Norm: ABGB §1153 CABGB §1298fAngG §27 A6
Rechtssatz: Vom Dienstnehmer kann nur Leistung der Dienste gemäß der Organisation und den Gegebenheiten des Betriebes verlangt werden. Ob dem Dienstnehmer ein Verschulden zur Last gelegt werden kann, läßt sich nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilen. Es geht nicht an, unter Außerachtlassung der Eigenheiten und vielleicht auch der Mängel der konkreten Betriebsorganisation, in der die Dienst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CABGB §1313ABGB §1333VersVG §150
Rechtssatz: Zum Regreß des Dienstgebers gegen den Dienstnehmer wegen Zinsen, die ersterer auf Grund eines Urteiles in einem Haftpflichtprozeß Dritten bezahlen mußte. Entscheidungstexte 4 Ob 31/57 Entscheidungstext OGH 17.12.1957 4 Ob 31/57 Veröff: ZVR 1958/102 S 118 = Arb 6756 = SozM IA/e,261 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CABGB §1313
Rechtssatz: Nach § 1313 ABGB können die Aufwendungen, die zur Feststellung des Schadens dem Grunde und der Höhe nach im Prozeßweg erforderlich waren, nicht im Regreßweg geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 31/57 Entscheidungstext OGH 17.12.1957 4 Ob 31/57 Veröff: Arb 6756 = SozM IA/e,261 = ZVR 1958/102 S 118 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 BAngG §27 Z4 E4eAngG §27 Z4 E4f
Rechtssatz: Dem Angestellte kann eine Hilfsarbeitertätigkeit auch nicht vorübergehend und aushilfsweise zugemutet werden. Es sei denn, daß es sich um einen wirklichen Katastrophenfall handelt, der normale Maßstäbe aufhebt. Entscheidungstexte 4 Ob 143/57 Entscheidungstext OGH 22.10.1957 4 Ob 143/57 Veröff: SozM IA/e,241 = Arb 6746... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CZPO §228
Rechtssatz: 1) Hat ein Sparkassenangestellter unter schuldhafter Verletzung seines Dienstvertrages einem Kunden Kredit eingeräumt, so kann ihn die Sparkasse alsbald auf Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens in Anspruch nehmen. Sie braucht sich nicht auf die Möglichkeit einer zukünftigen Rückzahlung des Kredits seitens des Kunden verweisen zu lassen. 2) Läßt sich der der Sparkasse durch die Kreditgewährung entst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CABGB §1299ABGB §1324ABGB §1331
Rechtssatz: Zur groben Fahrlässigkeit eines Obermüllers durch unsachgemäßes Mischen von gutem mit minderwertigem Mehl. Entscheidungstexte 4 Ob 101/56 Entscheidungstext OGH 18.12.1956 4 Ob 101/56 Veröff: Arb 6563 = SozM IA/e,205 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CABGB §1299 FABGB §1324
Rechtssatz: Leichtes Versehen verpflichtet den Dienstnehmer nicht zum Schadenersatz gegenüber dem Dienstgeber. Wenn jedoch der Dienstnehmer Zeit und Gelegenheit hatte, in Kenntnis der Folgen seines Handelns Maßnahmen zu überlegen und durch - zuführen, kann in der Unterlassung der notwendigen Maßnahmen kein leichtes Versehen mehr erblickt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CABGB §1295 IIf3
Rechtssatz: Für erlittene steuerliche Nachteile hat der Dienstgeber gegenüber dem Dienstnehmer nur dann einen Schadenersatzanspruch, wenn ihn ein Verschulden trifft. Ein solches Verschulden kann erst dann angenommen werden, wenn die unterlaufenen Unrichtigkeiten, gemessen an der gesamten Arbeit des Dienstnehmers, als Außerachtlassung der pflichtgemäßen Sorgfalt und nicht bloß als noch entschuldbare Fehlleistung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CABGB §1295
Rechtssatz: Der Dienstnehmer haftet für dem Dienstgeber verschuldeten Schaden. Ein Verschulden liegt nicht vor, wenn die bei Erstellung der Bilanz unterlaufenen Überbewertungen als in der gesamten Arbeitslast im Drange der Geschäfte und mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Verhältnisse noch entschuldbare Fehlleistungen zu beurteilen sind. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1151 IEABGB §1153 B
Rechtssatz: Ist der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers durch den Arbeitsvertrag sowohl seiner Art wie auch der Arbeitsstelle nach genau bestimmt, so bedeutet jede Zuweisung einer anderen Tätigkeit und eines anderen Arbeitsplatzes eine Änderung des Arbeitsvertrages, die grundsätzlich nicht einseitig von dem Arbeitgeber herbeigeführt werden kann. Das eben Gesagte gilt in jeder Hinsicht auch bezüglich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1151 IEABGB §1153 B
Rechtssatz: Ist der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers durch den Arbeitsvertrag sowohl seiner Art wie auch der Arbeitsstelle nach genau bestimmt, so bedeutet jede Zuweisung einer anderen Tätigkeit und eines anderen Arbeitsplatzes eine Änderung des Arbeitsvertrages, die grundsätzlich nicht einseitig von dem Arbeitgeber herbeigeführt werden kann. Das eben Gesagte gilt in jeder Hinsicht auch bezüglich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1153
Rechtssatz: Wird ein Dienstnehmer, für den eine Dienstordnung gilt, durch Sondervertrag in ein anderes Dienstverhältnis übernommen, und wird vereinbart, daß seine Rechte und Pflichten auch dem neuen Dienstgeber gegenüber unverändert bleiben, so kann nicht zwingend geschlossen werden, daß die Dienstordnung für ihn weitergilt. Es muß vielmehr jede einzelne Bestimmung näher überprüft werden, ob sie auch für das neue D... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 ICABGB §1153 BABGB §1162 IAaAngG §27 Z4 E4eAngG §27 Z4 E4f
Rechtssatz: Zur Frage, ob die Weigerung des Angestellten, die Dienste an einem anderen Ort zu leisten, einen Entlassungsgrund darstellt. Entscheidungstexte 4 Ob 93/55 Entscheidungstext OGH 06.09.1955 4 Ob 93/55 Veröff: JBl 1956,79 = Arb 6298 4 Ob 53/75 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 BABGB §1162GewO §82 litf
Rechtssatz: Weigerung eines Kompressorwärters, Ziegel zu putzen. Entscheidungstexte 4 Ob 67/55 Entscheidungstext OGH 14.06.1955 4 Ob 67/55 Veröff: Arb 6248 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025995 Dokumentnummer JJR_19550614_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1153
Rechtssatz: Die vertragliche Zuerkennung einer bestimmten Dienststellung gewährt dem Dienstnehmer ohne Rücksicht auf die Ausübung der damit verbundenen Tätigkeit die aus dieser Stellung sich ergebenden Rechte. Entscheidungstexte 4 Ob 113/54 Entscheidungstext OGH 11.01.1955 4 Ob 113/54 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 C
Rechtssatz: Zur Haftung des Dienstnehmers für Verschulden (Zubereitung von Wurstbrät). Entscheidungstexte 4 Ob 52/54 Entscheidungstext OGH 18.05.1954 4 Ob 52/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0025935 Dokumentnummer JJR_19540518_OGH0002_0040OB00052_5400000_... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 AABGB §1295AngG §6
Rechtssatz: Kein Recht des Dienstnehmers auf Beschäftigung; daher keine Schadenersatzpflicht des Dienstgebers, der Dienstnehmer vor Kündigung beurlaubt, welchen Umstand der präsumptive neue Dienstgeber zum Anlaß nimmt, den Abschluß eines Dienstvertrages zu verweigern. Entscheidungstexte 4 Ob 21/54 Entscheidungstext OGH 06.04.1954 4 Ob 21/54 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 B
Rechtssatz: Der Dienstgeber ist kraft seines Leitungsrechtes und Weisungsrechtes befugt, zu bestimmen, ob, wie und wo die Dienstnehmer die Arbeit zu verrichten haben. Er kann daher den Dienstnehmern auch das Betreten der Geschäftsräume verbieten und sie dadurch von der Verrichtung jeglicher Arbeit ausschließen. Ein Recht auf Dienstleistung haben die Dienstnehmer nicht, es wäre denn, daß ihnen ein solches Recht vertraglich ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 C
Rechtssatz: Zur Haftung des Angestellten für Verluste beim Transport von Firmengeldern. Entscheidungstexte 4 Ob 162/52 Entscheidungstext OGH 20.01.1953 4 Ob 162/52 Veröff: Arb 5720 = SozM IA/e,27 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025972 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIcABGB §879 BIIhABGB §1153 CZusatzKollV 08.05.1951 für die Angestellten der österreichischen Konsumgenossenschaften allg
Rechtssatz: Die Übernahme der Haftung für etwaige Abgänge durch einen Filialleiter, auch für den Fall, daß ihm kein Verschulden zur Last fällt, widerspricht nicht den guten Sitten. Entscheidungstexte 4 Ob 144/52 Entscheidungstext OGH 28.10.1952 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 D
Rechtssatz: Der Dienstnehmer hat im allgemeinen kein Recht auf Dienstleistung. Entscheidungstexte 1 Ob 715/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 1 Ob 715/51 9 ObA 19/93 Entscheidungstext OGH 24.02.1993 9 ObA 19/93 Veröff: WBl 1993,223 European Case Law Iden... mehr lesen...