§ 110 WStV § 110

WStV - Wiener Stadtverfassung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 durch Art. I Z. 17 der Novelle LGBl. für Wien Nr. 11/1987 aufgehoben.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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