Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 27. 2. 1987 als Vorarbeiterin beschäftigt. Als im Februar 1997 die fälligen Löhne für September und Dezember 1996 sowie für Jänner 1997 trotz einer mit Nachfristsetzung verbundenen Mahnung unberechtigt aushafteten, richtete die Klägerin (wie andere Mitarbeiter) nach Beratung durch die Arbeiterkammer am 24. 2. 1997 das Schreiben Beil ./A an die Beklagte, das folgenden Wortlaut hat: "Da Sie meiner Aufforderung zur Bezahlung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die geltend gemachten Abfertigungsansprüche des Klägers trotz seiner Selbstkündigung wegen eines von der beklagten Partei zu vertretenden Austrittsgrundes zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Den Revisionsausführungen ist ergänzend entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die geltend gemachten Abfertigungsansprüche des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. 12. 2001, GZ 6 Ob 301/01h, wurde die außerordentliche Revision des Klägers zurückgewiesen, weil sie gegen das am 12. 10. 2001 zugestellte Urteil des Berufungsgerichtes erst am 19. 11. 2001, also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, zur Post gegeben worden sei. Nunmehr hat der Kläger durch Vorlage der mit dem Eingangsvermerk seines Vertreters versehenen ersten Seite der Ausfertigung des zweitinstanzlichen Urteiles und dem Hinweis auf den (gerade noch l... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das IESG soll die Arbeitnehmer gegen das Risiko des gänzlichen oder teilweisen Verlustes iher Entgeltansprüche, auf deren regelmäßige Befriedigung sie typischerweise zur Bestreitung ihres und ihrer Angehörigen Lebensunterhaltes angewiesen sind, bei Insolvenz des Arbeitgebers absichern (vgl OGH 8 ObS 206/00b = RdW 2001/462 = wbl 2001/91 = ZIK 2001/117 mwN = RIS-Justiz RS0076384 = SZ 61/254, SZ 65/15, SZ 67/14 uva). Die Überwä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war für die beklagte Partei seit 1985 als Handelsvertreter tätig. In dem zwischen den Streitteilen am 12. 2. 1998 zuletzt abgeschlossenen Agenturvertrag findet sich unter Punkt II 2 folgende Bestimmung: Der Kläger war für die beklagte Partei seit 1985 als Handelsvertreter tätig. In dem zwischen den Streitteilen am 12. 2. 1998 zuletzt abgeschlossenen Agenturvertrag findet sich unter Punkt römisch II 2 folgende Bestimmung: "Der Vertrag kann von jedem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf Abfertigung nach § 64 NÖ Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), LGBl 2300 hat, zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Museum - die nunmehrige Beklagte - wurde am 17. Juni 1999 nach mehrjähriger Schließung für die Besucher wieder eröffnet. Mit 1. Jänner 2000 erlangte die Beklagte als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes Rechtspersönlichkeit. Die drei Kläger schlossen mit der Republik Österreich, Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, gemäß § 4 VBG 1948 Dienstverträge ab. Das Dienstverhältnis des Erstklägers begann auf Grun... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger war vom 1. 4. 1979 bis 27. 5. 1999 und die Zweitklägerin vom 1. 3. 1977 bis 27. 5. 1999 bei der späteren Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen mit Beschluss vom 3. 5. 1999 das Konkursverfahren eröffnet wurde, als Angestellte beschäftigt. Dabei war das Dienstverhältnis des Erstklägers in den Zeiträumen vom 23. 12. 1986 bis 1. 2. 1987, 23. 12. 1987 bis 31. 1. 1988, 23. 12. 1988 bis 22. 1. 1989, 22. 12. 1989, bis 21. 1. 1990, 21. 12. 1990 bis 20. 1. 1991... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat im Übrigen die Frage des Zeitpunkts der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zutreffend gelöst, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: der Berufungsentscheidung hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und zusammenfassend ist den Ausführungen der Revisionswerberin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage des Zeitpunkts der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und des Verfalls der vom Kläger begehrten Kündigungsentschädigung zutreffend gelöst, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: der Berufungsentscheidung hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage des Zeitpunkts der Beendigung des Arbeitsverhältnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner am 9. 11. 1992 eingebrachten Klage die Feststellung, dass sein Dienstverhältnis zur beklagten Partei über den 8. Mai 1992 hinaus unbefristet aufrecht sei. Er begründet sein Begehren damit, dass es am 19. 3. 1992 an seiner Dienststelle in St. Pölten zu einem Vorfall gekommen sei, bei welchem ihm ein Arbeitskollege seinen Haarersatz vom
Kopf: gestreift habe. Der Kläger habe zwar in der Folge einen Sonder- und Gebührenurlaub konsumi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte pachtete im Jahr 1997 von der klagenden Partei das Buffet des Voralpenbades H***** und betrieb es jeweils von Anfang Juni bis Ende August während den Badesaisonen 1997, 1998 und 1999. Der Vertrag wurde auf ein Jahr abgeschlossen und sollte sich jeweils um eine Badesaison verlängern, wenn er nach Saisonende von keinem der Vertragspartner gekündigt wird. Mit Schreiben vom 7. 6. 1999 teilte der Bürgermeister der klagenden Partei dem Beklagten mit, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte Kündigungsentschädigung einschließlich anteiliger Sonderzahlungen für die Monate Juli und August 1999, eine restliche Urlaubsentschädigung sowie eine Abfertigung (abzüglich einbehaltener und an die beklagte Partei noch nicht abgeführter Privathonoraranteile). Er brachte dazu im Wesentlichen vor, dass er seit 1. 10. 1994 als provisorischer Leiter der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe bei der beklagten Partei beschäftigt gewesen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der Berücksichtigung von Urlaubsvereinbarungen bei Vorliegen einer fristwidrigen Kündigung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat sich mit der Beweisrüge des Klägers auseinandergesetzt, sie jedoch als unbegründet verworfen. Die vom Revisionswerber angestellten Überlegungen zur Glaubwürdigkeit einzelner Zeugen betreffen die Beweiswürdigung, deren Überprüfung dem Obe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte bestreitet im Revisionsverfahren nicht mehr, dass er die Klägerin zeitwidrig gekündigt hat, dadurch das Arbeitsverhältnis zum zeitwidrigen Termin beendet wurde und der Klägerin ein Schadenersatzanspruch in Form der Kündigungsentschädigung zusteht, nämlich das Entgelt, das sie erhalten hätte für den Zeitraum, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordnungsgemäße Kündigung hätte verstreichen müs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Schon vor 1983 verfolgte die beklagte Partei (damals noch nicht als Konzern, sondern als Aktiengesellschaft) das Prinzip der Divisionalisierung, das auf einer möglichst weitgehenden unternehmerischen Verselbstständigung einzelner Geschäftsbereiche beruhte. 1983 wurde durch Aufspaltung aus der damaligen AG in rechtlich selbstständige Unternehmen ein Konzern geschaffen, der aus der beklagten Partei als Aktiengesellschaft Holding (Dachgesellschaft, Konzernmutte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Arbeitnehmerkündigung beendet wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Arbeitnehmerkündigung beendet wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 13. 5. 1985 bis 31. 8. 1989 bei der "E*****-St***** GmbH & Co KG", vom 1. 9. 1989 bis 31. 1. 1995 bei der "E*****-St***** GmbH & Co KG" und vom 1. 2. 1995 bis 10. 10. 1996 bei der "Christine St*****, E*****" als Arbeiterin gemeldet. Vom 11. 10. 1996 bis 17. 12. 1996 bezog die Klägerin Krankengeld, vom 18. 12.1996 bis 2. 6. 1997 Wochenhilfe und aufgrund der am 20. 3. 1997 erfolgten Entbindung vom 3. 6. 1997 bis 19. 8. 1998 Karenzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei ab 1. 3. 1999 als Marketingassistent beschäftigt. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Dienstvertrag lautet unter anderem wie folgt: "I. Beginn und Dauer des Dienstverhältnisses: Das Dienstverhältnis beginnt am 1. März 1999. Im Sinne der Bestimmung des § 19 Abs 2 AngG wird eine Probezeit für die Dauer eines Monats vereinbart, während welcher das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Klägerin das vom Arbeitgeber bereits gekündigte Arbeitsverhältnis durch einen vorzeitigen Austritt unmittelbar beendet hat, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Klägerin das vom Arbeitgeber bereits gekündigte Arbeitsverhältnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob eine fristwidrige Kündigung vorliegt, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob eine fristwidrige Kündigung vorliegt, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Para... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit seiner Klage vom 30. 11. 1993 begehrte der Kläger zunächst die Feststellung, dass zwischen ihm und der Beklagten ein Dienstverhältnis gemäß den Bestimmungen des Angestelltengesetzes bestehe. Er sei seit mehr als 20 Jahren in leitender Postion im Unternehmen der beklagten Partei als Leiter der Presseabteilung, Pressesprecher, Chefredakteur diverser Messezeitschriften und Schriftleiter periodischer Medienwerke tätig gewesen und habe seit mehr als 20 Jahren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die T***** GmbH (im Folgenden T*****) erwarb Ende 1997 die Mehrheit der Anteile der Liegenschaft W***** M*****, an der seit 1976 Wohnungseigentum begründet ist. Die restlichen Liegenschaftsanteile standen und stehen im Eigentum einer weiteren GmbH und einer Privatperson. Zum Hausverwalter des betreffenden Objekts ist aufrecht die Dr. Heinrich N***** GmbH bestellt. Im Zeitpunkt des Erwerbs der Mehrheitsanteile durch T***** bestand hinsichtlich des Objekts zwi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war zunächst seit 3. 2. 1994 bis 30. 6. 1996 bei der Beklagten als Installateurhelfer beschäftigt. Vom 1. 7. 1996 bis 1. 7. 1997 leistete er auf Grund einer Einberufung seinen Militärdienst beim jugoslawischen Heer. Nach Beendigung seines Militärdienstes meldete er sich wieder bei der Beklagten, fragte an, ob er wieder zu arbeiten beginnen könne und nahm am 14. 7. 1997 wieder seine Arbeit auf. Mit Schreiben vom 11. 2. 1998 wurde er zum 13. 3. 1998 gekündig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 28. 12. 1993 wurde die F***** Vertriebsgesellschaft mbH (in der Folge: Vertriebsgesellschaft) mit dem Sitz in K***** gegründet. Selbständig vertretungsbefugte Gesellschafter waren laut Firmenbucheintragung (zum Stichtag 28. 11. 1995) seit 16. 2. 1994 der Erstkläger und seit 27. 9. 1994 Horst S*****, Gesellschafter der Erstkläger und die Zweitklägerin mit Stammeinlagen von je S 125.000 und die F***** & Co Gesellschaft mbH (in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Der Revisionswerber mis... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Inanspruchnahme einer Garantie, die befristet ist, bedarf zu ihrer Wirksamkeit durch Fristwahrung des Zuganges beim Garanten (= Beklagten; SZ 59/217; ÖBA 1988, 601/90 = RdW 1988, 160; ÖBA 1997, 191/603); sie muss, um rechtzeitig beansprucht zu sein, also vor Fristablauf dem Garanten zugekommen sein (RIS-Justiz RS0014108). Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen kann zwar noch nicht davon ausgegange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und die Zweitklägerin waren ab 1. 4. 1992 bzw 1. 4. 1996 bei der Erstbeklagten als Grafiker (Layouter) angestellt. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, gab die Zeitschrift "Wirtschaftswoche" heraus. Mit 31. 12. 1996 wurde der Betrieb eingestellt. Die Erstbeklagte kündigte die beiden Arbeitsverhältnisse mit Schreiben vom 31. 1. 1997 zum 31. 7. 1997. Die Arbeitsverhältnisse unterlagen dem Kollektivv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 23. 6. 1997 bis 26. 11. 1997 bei der Beklagten, einem Arbeitskräfteüber- lassungsunternehmen, beschäftigt. Die Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse wies als Ende des Beschäftigungsverhältnisses den 26. 11. 1997 und als Ende des Entgeltsanpruches den 5. 12. 1997 aus. Bei Einstellung wurde der Klägerin ein datumsmäßiges Ende des Dienstverhältnisses nicht genannt, ihr jedoch mitgeteilt, daß das Dienstverhältnis dann endet, wenn der Auftrag... mehr lesen...