Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
(1) Der Gemeinderat der Stadt Wien ist auch Landtag für Wien. Die vom Gemeinderat eingerichteten Ausschüsse und Kommissionen sind auch Ausschüsse und Kommissionen des Landtages.
(2) Die Gesetzgebungsperiode des Landtages fällt mit der Wahlperiode zusammen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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