Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090 ABGB §1091 GebG 1957 §33 TP5 Abs4 Z1VwRallg ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1091 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090 BAO §21 Abs1GebG 1957 §33 TP5 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 BAO § 21 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090 ABGB §1091 GebG 1957 §33 TP5 Abs4 Z1 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1091 heute ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090 ABGB §361 ABGB §833 ABGB §834 BAO §21 Abs1 BAO §22 BAO §23 Abs1 EStG 1988 §16 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §20 EStG 1988 §20 Abs1 Z1 EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita EStG 1988 §28 Abs1 Z1 EStG 1988 §4 Abs4EURallg U... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090 ABGB §361 ABGB §833 ABGB §834 BAO §21 Abs1 BAO §22 BAO §23 Abs1 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §28 Abs1 Z1VwRallg ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090 ABGB §361 ABGB §833 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §28 Abs1 Z1 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 361 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090 ABGB §361 EStG 1988 §20 EStG 1988 §20 Abs1 Z1 EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
1 1. Aus dem angefochtenen Erkenntnis ergibt sich folgender unstrittiger Sachverhalt: 2 Die Mitbeteiligte stand bezüglich eines ihr zuzurechnenden Grundstücks von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2019 mit der H. BaugmbH & Co KG in einem Vertragsverhältnis betreffend einen Abbau- und Deponievertrag. Nach Eröffnung des Konkursverfahrens über die H. BaugmbH & Co KG im Juni 2017 trat die Revisionswerberin auf Grund einer Vereinbarung mit dem Masseverwalter gegen Bezah... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1053 ABGB §1090 ABGB §1091 ABGB § 1053 heute ABGB § 1053 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1053ABGB §1090GebG 1957 §33 TP5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2021/16/0022 E 16.06.2021 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/16/0316 E 10. Mai 2010 VwSlg 8542 F/2010 RS 3 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hängt bei Abbauvertr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090GebG 1957 §33 TP5 Abs1GebG 1957 §33 TP5 Abs3MRG §30 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0034 E 17. September 1990 RS 2 Stammrechtssatz Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs 2 MRG stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde der revisionswerbenden Gesellschaft (Revisionswerberin) gegen die vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel für einen Mietvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG in näher genannter Höhe vorgeschriebene Rechtsgeschäftsgebühr als unbegründet ab. Eine ordentliche Revision erklärte das Bundesfinanzgericht für nicht zulässig. 2 Das Bundesfinanzgericht ging von einem Mietvertrag auf bestimmte ... mehr lesen...
1 Unbestritten ist, dass die Rechtsvorgängerin der Mitbeteiligten als Pächterin am 5. Oktober 2010 mit der Eigentümerin eines Grundstückes einen "Pacht- und Servitutsvertrag" folgenden Inhaltes abschloss: "§ 1 GEGENSTAND Der VERPÄCHTER ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Grundstücke, inneliegend der Liegenschaft EZ, KG W, Bezirksgericht B (im Folgenden kurz die GRUNDSTÜCKE genannt). Gegenstand dieses Pachtvertrages sind die im Eigentum des VERPÄCHTERS befindlichen GRUN... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090ABGB §1091GebG 1957 §33 TP5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/16/0180 B 27.11.2019
Rechtssatz: Ein Bestandvertrag - Miete oder Pacht - besteht in der Überlassung des Gebrauchs einer unverbrauchbaren Sache oder deren Teile gegen Entgelt auf gewisse Zeit. Gebrauch ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090ABGB §1091GebG 1957 §33 TP5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/16/0180 B 27.11.2019
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall qualifizierte das Bundesfinanzgericht den revisionsgegenständlichen Pacht- und Servitutsvertrag - unter Heranziehung von Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, die röm.-kath. Kirche P, hat nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts das in ihrem Eigentum befindliche Gebäude einer "Filialkirche" ab 1. November 2007 an die röm.-kath. Pfarrkirche Y zum ausschließlichen Zweck der Seelsorge und der pastoralen Tätigkeiten vermietet. Als Miete wurde für die 885 m2 große Filialkirche ursprünglich ein Entgelt von 215 EUR inklusive Betriebskosten vereinbart. Hinsichtlich des Mietzinses wurde im Vertrag ausdrücklich k... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, die Pfarrpfründe X, hat nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts das Pfarrhaus um insgesamt 1.292.938,73 EUR + 20% Umsatzsteuer umgebaut und vermietet. Für die 401 m2 großen Pfarrkindergartenräumlichkeiten und die 341 m2 großen Pfarrräumlichkeiten, die für seelsorgerische Tätigkeit und pastorale Dienste der Stadtpfarre X genutzt werden, wurde ein monatlicher Nettomietzins vereinbart, der "über den tatsächlichen Betriebskosten liegt". Da laut Mietv... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Wohnungserrichtungsgesellschaft, ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien. Sie schloss hinsichtlich dieser Liegenschaft am 24. Juli 2007 zwei Mietverträge mit der Stadt Wien, Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, als Mieterin betreffend einerseits ein Geriatrie-Pflegeheim und andererseits Lokalflächen zu diesem Pflegeheim. Der erstgenannte Mietvertrag (betreffend das Pflegeheim) lautet: "I. SACH- UND RECHTSLAGE Die Vermieterin ist ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090GebG 1957 §33 TP5 Abs1GebG 1957 §33 TP5 Abs3MRG §30 Abs2 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2011/16/0170 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0034 E 17. September 1990 RS 2 Stammrechtssatz Die Vereinbarung all... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1GebG 1957 §33 TP5 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2011/16/0170 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/16/0001 E 29. Jänner 1997 RS 1 Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen sich nur ein Vertragsteil für e... mehr lesen...
Mit Bescheid der beschwerdeführenden Sozialversicherungsanstalt vom 12. Juni 2006 wurde ausgesprochen, dass die Mitbeteiligte als Eigentümerin von im Bescheid im einzelnen aufgezählten Grundstücken für die Beiträge zur Pensions-Kranken- und Unfallversicherung der Bauern, die S (Tochter der Mitbeteiligten) für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 31. Jänner 2006 der beschwerdeführenden Sozialversicherungsanstalt schuldet, haftet (Spruchpunkt 1). Die derzeit aushaftende Beitragsschuld für die ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling (kurz: BH) vom 24. März 2006 wurden die beschwerdeführende Partei sowie K. A., ein Angestellter der beschwerdeführenden Partei, gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 verpflichtet, die nachfolgenden Maßnahmen zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung auf dem Gst. Nr. 225/4, KG L., "sofort" durchzuführen: "1. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Erkundungsmaßnahmen sind durch die Fachfirma die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zur Entfernung der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1090;ABGB §1091;VwRallg;WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Als Anlagenbetreiber ist derjenige anzusehen, der die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat und auf dessen Rechnung sie betrieben wird, wobei dieser regelmäßig entweder deren Eigentümer oder deren Bestandne... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides für den zwischen der beschwerdeführenden Gesellschaft und der I. GmbH abgeschlossenen Mietvertrag eine Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z. 1 GebG in der Höhe von EUR 2.612,74 festgesetzt. Nach der Begründung: habe die beschwerdeführende Gesellschaft als Mieterin mit der I. GmbH als Vermieterin einen Mietvertrag über eine Liegenschaft abgeschlossen. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0147 E 2. April 1990 RS 3 Stammrechtssatz Ein Bestandvertrag kommt als Konsensualvertrag - Abschlußwille vorausgesetzt - mit der Einigung darüber zustande, daß ein bestimmter (bestimmbarer) Bestandgegenstand gegen einen bestimmten ... mehr lesen...
Die beiden vor dem Verwaltungsgerichtshof individuell als Beschwerdeführer auftretenden Personen sind Eigentümer eines Miethauses in Wien. Der in der Beschwerdeschrift als Erstbeschwerdeführer angeführten Person gehören 25 % der Anteile und der als Zweitbeschwerdeführerin bezeichneten Person, seiner Mutter, 75 % der Anteile. Die Beschwerdeführer erstatteten für die Streitjahre 1994 bis 1999 aus der gemeinsam unternommenen Vermietung von Objekten ihres Hauses Umsatzsteuererklärungen un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0120
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 11. Dezember 1996, 95/13/0227, VwSlg 7146 F/1996, vom 9. Juli 1997, 93/1... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gemeinde machte in ihren Umsatzsteuererklärungen der Jahre 1989 bis 1994 Vorsteuern im Zusammenhang mit der Errichtung eines Zubaus zur bestehenden Volksschule geltend. Nach den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung umfasste der Zubau im Erdgeschoss einen 290 m2 großen Turnsaal und im Untergeschoss eine rund 306 m2 große Mehrzweckhalle sowie eine rund 58 m2 große Sauna. Aus der Benützung des Turnsaals seien im Schnitt der Jahre 1990 bis 1994 nur ... mehr lesen...