§ 38 W-NSG

W-NSG - Wiener Naturschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

 entfällt; LGBl. Nr. 29/2012 vom 21. Juni 2012

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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