Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Der Gemeinderat wählt über Vorschlag des Stadtsenates für jede Verwaltungsgruppe einen Stadtrat, der hinsichtlich des eigenen Wirkungsbereiches die Geschäftsgruppe des Magistrats zu leiten hat und dem der Titel „amtsführender Stadtrat“ zukommt.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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