§ 115 WStV § 115

WStV - Wiener Stadtverfassung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Stadtsenat, Bürgermeister, Magistratsdirektor und Magistrat haben ihre Bescheide im Wirkungsbereich der Landesverwaltung als „Wiener Landesregierung", „Landeshauptmann von Wien", „Landesamtsdirektor von Wien“ und „Amt der Wiener Landesregierung“ zu erlassen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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