§ 17 W-BG 1997 Anrechnung

W-BG 1997 - Wiener Bezügegesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

 Die im Anrechnungsbetrag berücksichtigten vollen Kalendermonate gelten als Beitragsmonate der Pflichtversicherung im Sinne der vom Pensionsversicherungsträger anzuwendenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.

In Kraft seit 17.12.2013 bis 31.12.9999
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