Norm
ABGB §1153 ARechtssatz
Kein Recht des Dienstnehmers auf Beschäftigung; daher keine Schadenersatzpflicht des Dienstgebers, der Dienstnehmer vor Kündigung beurlaubt, welchen Umstand der präsumptive neue Dienstgeber zum Anlaß nimmt, den Abschluß eines Dienstvertrages zu verweigern.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, Beurlaubung, Suspendierung, DienstvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0028146Dokumentnummer
JJR_19540406_OGH0002_0040OB00021_5400000_001