§ 22 W-BG 1997

W-BG 1997 - Wiener Bezügegesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
  1. (1)Absatz einsSoweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. September 2022 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.11.2022 bis 30.12.2023
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