Norm
ABGB §294 DRechtssatz
Dem Bestandnehmer muss das Wegnahmerecht auch bei Gegenständen zugestanden werden, die mit der Bestandsache in feste körperliche Verbindung gebracht wurden, also auch bei unselbständigen Bestandteilen. Entfernung einer eingemauerten Gasleitung durch den Mieter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0009928Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019