Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Gesamteinsatzleitung vor Ort obliegt dem Einsatzleiter im Sinne des Wiener Feuerwehrgesetzes. Die rettungsdienstliche Einsatzleitung vor Ort obliegt der Berufsrettung Wien.
In Kraft seit 01.12.2018 bis 31.12.9999
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