Norm
ABGB §879 BIIcRechtssatz
Es ist zulässig, wenn zwischen einem gewerbsmässigen Vermieter und dem Mieter eines Kraftwagens, der kaskoversichert ist, ein Haftungsausschluß für Beschädigungen des vermieteten Wagens bei leichter Fahrlässigkeit vereinbart wird. Dies muss auch der Versicherer gegen sich gelten lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0016571Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021