§ 112h WStV § 112h

WStV - Wiener Stadtverfassung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die näheren Bestimmungen über die Volksabstimmung werden in einem eigenen Gesetz erlassen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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