Norm
ABGB §297 ARechtssatz
Über die Rechtsverhältnisse an Gegenständen, die der Mieter an Stelle von dem Vermieter gehörigen Gegenständen in die Wohnung eingebracht hat ( Öfen und dergleichen ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0009903Dokumentnummer
JJR_19511017_OGH0002_0010OB00381_5100000_001