Die als Miteigentümer einer Liegenschaft eine Hausgemeinschaft bildenden Beschwerdeführer (Mutter zu 50 % beteiligt, zwei Söhne zu je 25 % beteiligt) benützten im Streitjahr Wohnungen der Liegenschaft im Ausmaß von insgesamt 30,16 % jeweils für eigene Wohnzwecke. Eine weitere Wohnung wurde von einem Miteigentümer als Büro genutzt, wieder eine weitere Wohnung wurde von einem Sohn bzw Bruder der Miteigentümer, welcher selbst nicht Miteigentümer ist, zu Wohnzwecken genutzt. Nach einer im... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift ergibt sich im Einklang mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin pachtete mit Vertrag vom 27. Dezember 1994 von der Jagdgenossenschaft Heiterwang das Jagdrecht auf dem Jagdgebiet der genannten Genossenschaft, wobei Punkt 7 des Vertrages folgenden Wortlaut hat: "(7) Bei Ausscheiden eines derzeit im Dienst stehenden Jägers hat der Pächter die Pflicht, bevorzugt einheimische Berufsjäger in da... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd Wild20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z2;JagdRallg;
Rechtssatz: Betreffend einen Jagdpachtvertrag gehört alles zum Preis und damit zur Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr, was der Bestandnehmer dem Bestandgeber dafür zu leisten hat, daß er die Sache gebrauchen kann. In diesem Sinn sind n... mehr lesen...
In den Siebzigerjahren trafen eine Reihe von Landwirten in A, darunter der Erstbeschwerdeführer ebenso wie die mitbeteiligten Parteien (MP) der nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu 95/07/0200 und zu 95/07/0201 und der Vater der MP des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu 95/07/0199, Abmachungen über die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke. Ziel dieser Abmachungen war eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse, Inhalt dieser Abmachungen w... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1090;ABGB §345;ABGB §346;ABGB §974;FlVfGG §1;FlVfGG §2;FlVfGG §4 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §1;FlVfLG OÖ 1979 §15;FlVfLG OÖ 1979 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/07/0200
95/07/0201 Rechtssat... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich in Übereinstimmung mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin als Leasingnehmerin hat mit einer Leasinggeberin einen Leasingvertrag abgeschlossen, dessen verfahrensrelevanter Text - auszugsweise - wie folgt lautet: "Das Leasingverhältnis beginnt mit dem Tag der Vertragsunterfertigung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ..." Die Leasingnehmerin verzichtete a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen sich nur ein Vertragsteil für eine bestimmte Zeit (durch Kündigungsverzicht) bindet, der andere hingegen in der Ausübung des Kündigungsrechtes nicht beschränkt ist, ist trotzdem eine bestimmte Vertragsdauer... mehr lesen...
Anläßlich einer über die Streitjahre 1983 bis 1986 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die beschwerdeführende Gemeinde 1982 und 1983 im Zuge der Sanierung des Hauptschulgebäudes einen Turnsaal errichtet hatte. Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht sei der Turnsaal pro Jahr ca. 390 Stunden von der Volksschule genutzt worden. Ca. 1000 Stunden jährlich sei der Turnsaal von der Hauptschulgemeinde A benützt worden. Ein schriftlicher Mietvertrag mit der Hau... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Miteigentümergemeinschaft, die gemäß §§ 191 Abs. 1 lit. c, 93 Abs. 2 BAO, §§ 19 Abs. 1, 2 Abs. 1 UStG 1972 in Verbindung mit § 9 AVG und § 62 Abs. 1 VwGG vor dem Verwaltungsgerichtshof parteifähig ist, besteht aus Dipl.-Ing. Manfred S. und Dr. Josef S., zwei Brüdern, denen eine Liegenschaft mit einem Mietwohnhaus, in dem sie beide mit ihren Familien wohnen, je zur Hälfte gehört. Im Zuge des Verfahrens zur Feststellung der Einkünfte der beschwerdeführenden Ha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §981;UStG 1972 §10 Abs1 Z5;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ob eine Vermietung oder Verpachtung eines Grundstückes iSd § 2 Abs 3 UStG 1972 vorliegt, ist nach bürgerlichem Recht zu beurteilen (Hinweis E 5.8.1993, 93/14/0107 mwN). Während etwa Nutzungsverträge an Wohnungen etc im § 10 Abs 1 Z 5 UStG 1972 der Vermietun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §116 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;MRG §18 Abs1 Z6 litc;MRG §20 Abs1 Z1 lit... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §981;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;UStG 1972 §10 Abs1 Z5;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ist keine entgeltliche Überlassung des Gebrauchs (hier des Turnsaales einer Hauptschule) beabsichtigt, sondern eine unentgeltliche, die dadurch erreicht wird, daß gleichze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;MRG §20;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9; ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in Ruhe ab seiner mit Ablauf des 31. Dezember 1994 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er bewohnt die ihm vom Dienstgeber überlassene im Erdgeschoß gelegene Wohnung in Ried/Innkreis, D-Straße, sowie ein im Dachgeschoß dieses Objektes gelegenes Mansardenzimmer. Mit "Wohnungszuweisung" der Bundesgebäudeverwaltung (BGV) II Linz-Salzburg vom 28. Mai 1963 wurde dem Beschwerdeführer mit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 31. März 1994 als Abteilungsinspektor im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war der Gendarmerieposten G, den er leitete. Bei den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich ein Schreiben der Dienstbehörde an den Beschwerdeführer vom 28. März 1990, mit dem ihm die strittige Wohnung als "be. Naturalwohnung" angeboten und er wegen der von ihm geplanten Wohnungsverbesserungsmaßnahmen eingel... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: ABGB §1090;AVG §56;BDG 1979 §80 Abs2;DVG 1984 §1;GehG 1956 §24 idF 1959/094;GÜG §23 idF 1956/055;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/27 96/12/... mehr lesen...
Rechtssatz: Weder nach § 23 GÜG idF BGBl 1956/55 noch nach § 24 GehG idF 1959/94 war für die Überlassung einer Naturalwohnung die Rechtsform des Bescheides vorgesehen. Dessen ungeachtet wurde die Zuweisung einer Naturalwohnung und die Festsetzung der Vergütung hiefür als Dienstrechtsangelegenheit iSd § 1 DVG angesehen, über die rechtsgestaltend oder rechtsfeststellend durch Bescheid der Dienstbehörde zu entscheiden ist (Hinweis E 19.10.1966, 831/66 ua). Aus dem Fehlen der Bescheidform der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin leistete im Streitzeitraum auf Grund vertraglicher Bestimmungen für den Abbau von Wolframerz von im Land Salzburg gelegenen Liegenschaften an zwei in Deutschland lebende Professoren Entgelte, welche sich aus Tonnenzinsen (S 8,45 Tonne des aus dem Vorkommen geförderten Roherzes) und Gewinnanteilen (6,25 % des in bestimmter Weise zu berechnenden Anteiles am Jahresgewinn aus den Bergbauerzeugnissen) zusammensetzten. Anläßlich von abgabenbehördlichen Prüfungen v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §1091;EStG 1972 §28;EStG 1988 §28;GewStG §7 Z8;UStG 1972 §10 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH sieht sich nicht veranlaßt, den Begriff der Mietzinse und Pachtzinse im § 7 Z 8 GewStG iSd bürgerlichen Rechtes auszulegen. Dementsprechend ist nicht ausschlaggebend, daß Abbauverträge nach... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht in Streit, ob die im Zusammenhang mit der Vermietung eines Grundstückes an den Beschwerdeführer im Streitjahr geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt S 1,6 Mio als echte Mietzinsvorauszahlungen im Jahr des Zuflusses zur Gänze (so die Rechtsansicht der belangten Behörde in dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid) oder als Hingabe eines Darlehens in Teilbeträgen nach Maßgabe des Darlehenszeitraumes (so... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §19;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Die Beurteilung eines Bestandvertrages als Darlehen würde eine vom Fortbestand des Mietverhältnisses losgelöste Rückzahlungsverpflichtung mit vereinbarter Laufzeit, Rückzahlungsmodalität und Verzi... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH schloß im Jahre 1987 mit einer Stadtgemeinde einen Baurechtsvertrag für einen Zeitraum von 80 Jahren ab. Für die Bilanz zum 31. März 1988 ermittelte die Beschwerdeführerin die Anschaffungskosten des Baurechts mit S 16,813.932,-- (Grunderwerbsteuer S 209.397,-- zuzüglich abgezinster Verbindlichkeit an die Stadtgemeinde aus dem Baurechtsvertrag S 16,604.535,--). Hierauf wurden stille Rücklagen aus einem Verkauf einer Liegenschaft übertragen (S 624.048,--)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §1154;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Aktivierungsfähigkeit eines Wirtschaftguts ist als allgemeiner Grundsatz zu beachten, daß sogenannte schwebende Geschäfte, insbesondere auch sogenannte schwebende Dauerverträge, nicht zu bilanzieren sind, solange von keiner der Ver... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;BauRG 1912 §3 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Beim Abschluß eines Bestandvertrags tritt eine bilanzmäßige Auswirkung des Vertrags beim Bestandnehmer nur ein, wenn er sogleich für die Erlangung seines Rechts Aufwendungen (zB Ablösezahlungen) tätigt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Vermögensteuer festgesetzt, und zwar für das Jahr 1986 in Höhe von S 21.550,--, für das Jahr 1987 in Höhe von S 15.020,-- und für das Jahr 1989 in Höhe von S 12.080,--. Die Festsetzung der Vermögensteuer für das Jahr 1987 wirkte zufolge der Feststellung, daß zum 1. Jänner 1988 die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung nicht vorliegen, auch für das Jahr 1988. Die Ermittlung des jeweiligen steuerpflich... mehr lesen...