Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1972 §10 Abs2 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0024 E 12. November 1990 RS 1 Stammrechtssatz Die entgeltliche Überlassung von austauschbaren (also nicht vorweg objektiv bestimmten oder bestimmbaren) Abstellplätzen für Fahrzeuge auf Grundflächen oder in Garagen ist mangels Bestimmtheit des Objektes kein B... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1972 §10 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Ob eine Vermietung oder Verpachtung iSd § 10 Abs 2 Z 5 UStG 1972 vorliegt, ist grundsätzlich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen (Hinweis E 22.2.1988, 86/15/0123; E 5.3.1990, 88/15/0080). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße sprach - nachdem eine Strafverfügung dieser Behörde infolge rechtzeitig erhobenen Einspruches des Beschwerdeführers außer Wirksamkeit getreten war - mit Straferkenntnis vom 18. März 1991 aus, der Beschwerdeführer habe am 7. November 1990 um 20.10 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens in Wien 23, Bendagasse, vom Maurer Hauptplatz kommend, das deutlich sichtbar angebrachte Verbotsze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §1090;ABGB §1165;StVO 1960 §52 lita Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der bloße Besuch eines Kurses vermittelt nicht Rechtsbesitz an der mit der Schule verbundenen Liegenschaft (Hinweis Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, zweiter Band, 08te Aufl, S 18 ff). Der Besucher eines Kurses an ei... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, der ein Fernsehservice- und Elektrohandelsunternehmen betreibt, wies in seinen Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1983 bis 1986 unter anderem Erlöse aus "Mieten Kassetten" als dem ermäßigten Steuersatz von 8 % bzw. 10 % unterliegende Umsätze aus. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer von den Erklärungen des Beschwerdeführers ausgehend fest. Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat das Prüfungsorgan die Auffassung, die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/08 Urheberrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24;UrhG §40 Abs1;UrhG §74 Abs2;UStG 1972 §10 Abs2 Z17; Beachte Besprechung in:ÖStZ 23/2002, 602 - 607; ÖStZB 2002, 23; ÖStZB 1992, 92;
Rechtssatz: Die Vermietung (Veräußerung) bespielter Videokassetten an den Letztverbraucher unter Ausschluß der Verwendung zur ö... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens lediglich die Rechtsfrage strittig, ob die Beschwerdeführerin für der Höhe nach näher bestimmte Getränke- und Vergnügungssteuerschuldigkeiten einer Person (in der Folge kurz: Dritter bzw. Afterpächter) haftet, die nicht ihr Pächter war, vielmehr ihre Rechte hinsichtlich des Pachtbetriebes aus einem Vertrag mit dem Pächter der Beschwerdeführerin ableitet. Die belangte Behörde stützt sich in ihrem Besche... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1090;B-VG Art7 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;StGG Art2;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs3 idF 1981/016;
Rechtssatz: Das Bestehen eines Vertragsbandes zwischen dem Verpächter und dem Pächter, mit de... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1090;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs3 idF 1981/016;
Rechtssatz: Die Haftungsbestimmungen des § 5 Abs 2 Wr GetränkesteuerG 1971 in der bis zum Ablauf des 30.11.1979 in Kraft gestandenen Fassung und des § 34 Abs 3 Wr Vergnügun... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1090;B-VG Art7 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;StGG Art2;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs3 idF 1981/016;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 5 Abs 2 Wr GetränkesteuerG 1971 in der bis zum Ablauf des ... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Rechtsfrage strittig, ob auch die entgeltliche Überlassung von Abstellplätzen für Fahrzeuge auf nicht bestimmten Abstellflächen IM FREIEN unter den begünstigten Steuersatz des § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1972 fällt oder nicht. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid verneinte die belangte Behörde in teilweiser Bestätigung der erstinstanzlichen Umsatzsteuerbescheide des Finanzamtes I... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1972 §10 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Die entgeltliche Überlassung von austauschbaren (also nicht vorweg objektiv bestimmten oder bestimmbaren) Abstellplätzen für Fahrzeuge auf Grundflächen oder in Garagen ist mangels Bestimmtheit des Objektes kein Bestandvertrag im Sinne des § 1090 ABGB (Hinweis E 22.2.1988, 86/15/0123).... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Ende des Streitjahres Gesellschafter einer aus ihm und seinem Bruder seit 1972 bestehenden OHG, die eine Fleischhauerei betrieb. Die Brüder hatten den Betrieb 1972 von ihren Eltern unentgeltlich erworben, die ihn wieder 1954 unentgeltlich von Vorfahren erhalten hatten. Zwischen den Gesellschaftern kam es zu Streitigkeiten; wegen der Zerrüttung ihres Verhältnisses wurde zwischen den Brüdern ein Dissolutions- und Übergabsvertrag geschlossen, laut dem der... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1090;ABGB §504;ABGB §833;ABGB §839;
Rechtssatz: Die Benützung einer Wohnung durch einen Miteigentümer der Liegenschaft hat ihren Rechtsgrund im Zweifel im Miteigentum (Benützungsregelung); ein anderer Rechtsgrund (Dienstbarkeit der Wohnung, Bestandverhältnis) bedarf des Beweises. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß als Mieterin am 12. März 1987 mit der O-Gesellschaft m.b.H. & Co KG einen Mietvertrag über die Erdgeschoßräume im Betriebsgebäude auf der EZ nnnn KG XY, Kremserstraße 2a, der auszugsweise folgenden Inhalt hat: "2) BRANCHE DER MIETERIN Der Umfang der Geschäftstätigkeit der Mieterin, die sie im Mietgegenstand ausüben will, wird beschrieben wie folgt: Betrieb eines Lebensmittelsupermarktes mit Frischfleisch und entsprechendem Non food-sortiment. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;MRG §30 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 564;
Rechtssatz: Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs 2 MRG stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten dar, sodaß in e... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;MRG §12; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 564;
Rechtssatz: Ein dem Mieter eingeräumtes sog Präsentationsrecht (Hinweis Würth-Zingler, Miet- und Wohnrecht, 102, Randziffer 2 zu § 12 MRG) verleiht einem Mietv... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 564; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0037 E 6. März 1989 VwSlg 6383 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Das Unterscheidungsmerkmal zwischen einem auf bestimmte Zeit und einem auf unbestimmte Zeit... mehr lesen...
Am 19. Mai 1987 schlossen der Beschwerdeführer und die Bergbahn Aktiengesellschaft X (im folgenden BAG) die mit nachstehendem Inhalt beurkundete Vereinbarung: "1.) Der Fremdenverkehrsverband X beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb des bereits projektierten 18-Loch Golfplatzes "X-Y-Z" und erklärt, über die erforderlichen Berechtigungen seitens der Grundeigentümer auf die Dauer von dreißig Jahren, beginnend mit 1.11.1986, zu verfügen. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 421;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 15.11.1984, 83/15/0181, 0182, VwSlg 5930 F/1984) umfaßt § 33 TP 5 Abs 1 GebG a) die lupenreinen Bestandverträge im Sinne der § 1090ff ABGB und b) Verträge, die sich ihre... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1056;ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 421;
Rechtssatz: Die Festsetzung des Ausmaßes der Nutzungen iSd § 1056 ABGB ist nach herrschender Ansicht als Grundlage einer allg Regelung der Leistungsbestimmung durch eine Vertragspartei oder einen Dritten... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 421;
Rechtssatz: Das Bestandrecht ist ein obligatorisches Recht; es können daher auch unselbständige Teile einer Sache vermietet oder verpachtet werden. Es kommt daher auch die
Begründung: von Bestandrechten an Wandfläch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 421;
Rechtssatz: Ein Bestandvertrag kommt als Konsensualvertrag - Abschlußwille vorausgesetzt - mit der Einigung darüber zustande, daß ein bestimmter (bestimmbarer) Bestandgegenstand gegen einen bestimmten (bestimmbaren... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 421;
Rechtssatz: Weder als Bestandverträge iSd § 1090 bis § 1095 ABGB noch als sonstige Verträge iSd § 33 TP 5 Abs 1 GebG können Vereinbarungen gewertet werden, die ihrem Wesen nach einer anderen Art von R... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt auf einem von der Gemeinde K gepachteten Grundstück eine Minigolfanlage und einige Spielautomaten. In ihrer Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1986 beantragte sie, vom Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Umsätze 85 % gemäß § 10 Abs. 2 Z. 5 UStG 1972 dem begünstigten Steuersatz von 10 v.H. der Umsatzsteuer zu unterziehen. Mit Bescheid vom 24. Februar 1988 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für das genannte Jahr mit dem Normalsteuersatz von 20 v.H. ... mehr lesen...
Der am 25. Jänner 1988 urkundlich errichtete, ausdrücklich als "Fruchtgenußvertrag" überschriebene Vertrag zwischen dem Beschwerdeführer und der C-GesmbH (im folgenden C), vertreten durch die Geschäftsführerin H lautet auszugsweise wie folgt: "I. Die Firma C ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 273 Grundbuch 75318 T, bestehend aus dem Grundstück 313 Baufläche samt dem darauf errichteten Gebäude "Hotel C". Die Firma C räumt hiemit an sämtlichen Räumlichkeiten de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1972 §10 Abs2 Z5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 457;
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal "auf eine gewisse Zeit" für das Vorliegen eines Bestandvertrages fordert nur das Bestehen irgendeiner zeitlichen Bindung des Bestandgebers und damit den Ausschluß jederzeitiger Widerruflichkeit (hier: Miet... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;ABGB §509;GebG 1957 §33 TP5;GebG 1957 §33 TP9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 253;
Rechtssatz: Verträge, die die Überlassung des Gebrauches einer Wohnung gegen Entgelt zum Gegenstand haben, sind mit Rücksicht auf § 1090 ABGB in der Regel als Mietverträge zu werten, wenn si... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1972 §10 Abs2 Z5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 457;
Rechtssatz: Ein Mietvertrag über ein Grundstück liegt auch dann vor, wenn der Gebrauch kein ausschließlicher ist. Auch die Überlassung der Mitbenützung oder zeitweiligen Benützung einer Sache kann Gegenstand eines Mietvertrages sein (hier: ... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...