Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.02.2026
(1)Absatz einsSoweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Dezember 2023 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 31.12.2023 bis 29.12.2025
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