Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (als Bestandnehmerin) schloß am 15. Oktober 1995 mit einer Bestandgeberin betreffend eine Liegenschaft einen Bestandvertrag, der auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "II. Die Vertragsteile sind übereingekommen, ... c) Das Entgelt für den Erwerb des Mietrechtes beträgt ATS 150,000.000,00 (Schilling hundertfünfzig Millionen).... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1090;BewG 1955 §15 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0040 E 16. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ein seinem Wortlaut nach auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Bestandvertrag ist iSd § 33 TP 5 Abs 3 GebG als ein Vertrag auf bestimmte Dauer anzuseh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Die Beschwerdeführer betreiben in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Bräunungsstudio. Dieses ist in der Weise eingerichtet, daß der Kunde nach Betreten der Geschäftsräume der Beschwerdeführer eine Reihe von geschlossenen Kabinen vorfindet. Durch Einwurf einer Münze erlangt er Zutritt zu einer versperrbaren Kabine. Diese Kabine samt dem darin befindli... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine gewerblich tätige GmbH & Co KG. Zu ihren Kommanditisten gehören u.a. Andreas, Judith und Bernhard P, die Kinder von Susanne P. Susanne P war das bis zum 4. März 1987 (Tag der Volljährigkeit des jüngsten Kindes) befristete Fruchtgenußrecht an den Kommanditanteilen ihrer Kinder eingeräumt; sie war auch als Geschäftsführerin der Komplementär-GmbH tätig, war aber nicht Gesellschafterin der Beschwerdeführerin. Der Gewinn der Beschwerdeführerin wird nach ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1994 §10 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Das Zurverfügungstellen eines entsprechenden Raumes - ob dieser nun abschließbar oder durch Vorhänge udgl abgegrenzt ist - ist im Falle des Betriebes eines Bräunungsstudios - wie bei zahlreichen Dienstleistungen an Menschen - unabdingbare Voraussetzung für die Erbringung der Leistung,... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §1091;ABGB §509;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Der Bestellung eines Fruchtgenußrechtes an einem Betrieb kommt Ähnlichkeit mit der Verpachtung eines Betriebes zu. Zwar setzt der Pächter im Rahmen seiner Gewinnermittlun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1972 §10 Abs2 Z5;UStG 1994 §10 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 94/13/0003 2
(hier: Bräunungsstudio) Stammrechtssatz Bei der entgeltlichen Überlassung eines Kunsteislaufplatzes zur Ausübung des Eislaufsportes kommt der Grundstückskomponente im Rahmen des Leistungsaustausches lediglich ei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand das Speditionsgeschäft und die Durchführung von Transporten aller Art bilden, schloß am 3. Juni 1991 als Leasingnehmer mit der V. Gesellschaft mbH als Leasinggeber über eine Liegenschaft und die auf dieser vom Leasinggeber zu errichtenden Baulichkeiten einen Leasingvertrag ab, der in dem für den Beschwerdefall interessierenden Umfang folgende Bestimmungen enthält: "§ 3 Leasingdauer (1)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §10;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es läßt sich nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilen, ob eine als Mietzinsvorauszahlung bezeichnete Leistung als Anschaffungskosten des Mietrechte... mehr lesen...
Den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer betrieb als Mieter der Betriebsliegenschaft in K., Dr. G-Straße 16, eine Putzerei. Als Mieter der Liegenschaft in K., K-Straße 28, betreibt er eine Putzerei. Beide Putzereien wurden vor ca. 70 Jahren von der Firma T. gegründet und später von der Firma F. fortgeführt, aus deren Konkursmasse der Beschwerdeführer die Putzereien vor ca. 15 Jahren erworben hat. Nach Übernahme der B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1090;ABGB §1409;ABGB §1409a;VwRallg;WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0077
Rechtssatz: Ob jemand bloß Mieter der gegenständlichen Betriebsliegenschaften ist, ist für die Beurteilung seiner... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid sind die beschwerdeführenden Ehegatten zu 51/100 (Erstbeschwerdeführer) bzw. 49/100 (Zweitbeschwerdeführerin) Miteigentümer eines Mietwohnhauses, in welchem sich neben fremdvermieteten Wohnungen und der Facharztordination des Erstbeschwerdeführers auch die gemeinsame Ehewohnung der Beschwerdeführer befindet. Letztere wurde von der Zweitbeschwerdeführerin von der von den Beschwerdeführern gebilde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe - im Rahmen ihres Gewerbebetriebes - als Mieterin Mietverträge geschlossen, die für die gesamte Laufzeit unkündbar gewesen seien und festgelegt hätten, daß das Entgelt unter keinen Umständen rückzuerstatten sei. Durch diese Verträge habe sie Mietrechte erworben. Der Erwerb der Mietrechte habe bei ihr zu einer attraktiven Realverzinsung in Höhe des bei der Bewertung der Mietrechte herangezogenen Kapitalisierungszinssatzes geführt, weil sie Un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §10;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß die Merkmale für die Abgrenzung von Mietrechten und Mietvorauszahlungen darin bestünden, daß das Entgelt unter keinen Umständen zurückzuzahlen sei und Mietrechte unkündbar bzw übertragbar seien. Zum einem liegt näml... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §10;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Abschluß eines Mietvertrages kommt nur zustande, wenn sich der Mieter zur Leistung eines Nutzungsentgeltes verpflichtet; zu den Anschaffungskosten des Mietrechtes kann nur ein über das angemessene Nutzungsentgelt hinausgehendes Entgelt... mehr lesen...
Mit einem "Immobilien Leasingvertrag" vom 1. bzw. 31. August 1995 vermietete die Beschwerdeführerin an die Stadtgemeinde M. eine bestimmt bezeichnete Liegenschaft im Ausmaß von ca. 31.199 m2 und das darauf von der Beschwerdeführerin zu errichtende "Sportzentrum". In Punkt VI Abs. 2 der Vertragsurkunde nahm die Beschwerdeführerin zur Kenntnis, daß das Mietobjekt als Schulsportzentrum verwendet wird. Nach Punkt II (2)a war als voraussichtlicher Zeitpunkt der Übergabe des Mietobjekte... mehr lesen...
Mit "Immobilienleasing-Mietvertrag" vom 9. Oktober 1995 vermietete die S. GmbH der beschwerdeführenden Stadtgemeinde ein Grundstück mit einem von der Vermieterin zu errichtenden Gebäude. In Punkt II.2.a) der Vertragsurkunde war als voraussichtlicher Zeitpunkt der Übergabe des Mietobjektes für den Bauabschnitt I Oktober 1995, für den Bauabschnitt II Oktober 1996 und für den Bauabschnitt III Oktober 1997 vorgesehen. Punkt II.3, Punkt XI. und Punkt XII der Vertragsurkunde lauten: "3. D... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/29 97/16/0001 1 Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen sich nur ein Vertragsteil für eine bestimmte Zeit (durch Kündigungsverzicht) bindet, der andere hingegen in der Ausübung des Kündigungsrec... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/29 97/16/0001 1 Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen sich nur ein Vertragsteil für eine bestimmte Zeit (durch Kündigungsverzicht) bindet, der andere hingegen in der Ausübung des Kündigungsrec... mehr lesen...
Die Leasing-GmbH ist aufgrund der Vereinbarung vom 12. Juni/16. Juli 1990 Bestandnehmerin von Räumlichkeiten eines Speditionsgebäudes. Die Bestandgeberin hat für die Dauer von ca. 48 Jahren (gerechnet ab dem 1. Juni 1990) auf die Ausübung des Kündigungsrechtes verzichtet. Der Leasing-GmbH ist das Recht eingeräumt worden, die Räumlichkeiten entgeltlich oder unentgeltlich in (Unter)Bestand zu geben. Im März 1991 ist zwischen der Leasing-GmbH und der Beschwerdeführerin mündlich ein U... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Für das Vorliegen von Anschaffungskosten auf ein Mietrecht spricht ua, wenn eine "Mietzinsvorauszahlung" für einen ungewöhnlich langen Zeitraum vereinba... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Ein Nutzungsentgelt zählt - unabhängig vom Zeitpunkt seiner Entrichtung - nicht zu den Anschaffungskosten eines Mietrechtes. Eur... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Die exakte Höhe des nach den Umständen des Einzelfalles angemessenen Mietzinses kann im Einzelfall im Streit stehen; für diesen Randbereich der Ermittlu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Ein Mietrecht kann ein bewertungsfähiges Wirtschaftsgut sein. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Die Feststellung, ob ein Bestandrecht (Unterbestandrecht) erworben wurde, kann unabhängig davon getroffen werden, ob und für welchen Zeitraum ein Kündig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0112 E 23. Oktober 1997
96/15/0113 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Durch einen Bestandvertrag erhält jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache für eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis (§ 1090 ABGB).... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn wies mit Bescheid vom 19. August 1994 gemäß den §§ 1, 3, 4 und 13 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) den Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Bewilligung nach diesem Gesetz ab. Dies wurde damit begründet, daß eine Bewilligung gemäß § 4 AufG nur dann erteilt werden könne, "wenn ein privates oder öffentliches Interesse vorliege, welches das Interesse des Gesetzgebers an der vorrangigen Berücksichtigung von Rechtsanspruchsfällen überwiege". Der... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §1090;ABGB §1098;AufG 1992 §5 Abs1;MRG §1 Abs1;MRG §1 Abs2 Z2;MRG §8;
Rechtssatz: Ohne Kenntnis der Art des dem Mietverhältnis zugrundeliegenden Vertrages (Mietvertrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag) zwischen dem Vermieter (nach Klärung seiner Identität) und dem Mieter (dem Vater des Fremden) kan... mehr lesen...