RS OGH 1961/2/8 3Ob352/60, 6Ob529/78, 7Ob219/20m

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Veröffentlicht am 08.02.1961
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Norm

ABGB §879 BIIc
ABGB §1109
ABGB §1324
VersVG §61

Rechtssatz

Es ist zulässig, wenn zwischen einem gewerbsmässigen Vermieter und dem Mieter eines Kraftwagens, der kaskoversichert ist, ein Haftungsausschluß für Beschädigungen des vermieteten Wagens bei leichter Fahrlässigkeit vereinbart wird. Dies muss auch der Versicherer gegen sich gelten lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0016571

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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