatisierter Oberarzt. Eine Holding GmbH, die sowohl alleinige Gesellschafterin eines privaten Krankenhausträgers ist, der ein allgemeinmedizinisches Krankenhaus betreibt, als auc... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 5. 1982 geborene Kläger schloss am 27. 8. 1997 mit der Beklagten einen Lehrvertrag (Lehrberuf Gas- und Wasserleitungsinstallateur und Zentralheizungsbauer) mit einer Lehrzeit von 4 Jahren (4. 8. 1997 bis 3. 8. 2001) ab. Als gesetzlicher Vertreter ist im Lehrvertrag der Vater des Klägers angeführt, wobei als dessen Adresse die Anschrift angegeben ist, unter der der Kläger mit seiner Mutter wohnt. Der Vater ist seit 1994 von der Mutter geschieden und wohnt seit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob trotz des auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnisses wirksam eine Vereinbarung über ein beiderseitiges Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen geschlossen werden konnte, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob trotz des auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnisses wirks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 4. 1998 bei der Beklagten beschäftigt, die gemäß § 4 Abs 1 des Bundesgesetzes über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen (SSSZG) vertraglich mit der Durchführung der Sicherheitskontrollen am Flughafen Wien betraut ist. Der Kläger wurde als Arbeiter aufgenommen und war als Fluggastkontrollorgan tätig. Der Kläger war seit 1. 4. 1998 bei der Beklagten beschäftigt, die gemäß Paragraph 4, Absatz eins, des Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 13. 9. 1941 geborene Kläger war nach Abschluss seiner Studien als beamteter Direktor einer Musikschule in Deutschland tätig. Als die Beklagte 1991 einen Nachfolger für den damaligen Landesmusikreferenten suchte, bewarb sich der Kläger mit Schreiben vom 19. 9. 1991 um Aufnahme in den Landesdienst. Mit Anstellungsschreiben der Beklagten vom 29. 10. 1991 wurde der Kläger mit Wirkung ab 1. 1. 1992 als Angestellter des Höheren Musikerziehungsdienstes aufgenomm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Schreiben vom 11. 2. 1999 zum 30. 6. 1999 gekündigt. Mit Klage vom 16. 2. 1999 begehrte er die gegen ihn ausgesprochene Kündigung aus dem Grunde des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG für rechtsunwirksam zu erklären. Noch während der Dauer dieses Verfahrens kündigte die beklagte Partei mit Schreiben vom 7. 7. 1999 den Kläger im Hinblick auf diese Kündigungsanfechtung "zur Sicherheit" mit Zustimmung des Betriebsrates neuerlich, diesmal zum 31. 10. 1999. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Zirkusunternehmen der beklagten Gemeinschuldnerin ist ein Saisonbetrieb. Die Saison, in der das Unternehmen auf Tourneen in verschiedene Städte in Deutschland, Frankreich, Schweiz und Österreich geht, dauert von März bis kurz nach Weihnachten. Im restlichen Jänner und im Februar ruht der Zirkusbetrieb. Ein Kollektivvertrag für die Branche besteht nicht. Die Mitarbeiter der beklagten Partei haben überwiegend befristete Dienstverhältnisse. Das Dienstverhältni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 27. 9. 2000 zum 31. 12. 2000. Die Klägerin erhob zu 25 Cga 163/00y des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien eine Anfechtungsklage gemäß § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Die Klägerin war bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 27. 9. 2000 zum 31. 12. 2000. Die Klägerin erhob zu 2... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war als Angestellte der beklagten D***** GmbH im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages der Handelsangestellten ab 1. 4. 1994 beschäftigt. Sie bezog zuletzt ein Monatsentgelt von S 23.036 (= EUR 1.674,09) brutto 14 mal jährlich. Ab 3. 9. 1997 befand sich die Klägerin in der Schutzfrist des § 3 Abs 1 MSchG, am 2. 11. 1997 brachte sie ein Kind zur Welt, die achtwöchige Schutzfrist endete am 28. 12. 1997, der Karenzurlaub begann infolgedessen am 29. 12. 1997... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte im Vorverfahren, dessen Wiederaufnahme er nunmehr begehrt, vor, er sei im Jahre 1990 als begünstigter Behinderter nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bei der Beklagten beschäftigt gewesen. Diese habe versucht, das Arbeitsverhältnis zum 16. 11. 1990 aufzukündigen, ohne zuvor die notwendige Zustimmung des Landesinvalidenamtes eingeholt zu haben. Das Arbeitsverhältnis sei nach wie vor aufrecht. Die Beklagte schulde dem Kläger daher die monatli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Sommer 2001 vereinbarten die Streitteile, dass der Kläger ab 1. 9. 2001 bei der beklagten Partei als Verkäufer für Gabelstapler angestellt sein soll. Kurz vor dem vereinbarten Dienstbeginn zog sich der Kläger bei einer privaten Radtour durch einen Sturz Verletzungen zu, die laut ärztlicher Prognose eine Arbeitsunfähigkeit von drei bis vier Wochen nach sich zögen. Als der Kläger den Verkaufsleiter der beklagten Partei telefonisch über seine Arbeitsunfähigkeit... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der armenischer Staatsbürger ist, war in den Jahren 1994 bis 1999 auf Grund einer Reihe befristeter Arbeitsverträge beim Zirkusunternehmen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin als Musiker des Zirkusorchesters beschäftigt. Das letzte Arbeitsverhältnis wurde am 20. 7. 1999 beendet. Es existiert kein anwendbarer Kollektivvertrag. Der Kläger begehrte in seiner Klage von seinem ehemaligen (damals noch nicht in Konkurs befindlichen) Arbeitgeber S 307.321,50 sA. 1996 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 20. 8. 1997 bei dem Beklagten als Bauspengler mit einem Stundenlohn von zuletzt S 113,31 brutto beschäftigte Kläger war vorweg von 10. 8. 2000 bis 25. 8. 2000 wegen eines Hautausschlages in Krankenstand. Am Samstag, dem 26. 8. 2000 rutschte er zu Hause aus. Er fiel auf seinen rechten Unterarm, den er sich bereits einmal im Rahmen eines Arbeitsunfalles bei der Beklagten gebrochen hatte und deshalb eine Metallplatte im Bereich des rechten Ellbogengelenkes... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kündigte der Beklagten die von ihr gemietete Wohnung gemäß § 30 Abs 2 Z 1 MRG auf; die Beklagte sei trotz erfolgter Mahnung mit der Zahlung der Mietzinse seit Februar 1999 im Rückstand. Die Beklagte wendete ein, sie habe die fälligen Mietzinszahlungen zu Recht bei Gericht hinterlegt, weil nicht klar sei, wer Eigentümer des Hauses sei, in dem sich das Mietobjekt befindet. An einem etwaigen Mietzinsrückstand treffe die Beklagte kein Verschulden. Das Erstgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die ordentliche Revision ist gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG zulässig, da im vorliegenden Fall der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses strittig ist. Sie ist jedoch nicht berechtigt. Die ordentliche Revision ist gemäß Paragraph 46, Absatz 3, Ziffer eins, ASGG ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 46, Absatz eins, ASGG zulässig, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bereits langjährig bei der Beklagten als Offset-Drucker mit einem Monatsentgelt von zuletzt S 27.621,-- brutto beschäftigte Kläger lebte im Oktober 2000 mit seiner Ehegattin in Scheidung. Er wurde am 9. 10. 2000 auf Grund von Auseinandersetzungen mit seiner Ehegattin wegen des Verdachtes des Mordes sowie der schweren Nötigung festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Am 11. 10. wurde dann über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin trat am 7. 2. 1994 als Assistenzarzt in Ausbildung in ein Dienstverhältnis zum beklagten Bundesland. Sie war zunächst an der Klinik für Urologie tätig. Am 7. 3. 1994 schloss sie mit der beklagten Partei einen mit 7. 2. 1994 beginnenden und zunächst bis 30. 6. 1994 befristeten Dienstvertrag ab, in dem ausdrücklich vereinbart wurde, dass auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des VBG 1948 - mit Ausnahme der Bestimmung des § 4 Abs 4 - Anwendung fin... mehr lesen...